Wenn ein Fahrstreifen weg fällt, und man sich neu einordnen muss, hat in der Regel die Person Vorsicht zu tragen, deren Spur wegfällt und oft halten sich viele auch hier an das Reißverschlussprinzip. In diesem Ratgeber klären wir aber, wer denn nun Vorfahrt hat, wenn sich die Fahrbahn beidseitig dann zu einem Fahrstreifen verengt.
Zum einem Urteil dazu kam es, laut ADAC, weil einer Autofahrerin klagte. Diese war in einen Unfall mit einem Lkw verwickelt, als beide Fahrzeuge gleichzeitig bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung auf die übrig gebliebene Spur zogen und so kollidierten, da der Fahrer des Lkw sie nicht gesehen hatte. Die Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers zahlte aber nur 50% und so zog sie vor Gericht, da sie hier der Meinung war, der Lkw habe die volle Schuld, da sie Vorrang gehabt hätte. Nachdem sie aber bereits zwei Instanzen verloren hatte, musste sich nun der Bundesgerichtshof dieses Falls annehmen.
Hier wurde nun entschieden (BGH, Urteil vom 8.3.2022, Az.: VI ZR 47/21), dass beide Parteien eben zu gleichen Teilen Schuld tragen und die Fahrerin des Pkw nicht davon ausgehen konnte, dass sie hier nun Vorfahrt in irgendeiner Form gehabt habe, da es keine Verkehrszeichen gab, die dies dargestellt hätten. Somit gab es für beide eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht, der die Fahrerin aber durch die falsche Annahme der Vorfahrt nicht nachkam. Die Parteien hätten sich durch Zeichen verständigen müssen und im Zweifelsfalls jeweils dem anderen zur Sicherheit den Vortritt lassen müssen.
Kommentar des Autors: Nun wäre das also auch geklärt…
Beidseitige Fahrbahnverengung Wer hat Vorfahrt Wer haftet bei Schäden Wer trägt Schuld bei einem Unfall Wer muss bei Schaden zahlen Wer darf zuerst fahren Gilt hier rechts vor links Gerichtsurteil Urteil
Zum einem Urteil dazu kam es, laut ADAC, weil einer Autofahrerin klagte. Diese war in einen Unfall mit einem Lkw verwickelt, als beide Fahrzeuge gleichzeitig bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung auf die übrig gebliebene Spur zogen und so kollidierten, da der Fahrer des Lkw sie nicht gesehen hatte. Die Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers zahlte aber nur 50% und so zog sie vor Gericht, da sie hier der Meinung war, der Lkw habe die volle Schuld, da sie Vorrang gehabt hätte. Nachdem sie aber bereits zwei Instanzen verloren hatte, musste sich nun der Bundesgerichtshof dieses Falls annehmen.
Hier wurde nun entschieden (BGH, Urteil vom 8.3.2022, Az.: VI ZR 47/21), dass beide Parteien eben zu gleichen Teilen Schuld tragen und die Fahrerin des Pkw nicht davon ausgehen konnte, dass sie hier nun Vorfahrt in irgendeiner Form gehabt habe, da es keine Verkehrszeichen gab, die dies dargestellt hätten. Somit gab es für beide eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht, der die Fahrerin aber durch die falsche Annahme der Vorfahrt nicht nachkam. Die Parteien hätten sich durch Zeichen verständigen müssen und im Zweifelsfalls jeweils dem anderen zur Sicherheit den Vortritt lassen müssen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Nun wäre das also auch geklärt…
Beidseitige Fahrbahnverengung Wer hat Vorfahrt Wer haftet bei Schäden Wer trägt Schuld bei einem Unfall Wer muss bei Schaden zahlen Wer darf zuerst fahren Gilt hier rechts vor links Gerichtsurteil Urteil