da gabs vor einem Jahr in etwa mal nen Stichtag. Wenn die Reifen vorher eingetragen wurden, kann dir die Bullerei theoretisch nix anhaben.
Nach diesem Stichtag hättest du die nimmer eingetragen bekommen dürfen.
Aber wie oben schon gesagt, im Zweifelsfall haben die grün-weissen sowieso erstmal recht und können den Wagen im Verdachtsfall erstmal stilllegen. Auch wenn alles doppelt und dreifach eingetragen und abgesichert ist...