Bei Fahrten in die europäischen Nachbarländer sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob in dem jeweiligen Land eine Winterbereifung Pflicht ist. Ansonsten kann der Urlaubstrip zum teuren Horrortrip werden – von der kleinen Geldbuße bis zum Strafverfahren. Wir informieren, wann und wo die Winterpneus Pflicht sind.
Im Nachbarland Österreich gibt es keine allgemeingültige Winterreifenpflicht. Alle PKW als auch LKW bis 3,5 Tonnen müssen aber im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres ihre Bereifung den tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen anpassen. Erlaubt sind Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt 4 Millimeter. Schneeketten dürfen in Österreich nur bei Erfordernis verwendet werden. Die Ketten dürfen den Straßenbelag nicht beschädigen. Verstöße werden je nach Schwere und Gefährdung mit Bußgeldern von 35 Euro bis hin zum Strafverfahren bis 5.000 Euro geahndet.
Auch die Schweiz verhängt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Außentemperaturen unter 7 Grad Celsius werden Winterreifen nur empfohlen. Die Mindestprofiltiefe ist mit 1,6 Millimetern angegeben. Des Weiteren besteht eine strikte Schneekettenpflicht in mit Verkehrsschildern gekennzeichneten Gebieten. Die Schneeketten müssen immer an den Rädern der Antriebsachse befestigt werden. Sollte es aufgrund einer ungeeigneten Bereifung zu erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Unfällen kommen, können auch hier Geldbußen verhängt werden. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer sogar eine erhebliche Mithaftung
Beim Nachbar Italien ist es nicht ganz so klar geregelt, da die Vorschriften zur Winterreifenpflicht regional unterschiedlich behandelt werden. Ob und wann Winterpneus aufgezogen werden müssen, entscheiden die regionalen Gemeinden sowie die Autobahnbetreiber. Hier muss man die Augen offen halten, denn auf die Pflicht zur Winterbereifung weisen Sie Hinweisschilder hin, die auch kurzfristig aufgestellt werden können. Die Profiltiefe beträgt Minimum 1,6 Millimeter. In vielen Regionen Italiens besteht zwischen dem 15. November und 15. April Winterreifenpflicht. Krafträder müssen bei winterlichen Verhältnissen (schon bei beginnendem Schneefall) grundsätzlich stehen bleiben. In diesem Zeitraum müssen auch Schneeketten im Auto mitgeführt werden. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, sind Geldbußen fällig. Für einzelne Strecken zeigen Hinweisschilder den (vorübergehenden) Einsatz von Schneeketten an. In Italien beträgt die Höchstgeschwindigkeit mit angelegten Schneeketten maximal 50 Kilometer/Stunde.
In Frankreich besteht auch keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es jedoch sein, dass die Winterreifenpflicht durch entsprechende Beschilderung, auch kurzfristig, vorgeschrieben wird (franz. „Pneu Neige“). Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt 3,5 Millimeter. Eine Pflicht zum Aufziehen von Schneeketten auf Gebirgsstraßen kann in Frankreich durch Verkehrsschilder erfolgen. In dem Fall müssen die Räder der Antriebsachse mit Schneeketten ausgerüstet sein.
In Tschechien sind Winterreifen zwischen dem 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Diese Vorschrift besteht neuerdings für alle Straßen im Land. Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht muss das Profil mindestens 4 Millimeter betrage, bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind 6 Millimeter Profil Pflicht.
Die Winterreifenpflicht in Slowenien gilt vom 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die Reifen müssen mindestens ein Profil von 3 Millimeter Stärke aufweisen.
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten Kroatiens gilt unabhängig von der Witterung und den Straßenverhältnissen zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht. Auf den restlichen Straßen Kroatiens müssen (unabhängig vom Zeitraum) bei bestehenden winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwendet werden. Die Reifen müssen mindestens 4 Millimeter Profil aufweisen. Gewerbliche Kraftfahrzeuge müssen zudem kleine Schneeschaufel an Bord haben.
In Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, und den Niederlanden besteht keine zwingende Winterreifenpflicht. Jedoch können anstelle von Winterreifen meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Jedoch nur, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
In Norwegen müssen Fahrzeuge, die mit sommerlicher Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) ausgestattet sind, mit Schneeketten ausgerüstet sein. Zudem müssen schwere Fahrzeuge ab dem 01.01.2015 Winterreifen aufziehen eingeführt. Die Pflicht gilt vom 15.11. bis zum 31.03. für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Reifen müssen mindestens 3 Millimeter Tiefe aufweisen.
Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht in Schweden für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie für Anhänger Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). Die Profile müssen mindestens 3 Millimeter Tiefe aufweisen.
In Finnland besteht vom 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar in einem Schaltjahr) des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Profiltiefe muss mindestens 3 Millimeter betragen.
Auf unseren hiesigen Straßen gilt auch die sogenannte situative Pflicht, das heißt, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen angepasst werden muss. Der allgemein bekannte Zeitraum von Oktober bis Ostern wird nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung sind zulässig. Kommt es mit Sommerreifen zu einem Unfall, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich wegen grober Fahrlässigkeit eine vollständige Regulierung verweigern, also Vorsicht! Die Reifen müssen in jedem Falle mindestens 1,6 Millimeter Profil aufweisen. Seit dem 01. Mai 2014 wurden mit der Einführung des neuen Punktesystems auch die Geldbußen erhöht. Eine Missachtung der Mindestprofiltiefe zum Beispiel kostet neuerdings 60 – 75 Euro und wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister (vorher Verkehrszentralregister) bestraft.

Im Nachbarland Österreich gibt es keine allgemeingültige Winterreifenpflicht. Alle PKW als auch LKW bis 3,5 Tonnen müssen aber im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres ihre Bereifung den tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen anpassen. Erlaubt sind Reifen mit M+S, M.S. oder M&S-Kennzeichnung. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt 4 Millimeter. Schneeketten dürfen in Österreich nur bei Erfordernis verwendet werden. Die Ketten dürfen den Straßenbelag nicht beschädigen. Verstöße werden je nach Schwere und Gefährdung mit Bußgeldern von 35 Euro bis hin zum Strafverfahren bis 5.000 Euro geahndet.
Auch die Schweiz verhängt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Außentemperaturen unter 7 Grad Celsius werden Winterreifen nur empfohlen. Die Mindestprofiltiefe ist mit 1,6 Millimetern angegeben. Des Weiteren besteht eine strikte Schneekettenpflicht in mit Verkehrsschildern gekennzeichneten Gebieten. Die Schneeketten müssen immer an den Rädern der Antriebsachse befestigt werden. Sollte es aufgrund einer ungeeigneten Bereifung zu erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Unfällen kommen, können auch hier Geldbußen verhängt werden. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer sogar eine erhebliche Mithaftung
Beim Nachbar Italien ist es nicht ganz so klar geregelt, da die Vorschriften zur Winterreifenpflicht regional unterschiedlich behandelt werden. Ob und wann Winterpneus aufgezogen werden müssen, entscheiden die regionalen Gemeinden sowie die Autobahnbetreiber. Hier muss man die Augen offen halten, denn auf die Pflicht zur Winterbereifung weisen Sie Hinweisschilder hin, die auch kurzfristig aufgestellt werden können. Die Profiltiefe beträgt Minimum 1,6 Millimeter. In vielen Regionen Italiens besteht zwischen dem 15. November und 15. April Winterreifenpflicht. Krafträder müssen bei winterlichen Verhältnissen (schon bei beginnendem Schneefall) grundsätzlich stehen bleiben. In diesem Zeitraum müssen auch Schneeketten im Auto mitgeführt werden. Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, sind Geldbußen fällig. Für einzelne Strecken zeigen Hinweisschilder den (vorübergehenden) Einsatz von Schneeketten an. In Italien beträgt die Höchstgeschwindigkeit mit angelegten Schneeketten maximal 50 Kilometer/Stunde.
In Frankreich besteht auch keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es jedoch sein, dass die Winterreifenpflicht durch entsprechende Beschilderung, auch kurzfristig, vorgeschrieben wird (franz. „Pneu Neige“). Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt 3,5 Millimeter. Eine Pflicht zum Aufziehen von Schneeketten auf Gebirgsstraßen kann in Frankreich durch Verkehrsschilder erfolgen. In dem Fall müssen die Räder der Antriebsachse mit Schneeketten ausgerüstet sein.
In Tschechien sind Winterreifen zwischen dem 1. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Diese Vorschrift besteht neuerdings für alle Straßen im Land. Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht muss das Profil mindestens 4 Millimeter betrage, bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind 6 Millimeter Profil Pflicht.
Die Winterreifenpflicht in Slowenien gilt vom 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die Reifen müssen mindestens ein Profil von 3 Millimeter Stärke aufweisen.
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten Kroatiens gilt unabhängig von der Witterung und den Straßenverhältnissen zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht. Auf den restlichen Straßen Kroatiens müssen (unabhängig vom Zeitraum) bei bestehenden winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwendet werden. Die Reifen müssen mindestens 4 Millimeter Profil aufweisen. Gewerbliche Kraftfahrzeuge müssen zudem kleine Schneeschaufel an Bord haben.
In Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, und den Niederlanden besteht keine zwingende Winterreifenpflicht. Jedoch können anstelle von Winterreifen meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Jedoch nur, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
In Norwegen müssen Fahrzeuge, die mit sommerlicher Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) ausgestattet sind, mit Schneeketten ausgerüstet sein. Zudem müssen schwere Fahrzeuge ab dem 01.01.2015 Winterreifen aufziehen eingeführt. Die Pflicht gilt vom 15.11. bis zum 31.03. für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Reifen müssen mindestens 3 Millimeter Tiefe aufweisen.
Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht in Schweden für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie für Anhänger Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). Die Profile müssen mindestens 3 Millimeter Tiefe aufweisen.
In Finnland besteht vom 1. Dezember bis 28. Februar (oder 29. Februar in einem Schaltjahr) des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Profiltiefe muss mindestens 3 Millimeter betragen.
Auf unseren hiesigen Straßen gilt auch die sogenannte situative Pflicht, das heißt, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen angepasst werden muss. Der allgemein bekannte Zeitraum von Oktober bis Ostern wird nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Auch Ganzjahresreifen mit M+S-Kennung sind zulässig. Kommt es mit Sommerreifen zu einem Unfall, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich wegen grober Fahrlässigkeit eine vollständige Regulierung verweigern, also Vorsicht! Die Reifen müssen in jedem Falle mindestens 1,6 Millimeter Profil aufweisen. Seit dem 01. Mai 2014 wurden mit der Einführung des neuen Punktesystems auch die Geldbußen erhöht. Eine Missachtung der Mindestprofiltiefe zum Beispiel kostet neuerdings 60 – 75 Euro und wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister (vorher Verkehrszentralregister) bestraft.
Foto © Joujou / pixelio.de