Nach wie vor befinden wir uns wegen Covid-19 im sogenannten Lockdown Light und darum sind nach wie vor einige Einschränkungen in Kraft mit denen auch geregelt wird, wie viele Personen sich treffen können. Da man sich auch in einem Auto ja quasi trifft klären wir in diesem kurzen Ratgeber einmal, ob diese Corona-Regelungen auch im Auto gültig sind und wie die Begrenzungen hier aussehen.
Ab dem 01.12.2020 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei hier Kinder unter 14 Jahren nicht angerechnet werden. Diese Regelung gilt für den öffentlichen Raum, aber man bittet darum, diese Regelung auch in den privaten Räumen zu beachten. Für viele stellt sich hier nun die Frage, ob der eigene Pkw ein öffentlicher Raum ist? Klar beantworten lässt sich diese Frage nicht, da es wieder einmal keine einheitliche Regelung in allen Bundesländern gibt.
Bus, Bahn und Taxi sind natürlich öffentliche Räume, der eigene Wagen laut mancher Gerichtsurteile nicht (zum Beispiel AG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.2020, Az. 4 OWi 177 Js 68534/20), so dass hier die Regelungen eigentlich nicht eingehalten werden müssen, aber eben zur Sicherheit doch beachtet werden sollten. Außerdem gibt es auch Bundesländer, in denen diese Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum greifen, so dass man sich hier erkundigen sollte, welche Regelung im jeweiligen Bundesland genutzt wird.
Kommentar des Autors: Wieder einmal machen die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer eine klare Antwort schwierig… Wie ist es bei Euch geregelt?
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Ab dem 01.12.2020 dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei hier Kinder unter 14 Jahren nicht angerechnet werden. Diese Regelung gilt für den öffentlichen Raum, aber man bittet darum, diese Regelung auch in den privaten Räumen zu beachten. Für viele stellt sich hier nun die Frage, ob der eigene Pkw ein öffentlicher Raum ist? Klar beantworten lässt sich diese Frage nicht, da es wieder einmal keine einheitliche Regelung in allen Bundesländern gibt.
Bus, Bahn und Taxi sind natürlich öffentliche Räume, der eigene Wagen laut mancher Gerichtsurteile nicht (zum Beispiel AG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.2020, Az. 4 OWi 177 Js 68534/20), so dass hier die Regelungen eigentlich nicht eingehalten werden müssen, aber eben zur Sicherheit doch beachtet werden sollten. Außerdem gibt es auch Bundesländer, in denen diese Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum greifen, so dass man sich hier erkundigen sollte, welche Regelung im jeweiligen Bundesland genutzt wird.
Bildquelle: Pixabay
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