@ Greg:
Früher war es mal so, daß der Verstellbereich lt. Gutachten eingetragen wurde. Dieses wurde aber leider etwas zu oft "mißbraucht". (Andere Rad/Reifen Kombination und dann geschliffen, usw......)
Bei Gewindefahrwerken wird jetztdie Höhe eingetragen, mit der zum TÜV fährst. Voraussetzung: Die Tieferlegungsrate (Restgewindelänge) bewegt sich im "geprüften Verstellbereich" (Steht im Gutschten).
Zur Leichteren Kontrolle durch Polizei, ect. wird ein festes "Kontrollmaß" (meist Radmitte/Radnabe zu Kotflügelkante oben mittig) mit eingetragen, welches nicht unter- oder überschritten werden darf.
Wenn Du Dein Fzg. später nochmals "Runterdrehen" möchtest, musst Du dieses wieder vom TÜV abnehmen lassen.
Find ich doof, aber so isses halt.
Ein Gewindefahrwerk hat somit nur noch den Vorteil, daß es meist stufenlos auf das Fahrzeug (auf Rad/Reifen Kombination) angepasst werden kann, um ein schönes optisches und fahrbares Ergebnis erzielt werden kann.
Ciao.
Dominik.