Nicht jeder weiß, wie oder wann man sein Abblendlicht richtig einsetzen sollte und auch nicht jeder ist sich im Klaren darüber, dass eine falsche Nutzung des Abblendlichts zu Strafen führen kann. Wie man das Abblendlicht richtig nutzt und welche Strafen bei falscher Anwendung des Abblendlichtes drohen können, klären wir in diesem Ratgeber.
Laut §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist klar geregelt, wann man das Abblendlicht einsetzen sollte, was bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern gilt. Letzteres bedeutet dann, dass auch tagsüber bei Nebel, Regen oder Schnee mit aktivem Abblendlicht gefahren werden muss, sofern das Wetter die Sicht des Fahrers einschränkt. Im Gegensatz zum Tagfahrlicht sollte das korrekt eingestellte Abblendlicht den Gegenverkehr weniger blenden und darum sollte man es auch so früh wie möglich nutzen. Wer eine Automatik für sein Abblendlicht im Wagen besitzt, darf sich aber nicht blind auf diese verlassen und muss dann gegebenenfalls manuell eingreifen.
Folgende Strafen sind laut ADAC möglich:
Kommentar des Autors: So ist das mit dem Abblendlicht…
Abblendlicht,Strafen,Bußgelder,Fehler,Vergehen,Strafe bei falsch genutztem Abblendlicht,Welche Strafen bei falsch genutztem Abblendlicht
Laut §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist klar geregelt, wann man das Abblendlicht einsetzen sollte, was bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern gilt. Letzteres bedeutet dann, dass auch tagsüber bei Nebel, Regen oder Schnee mit aktivem Abblendlicht gefahren werden muss, sofern das Wetter die Sicht des Fahrers einschränkt. Im Gegensatz zum Tagfahrlicht sollte das korrekt eingestellte Abblendlicht den Gegenverkehr weniger blenden und darum sollte man es auch so früh wie möglich nutzen. Wer eine Automatik für sein Abblendlicht im Wagen besitzt, darf sich aber nicht blind auf diese verlassen und muss dann gegebenenfalls manuell eingreifen.
Folgende Strafen sind laut ADAC möglich:
Tatbestand | Punkte | Verwarnungs-/Bußgeld |
---|---|---|
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten | 0 | 10 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 15 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie fuhren am Tag innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. | 0 | 25 |
Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war | 1 | 60 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 1 | 75 |
... und es kam zum Unfall. | 1 | 90 |
Sie führten das Kraftrad am Tag ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten | 0 | 10 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 15 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 0 | 20 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 25 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt waren. | 0 | 20 |
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: So ist das mit dem Abblendlicht…
Abblendlicht,Strafen,Bußgelder,Fehler,Vergehen,Strafe bei falsch genutztem Abblendlicht,Welche Strafen bei falsch genutztem Abblendlicht