Das Auto ist für viele nicht nur ein Fortbewegungsmittel, es ist auch gerne einmal einer der wichtigsten Objekte, die man im Besitz hat und dieser Wichtigkeit will man vielleicht durch eine auffallende Optik Nachdruck verleihen. Da hier aber nicht alles erlaubt ist, klären wir in diesem Kurztipp einmal, was man bei der Lackierung seines Autos darf und was nicht.
Ganz oben auf der Verbotsliste stehen Lackierungen, Folierungen oder andere Modifizierungen, die dem Wagen das Aussehen eines Polizeiwagens, Rettungswagens oder anderen offiziellen Fahrzeugen verleihen, auch wenn an der Form des Wagens vielleicht erkennbar ist, dass es eben nicht ein solches Fahrzeug sein kann. Solche offiziellen Dienstwagen aller Art genießen einige Vorteile, müssen aber aus diesem Grund auch klar erkennbar bleiben.
Lackierungen oder Folien dürfen auch nicht zu stark reflektieren, da andere Verkehrsteilnehmer*innen dadurch ebenfalls gestört werden können hier ist nicht generell alles verboten, aber man sollte sich hier auf jeden Fall von einem Fachbetrieb beraten lassen. Auch das Gegenteil, Lacke und Folien mit zu wenig Reflektion, sind nicht erlaubt. Hier geht es aber um Extreme, wie zum Beispiel das sogenannte Vantablack, da es Licht absorbiert und den Wagen schwer erkennbar macht. Ebenfalls nicht erlaubt sind Folien und Lackierungen, die selbst leuchten, da es sich hier in der Tat um eine nicht erlaubte lichttechnische Installation handeln würde.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Nicht alles ist erlaubt, selbst wenn es gefällt…
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