Landesweit gibt es Lockerungen der Corona-Regelungen, die aber nicht unbedingt überall dann auch gleich ausfallen. So mancher fragt sich wie es zum Beispiel um den erhofften Führerschein steht, und darum klären wir in diesem kurzen Ratgeber welche Änderungen es für Fahrschulen durch die neuen gelockerten Auflagen gegen Corona gibt.
In vielen Ländern gibt es neue Vorgaben, die es dann auch Fahrschulen erlauben, den Betrieb wieder aufzunehmen. Wir haben einmal die wichtigsten Regeln zusammengefasst, aber da es im einen oder anderen Bundesland Abweichungen oder eben auch schnell wieder Änderungen geben kann, sollte man sich zur Sicherheit auch vor Ort bei der Fahrschule seiner Wahl erkundigen ob und wie man dort wieder Fahrschulunterricht halten kann.
Generell soll der Unterricht nur in kleinen Gruppen gemacht werden, was aber teilweise eben auch von den Räumlichkeiten der Fahrschule abhängt. Aller Sicherheits- und Hygieneregeln müssen hier, natürlich inklusive der Abstandsregelungen, beachtet werden. Manche Fahrschule ist vielleicht auch nicht in der Lage zu öffnen, weil keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Gehören diese Risikogruppen an, werden diese durchaus eben keinen Unterricht machen.
In vielen Bundesländern werden auch die praktischen Führerscheinprüfungen durchgeführt, da meist ja durchaus wieder mehr als zwei Personen in einem normalen PKW sitzen können. Auch hier müssen aber alle Regelungen eingehalten werden und es herrscht auch eine Mundschutzpflicht. Erscheint die zu prüfende Person ohne Mundschutz findet die Prüfung nicht statt. Das Fahrzeug muss vor der Fahrt gründlich desinfiziert und während der Fahrt gut belüftet werden.
Kommentar des Autors: Wer auf Nummer sicher gehen will, geht vielleicht nicht zu früh in die Fahrschule, um eine eventuelle Unterbrechung zu vermeiden wenn es wieder zu anderen Regelungen kommen sollte. Was meint Ihr?
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In vielen Ländern gibt es neue Vorgaben, die es dann auch Fahrschulen erlauben, den Betrieb wieder aufzunehmen. Wir haben einmal die wichtigsten Regeln zusammengefasst, aber da es im einen oder anderen Bundesland Abweichungen oder eben auch schnell wieder Änderungen geben kann, sollte man sich zur Sicherheit auch vor Ort bei der Fahrschule seiner Wahl erkundigen ob und wie man dort wieder Fahrschulunterricht halten kann.
Generell soll der Unterricht nur in kleinen Gruppen gemacht werden, was aber teilweise eben auch von den Räumlichkeiten der Fahrschule abhängt. Aller Sicherheits- und Hygieneregeln müssen hier, natürlich inklusive der Abstandsregelungen, beachtet werden. Manche Fahrschule ist vielleicht auch nicht in der Lage zu öffnen, weil keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Gehören diese Risikogruppen an, werden diese durchaus eben keinen Unterricht machen.
In vielen Bundesländern werden auch die praktischen Führerscheinprüfungen durchgeführt, da meist ja durchaus wieder mehr als zwei Personen in einem normalen PKW sitzen können. Auch hier müssen aber alle Regelungen eingehalten werden und es herrscht auch eine Mundschutzpflicht. Erscheint die zu prüfende Person ohne Mundschutz findet die Prüfung nicht statt. Das Fahrzeug muss vor der Fahrt gründlich desinfiziert und während der Fahrt gut belüftet werden.
Kommentar des Autors: Wer auf Nummer sicher gehen will, geht vielleicht nicht zu früh in die Fahrschule, um eine eventuelle Unterbrechung zu vermeiden wenn es wieder zu anderen Regelungen kommen sollte. Was meint Ihr?
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