Die kommenden Wochen und Monate mit diversen Feiertagen und den Sommerferien gelten als die "klassische Reisezeit" des Jahres. Da viele Urlaubsfahrten ins Ausland führen, sollte man die dortigen gesetzlichen Vorschriften kennen und beachten. Um noch einmal auf die Regelungen zur Fahrzeugbeleuchtung am Tag und das Mitführen und Tragen von Warnwesten hinzuweisen, veröffentlichen wir erneut unseren Ratgeber aus dem vergangenen zu diesem Themen.
17.06.2014, 13:27 Uhr:
Ab dem 1. Juli muss in Deutschland in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, ansonsten kann ein Bußgeld erhoben werden. In anderen Ländern gehen die Regelungen deutlich weiter als hierzulande, zudem fallen eventuelle Bußgelder zumeist deutlich höher aus. Ein ähnliches Bild zeigt sich auf bei der Lichtpflicht am Tage, die es in Deutschland gar nicht gibt. Wir zeigen, wo welche Verpflichtungen bestehen und mit welchen Kosten bei Zuwiderhandlung zu rechnen ist
Mit einer Neuregelung der StVZO, die ab dem 1. Juli 2014 in Kraft tritt, muss in "Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden". Auf den ersten Blick klingt das gut und durchaus vernünftig, doch die deutsche Lösung dürfte die wohl laxeste innerhalb von Europa sein. Laut der künftigen Regelung muss die Weste nämlich nur im Fahrzeug vorhanden sein, das Anlegen der Weste in Gefahrensituationen ist hingegen nicht vorgeschrieben. Zudem halten sich die Kosten bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe mit bescheidenen 15 Euro in erträglichen Grenzen.
Deutlich anders sieht das in vielen Ländern Europas aus, in denen es ebenfalls eine Warnwestenpflicht gibt. In der entsprechenden Übersicht des ADAC (Bild oben) wird bei allen Staaten ein "T" für Tragepflicht angegeben, was bedeutet, dass die Weste im Falle eines Falles definitiv angelegt werden muss. Dabei muss die Weste in einigen Ländern sogar vor Verlassen des Fahrzeuges übergezogen werden, was gleichzeitig bedeutet, dass die Weste griffbereit im Innenraum des Fahrzeugs aufbewahrt werden muss. Im Ausland werden zudem oftmals deutlich höhere Strafzahlungen fällig, die zum Beispiel in Frankreich bei 90 Euro beginnen und in Portugal bei 600 Euro enden können.
Nicht ganz so hoch fallen die Strafen bei einem Verstoß gegen die Lichtpflicht aus, die es in vielen Ländern Europas gibt. In weit über 20 europäischen Staaten gibt es eine Regelung, die auch tagsüber die Nutzung von Abblend- oder Tagfahrlicht ganzjährig oder saisonal sowie auf einigen oder allen Straßen zwingend vorschreibt. Dies gilt seit diesem Jahr auch für die Schweiz, wo bei Zuwiderhandlung rund 35 Euro fällig werden. Damit liegen die Eidgenossen im unteren Mittelfeld, denn in anderen Ländern können teilweise erheblich höhere Summen fällig werden. In Ländern wie Dänemark (135 Euro), Estland (190 Euro) und Norwegen (245 Euro) werden dabei sogar dreistellige Beträge erreicht.
Auch zur Lichtpflicht am Tag pflegt man in Deutschland ein eher zwiespältiges Verhältnis. So gibt es zahlreiche Regelungen, welche technischen Voraussetzungen Tagfahrlicht mit sich bringen muss und wo genau es am Auto montiert werden darf beziehungsweise muss. Eine Verpflichtung, auch tagsüber mit Licht zu fahren, gibt es jedoch nicht. Ähnlich sieht es auch in diversen deutschen Nachbarländern aus, denn in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich und Österreich darf ebenfalls auf die Beleuchtung über Tag verzichtet werden. Umgekehrt gibt es übrigens kein Land mehr, in dem ein verbot zur Nutzung von Licht am Tag besteht. Hier haben sich die entsprechenden Staaten den technischen Gegebenheiten gebeugt, die es oftmals gar nicht mehr ermöglichen, das vorhandene Tagfahrlicht zu deaktivieren. Nutzer von solchen Fahrzeugen müssen also nicht mehr befürchten, mit einem Bußgeld wegen der unvermeidlichen Nutzung des Tagfahrlichts belegt zu werden.
Meinung des Autors: Die EU sorgt auch dafür, dass europaweit die gleichen Gesetze gelten. Nur beim Thema Straßenverkehr kocht weiterhin jedes Land sein eigenes Süppchen. Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich also unbedingt über die dortigen Regelungen informieren. Bei uns kann man das aktuell zu den Themen Tagfahrlicht und Warnwesten tun.
17.06.2014, 13:27 Uhr:
Ab dem 1. Juli muss in Deutschland in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, ansonsten kann ein Bußgeld erhoben werden. In anderen Ländern gehen die Regelungen deutlich weiter als hierzulande, zudem fallen eventuelle Bußgelder zumeist deutlich höher aus. Ein ähnliches Bild zeigt sich auf bei der Lichtpflicht am Tage, die es in Deutschland gar nicht gibt. Wir zeigen, wo welche Verpflichtungen bestehen und mit welchen Kosten bei Zuwiderhandlung zu rechnen ist
Mit einer Neuregelung der StVZO, die ab dem 1. Juli 2014 in Kraft tritt, muss in "Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden". Auf den ersten Blick klingt das gut und durchaus vernünftig, doch die deutsche Lösung dürfte die wohl laxeste innerhalb von Europa sein. Laut der künftigen Regelung muss die Weste nämlich nur im Fahrzeug vorhanden sein, das Anlegen der Weste in Gefahrensituationen ist hingegen nicht vorgeschrieben. Zudem halten sich die Kosten bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe mit bescheidenen 15 Euro in erträglichen Grenzen.
Deutlich anders sieht das in vielen Ländern Europas aus, in denen es ebenfalls eine Warnwestenpflicht gibt. In der entsprechenden Übersicht des ADAC (Bild oben) wird bei allen Staaten ein "T" für Tragepflicht angegeben, was bedeutet, dass die Weste im Falle eines Falles definitiv angelegt werden muss. Dabei muss die Weste in einigen Ländern sogar vor Verlassen des Fahrzeuges übergezogen werden, was gleichzeitig bedeutet, dass die Weste griffbereit im Innenraum des Fahrzeugs aufbewahrt werden muss. Im Ausland werden zudem oftmals deutlich höhere Strafzahlungen fällig, die zum Beispiel in Frankreich bei 90 Euro beginnen und in Portugal bei 600 Euro enden können.
Nicht ganz so hoch fallen die Strafen bei einem Verstoß gegen die Lichtpflicht aus, die es in vielen Ländern Europas gibt. In weit über 20 europäischen Staaten gibt es eine Regelung, die auch tagsüber die Nutzung von Abblend- oder Tagfahrlicht ganzjährig oder saisonal sowie auf einigen oder allen Straßen zwingend vorschreibt. Dies gilt seit diesem Jahr auch für die Schweiz, wo bei Zuwiderhandlung rund 35 Euro fällig werden. Damit liegen die Eidgenossen im unteren Mittelfeld, denn in anderen Ländern können teilweise erheblich höhere Summen fällig werden. In Ländern wie Dänemark (135 Euro), Estland (190 Euro) und Norwegen (245 Euro) werden dabei sogar dreistellige Beträge erreicht.
Auch zur Lichtpflicht am Tag pflegt man in Deutschland ein eher zwiespältiges Verhältnis. So gibt es zahlreiche Regelungen, welche technischen Voraussetzungen Tagfahrlicht mit sich bringen muss und wo genau es am Auto montiert werden darf beziehungsweise muss. Eine Verpflichtung, auch tagsüber mit Licht zu fahren, gibt es jedoch nicht. Ähnlich sieht es auch in diversen deutschen Nachbarländern aus, denn in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich und Österreich darf ebenfalls auf die Beleuchtung über Tag verzichtet werden. Umgekehrt gibt es übrigens kein Land mehr, in dem ein verbot zur Nutzung von Licht am Tag besteht. Hier haben sich die entsprechenden Staaten den technischen Gegebenheiten gebeugt, die es oftmals gar nicht mehr ermöglichen, das vorhandene Tagfahrlicht zu deaktivieren. Nutzer von solchen Fahrzeugen müssen also nicht mehr befürchten, mit einem Bußgeld wegen der unvermeidlichen Nutzung des Tagfahrlichts belegt zu werden.
Meinung des Autors: Die EU sorgt auch dafür, dass europaweit die gleichen Gesetze gelten. Nur beim Thema Straßenverkehr kocht weiterhin jedes Land sein eigenes Süppchen. Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich also unbedingt über die dortigen Regelungen informieren. Bei uns kann man das aktuell zu den Themen Tagfahrlicht und Warnwesten tun.