Wenn sich alle an die Geschwindigkeitsvorgaben halten würden, würde es das eine oder andere riskante Überholmanöver sicher ist gar nicht geben, aber da dies eben nicht so ist, fassen wir in diesem kleinen Ratgeber einmal zusammen, welche Vorgaben es generell für ein Überholverbot gibt und auch, welche Besonderheiten auf Autobahnen, Landstraßen und Ortschaften zu beachten sind, mit aktuellem Stand vom 10.01.2022.
Laut ADAC spricht man vom Überholen im Sinne der Vorgaben auch nur, wenn an einem langsamer fahrenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbei gefahren wird. Steht das Fahrzeug aus Gründen, die nicht der Verkehrslage geschuldet sind, oder parkt es eben nur, spricht man hingegen vom Vorbeifahren.
Generell gilt ein Überholverbot unter den folgenden Umständen:
Generell muss man links überholen, man darf aber rechts überholen, wenn es sich um Stau oder zäh fließenden Verkehr mit maximal 60km/h handelt oder wenn man ein deutlich langsameres Fahrzeug ohne Gefährdung anderer Teilnehmer oder sich selbst auf dem Beschleunigungsstreifen überholen kann. Für Lkws untereinander gilt, dass der Überholvorgang, sofern dieser nicht durch Verkehrszeichen ohnehin untersagt ist, innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein muss um so „Elefantenrennen“ zu vermeiden.
Besonderheiten auf der Landstraße
Wirkliche Besonderheiten gibt es nicht, aber der ADAC weist darauf hin, dass sich laut Test dies in der Regel nicht lohnt, da die doch oft sehr geringe Zeitersparnis in keiner Relation zu den möglichen Gefahren steht. Muss man doch überholen, sollten man beachten, dass man beim Überholen von Zweirädern aller Art und Fußgängen an der Seite zwei Meter Abstand beim Überholvorgang einhalten muss.
Besonderheiten innerhalb von Ortschaften
Auch hier gibt es eigentlich keine Besonderheiten und auch kein generelles Überholverbot, aber durch die Beschaffenheit der Verkehrslage und auch die ohnehin eher niedrigen Geschwindigkeiten, die hier dann erlaubt sind, sollte man eher generell von Überholmanövern absehen. Der Abstand beim Überholen von Zweirädern oder Personen liegt hier übrigens bei 1.5 Metern.
Kommentar des Autors: Ohne wirklich wichtigen Grund sollte man sich so manches Überholmanöver sicher sparen, denn Sicherheit für andere und sich selbst geht einfach vor.
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Laut ADAC spricht man vom Überholen im Sinne der Vorgaben auch nur, wenn an einem langsamer fahrenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbei gefahren wird. Steht das Fahrzeug aus Gründen, die nicht der Verkehrslage geschuldet sind, oder parkt es eben nur, spricht man hingegen vom Vorbeifahren.
Generell gilt ein Überholverbot unter den folgenden Umständen:
- Wenn man eine Behinderung durch Gegenverkehr nicht zu 100% ausschließen kann.
- Bei unklarer Verkehrslage.
- Wenn entsprechende Schilder das Überholen verbieten.
- An Fußgängerüberwegen.
- Wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinkern in eine Haltestelle fahren.
- Bei schlechter Sicht durch Wetterbedingungen.
- Wenn die Strecke bis zum Endpunkt des Überholvorgangs nicht voll einsehbar ist.
- Wenn man im Rahmen der erlaubten Geschwindigkeiten kaum schneller fahren kann als das Fahrzeug, das man überholen will, und so einen unnötig langen Überholvorgang hätte.
Generell muss man links überholen, man darf aber rechts überholen, wenn es sich um Stau oder zäh fließenden Verkehr mit maximal 60km/h handelt oder wenn man ein deutlich langsameres Fahrzeug ohne Gefährdung anderer Teilnehmer oder sich selbst auf dem Beschleunigungsstreifen überholen kann. Für Lkws untereinander gilt, dass der Überholvorgang, sofern dieser nicht durch Verkehrszeichen ohnehin untersagt ist, innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein muss um so „Elefantenrennen“ zu vermeiden.
Besonderheiten auf der Landstraße
Wirkliche Besonderheiten gibt es nicht, aber der ADAC weist darauf hin, dass sich laut Test dies in der Regel nicht lohnt, da die doch oft sehr geringe Zeitersparnis in keiner Relation zu den möglichen Gefahren steht. Muss man doch überholen, sollten man beachten, dass man beim Überholen von Zweirädern aller Art und Fußgängen an der Seite zwei Meter Abstand beim Überholvorgang einhalten muss.
Besonderheiten innerhalb von Ortschaften
Auch hier gibt es eigentlich keine Besonderheiten und auch kein generelles Überholverbot, aber durch die Beschaffenheit der Verkehrslage und auch die ohnehin eher niedrigen Geschwindigkeiten, die hier dann erlaubt sind, sollte man eher generell von Überholmanövern absehen. Der Abstand beim Überholen von Zweirädern oder Personen liegt hier übrigens bei 1.5 Metern.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Ohne wirklich wichtigen Grund sollte man sich so manches Überholmanöver sicher sparen, denn Sicherheit für andere und sich selbst geht einfach vor.
Überholverbot Überholverbote Überholen Regeln zum Überholverbot Regeln zum Überholen Vorschriften beim Überholen Vorschriften zum Überholverbot Überholen auf der Autobahn Überholen auf der Landstraße