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Wasser
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- 18.03.2014
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Hallo,
ich habe eine Vorladung wie oben beschrieben bekommen.
Der komplette Inhalt siehe bitte am Ende meines Beitrages.
Kurz zum Vorgang, den ich nach einem Telefonat mit dem Kripobeamten hier niederschreibe.
Der Kripobeamte sagte zur Sache ungefähr folgendes.
Eine Frau kommt in eine naheliegende Verkaufsladens und fragt dort, ob jemand eine rotes Auto gesehen hätte, da bei ihr rote Lackpünktchen an einem Schaden ihres Autos wären.
Einer der Frauen dieses Geschäftes meinte, dass hier in der Gegend manchmal ein rotes Auto parkt. (ich wohne gleich hundert Meter weit um die Ecke)
Die Polizei inspizierte darauf hin mein Auto (wahrscheinlich ein paar Tage später) und stellte einen Lackschaden an einer Stelle fest, der zu dem Schadprofil passen sollte.
Angeblich wurden auch Lackspuren entnommen (und ich gehe davon aus, dass die Polizei sich sicher ist, das ich an den Unfall beteiligt war).
Der Beamte meinte, dass die Frauen mich mit einem Wildparker (in der Art) betitelten.
(Auf meinen letzen 10 jährigen Konte steht lediglich ein Parkverstoß mit 10 Euro und ein Parkverstoß im Kreuzungsbereich und in dem hier angegebenen Bereich sind die Politessen ultrascharf)
So sagte dann der Beamte zu mir am Fon, wenn ich Wildparker sei, könnte er sich auch Vorstellen dass ich einen Verkehrsunfall mal verursache und dann abhauen würde.
Ich fraget ihn, wie groß denn der Schaden sei.
Er meinte sinngemäß großgenug, dass ich es hätte das hören müssen.
(Der angebliche Schaden an meinem Auto ist in etwa 5 cm dünner Schnarzer mit ein paar Lackbeschädigungen am Heckbereich)
Allerdings war schon an der Stelle eine Lackbeschädigung und möglicherweise auch der Schnarzer.
Es sind keine Beulen zu sehen.
Dummerweise habe ich keine Fotos vom vorherigen Zustand.
Andersrum sagte der Beamte, weil er der Meinung ist, ich hätte es hören müssen und ich das verneine, zog er in Erwägung dass ich kein Fahrzeug führen dürfte.
Die Vorladung ist in 2 Tagen.
Ich habe mir ein paar Gedanken zum Vorwurf aufgeschrieben, die mich betreff "Fahrerflucht" vielleicht entlasten könnten und ebenso ein paar Fragen.
Ich hatte mit solchen Behörden in meinen Leben noch nie zu tun und bin ziemlich verunsichert, dass mir das Abhauen eingeredet wird und ich quasi über den Tisch gezogen werde.
Ich habe im Monat wenig Geld und für mich wäre es eine Katastrophe z.B. an die Tausend Euro für eine Tat bezahlen zu müssen die mir übergestreift würde.
Ich kann mich im wahrsten Sinne an einen Unfall weder erinnern noch an dieses "Schadensauto".
Ein Freund wäre bereit zur Vorladung mitzukommen.
Ist so etwas möglich?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier der Inhalt vom Schreiben:
Namen, Zeit und Ort geändert.
"Vorladung
Sehr geehrter Herr Bruker (namen geändert),
Im Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, gemäß einer Anzeige zu einem Unfallschaden vom 7.02.14 in Schwerin, Müllerstraße Ecke Heinrich Heine Straße ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu vernehmen.
Nach $ 163 a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen und zu Iher Enlastung einezelne Beweiserhebungen zu beantragen.
Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, bei der oben geenannten Dienstelle am:
Freitag, den 21.03.2014 um 13:00 UHr
Polizeiinspektion Schwerin, Grunthalplatz, Hauptgebäude zu erscheinen.
Ich bitte mitzubringen: Diese Vorladung, Ausweispapiere, Führerschein.
Im Hinterungsfall wird um eine telofonische oder schrifliche Mitteilung gebeten. Fals Sie zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht , zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen , keinen Gebrauchuh machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass keine Verplichtung besteht, Ihnen in diesem Ermittlungsverfahruen nochmals Gelegenheit zu Äußerung zu geben. Instbesondere können Sie nicht damit rechnen, vom Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden."
ich habe eine Vorladung wie oben beschrieben bekommen.
Der komplette Inhalt siehe bitte am Ende meines Beitrages.
Kurz zum Vorgang, den ich nach einem Telefonat mit dem Kripobeamten hier niederschreibe.
Der Kripobeamte sagte zur Sache ungefähr folgendes.
Eine Frau kommt in eine naheliegende Verkaufsladens und fragt dort, ob jemand eine rotes Auto gesehen hätte, da bei ihr rote Lackpünktchen an einem Schaden ihres Autos wären.
Einer der Frauen dieses Geschäftes meinte, dass hier in der Gegend manchmal ein rotes Auto parkt. (ich wohne gleich hundert Meter weit um die Ecke)
Die Polizei inspizierte darauf hin mein Auto (wahrscheinlich ein paar Tage später) und stellte einen Lackschaden an einer Stelle fest, der zu dem Schadprofil passen sollte.
Angeblich wurden auch Lackspuren entnommen (und ich gehe davon aus, dass die Polizei sich sicher ist, das ich an den Unfall beteiligt war).
Der Beamte meinte, dass die Frauen mich mit einem Wildparker (in der Art) betitelten.
(Auf meinen letzen 10 jährigen Konte steht lediglich ein Parkverstoß mit 10 Euro und ein Parkverstoß im Kreuzungsbereich und in dem hier angegebenen Bereich sind die Politessen ultrascharf)
So sagte dann der Beamte zu mir am Fon, wenn ich Wildparker sei, könnte er sich auch Vorstellen dass ich einen Verkehrsunfall mal verursache und dann abhauen würde.
Ich fraget ihn, wie groß denn der Schaden sei.
Er meinte sinngemäß großgenug, dass ich es hätte das hören müssen.
(Der angebliche Schaden an meinem Auto ist in etwa 5 cm dünner Schnarzer mit ein paar Lackbeschädigungen am Heckbereich)
Allerdings war schon an der Stelle eine Lackbeschädigung und möglicherweise auch der Schnarzer.
Es sind keine Beulen zu sehen.
Dummerweise habe ich keine Fotos vom vorherigen Zustand.
Andersrum sagte der Beamte, weil er der Meinung ist, ich hätte es hören müssen und ich das verneine, zog er in Erwägung dass ich kein Fahrzeug führen dürfte.
Die Vorladung ist in 2 Tagen.
Ich habe mir ein paar Gedanken zum Vorwurf aufgeschrieben, die mich betreff "Fahrerflucht" vielleicht entlasten könnten und ebenso ein paar Fragen.
Ich hatte mit solchen Behörden in meinen Leben noch nie zu tun und bin ziemlich verunsichert, dass mir das Abhauen eingeredet wird und ich quasi über den Tisch gezogen werde.
Ich habe im Monat wenig Geld und für mich wäre es eine Katastrophe z.B. an die Tausend Euro für eine Tat bezahlen zu müssen die mir übergestreift würde.
Ich kann mich im wahrsten Sinne an einen Unfall weder erinnern noch an dieses "Schadensauto".
Ein Freund wäre bereit zur Vorladung mitzukommen.
Ist so etwas möglich?
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Hier der Inhalt vom Schreiben:
Namen, Zeit und Ort geändert.
"Vorladung
Sehr geehrter Herr Bruker (namen geändert),
Im Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, gemäß einer Anzeige zu einem Unfallschaden vom 7.02.14 in Schwerin, Müllerstraße Ecke Heinrich Heine Straße ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu vernehmen.
Nach $ 163 a Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern, die vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, zu Ihren Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen und zu Iher Enlastung einezelne Beweiserhebungen zu beantragen.
Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, bei der oben geenannten Dienstelle am:
Freitag, den 21.03.2014 um 13:00 UHr
Polizeiinspektion Schwerin, Grunthalplatz, Hauptgebäude zu erscheinen.
Ich bitte mitzubringen: Diese Vorladung, Ausweispapiere, Führerschein.
Im Hinterungsfall wird um eine telofonische oder schrifliche Mitteilung gebeten. Fals Sie zu dem angegebenen Termin nicht erscheinen, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht , zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen , keinen Gebrauchuh machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass keine Verplichtung besteht, Ihnen in diesem Ermittlungsverfahruen nochmals Gelegenheit zu Äußerung zu geben. Instbesondere können Sie nicht damit rechnen, vom Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden."