Mit einem Automatik-Führerschein darf man nur die Fahrzeuge fahren, die ein Automatik-Getriebe nutzen, darum heißt er ja so, und Wagen mit Schaltgetriebe dürfen damit nicht gefahren werden. Es ist aber in manchen Fahrschulen nicht selten, dass auf E-Autos gefahren wird, die ja auch Automatik nutzen und darum gibt es ab dem 01.04.2021 eine neue Regelung, die das Umschreiben eines Automatik-Führerscheins zu einem Schaltgetriebe-Führerschein erleichtern soll.
Laut ADAC betrifft diese Regelung alle, die Ihren Klasse B Führerschein für Pkw nach dem 01.04.2021 gemacht haben. Hat man „nur“ den Automatik-Führerschein gemacht, kann man mit 10 zusätzlichen Stunden und einer abschließenden Testfahrt von 15 Minuten mit einem Fahrlehrer nachweisen, dass man auch mit Schaltgetriebe sicher fahren kann. Je nach Sicherheit können auch mehr Fahrstunden anfallen, 10 ist der Mindestwert.
Nach bestandener Prüfung wird die Beschränkung auf das Automatik-Getriebe aufgehoben und man kann auch andere Fahrzeuge fahren. Damit will man zum einen fördern, dass mehr Fahrschulen E-Fahrzeuge verwenden und Fahranfängern, die auf Wagen mit Automatik gelernt haben den Zugang zu Wagen ohne Automatik-Getriebe erleichtern, da sie ja vielleicht gar nicht auf Automatik lernen wollten.
Für den Pkw-Führerschein der Klasse B reicht eine Bescheinigung der Fahrschule als Nachweis über die absolvierten Stunden und die bestandene Prüfung, alle anderen Klassen müssen laut ADAC eine zusätzliche komplette praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen. Wer aus medizinischen Gründen Automatik fahren muss, kann diese Beschränkung nicht aufheben lassen und kann von dieser neuen Regelung keinen Gebrauch machen.
Kommentar des Autors: Wer nach dem 01.04.2021 auf Automatik gelernt hat kann dann leichter auch zu einem „normalen“ Führerschein wechseln.
Führerschein,Automatik,Schaltgetriebe,Mit Automatik Führerschein Schaltgetriebe fahren,Darf man mit Automatik Schaltgetriebe fahren,Schaltgetriebe mit Automatik fahren,erlaubt,verboten,ja,nein,vielleicht,wasweissichdenn
Laut ADAC betrifft diese Regelung alle, die Ihren Klasse B Führerschein für Pkw nach dem 01.04.2021 gemacht haben. Hat man „nur“ den Automatik-Führerschein gemacht, kann man mit 10 zusätzlichen Stunden und einer abschließenden Testfahrt von 15 Minuten mit einem Fahrlehrer nachweisen, dass man auch mit Schaltgetriebe sicher fahren kann. Je nach Sicherheit können auch mehr Fahrstunden anfallen, 10 ist der Mindestwert.
Nach bestandener Prüfung wird die Beschränkung auf das Automatik-Getriebe aufgehoben und man kann auch andere Fahrzeuge fahren. Damit will man zum einen fördern, dass mehr Fahrschulen E-Fahrzeuge verwenden und Fahranfängern, die auf Wagen mit Automatik gelernt haben den Zugang zu Wagen ohne Automatik-Getriebe erleichtern, da sie ja vielleicht gar nicht auf Automatik lernen wollten.
Für den Pkw-Führerschein der Klasse B reicht eine Bescheinigung der Fahrschule als Nachweis über die absolvierten Stunden und die bestandene Prüfung, alle anderen Klassen müssen laut ADAC eine zusätzliche komplette praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen. Wer aus medizinischen Gründen Automatik fahren muss, kann diese Beschränkung nicht aufheben lassen und kann von dieser neuen Regelung keinen Gebrauch machen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Wer nach dem 01.04.2021 auf Automatik gelernt hat kann dann leichter auch zu einem „normalen“ Führerschein wechseln.
Führerschein,Automatik,Schaltgetriebe,Mit Automatik Führerschein Schaltgetriebe fahren,Darf man mit Automatik Schaltgetriebe fahren,Schaltgetriebe mit Automatik fahren,erlaubt,verboten,ja,nein,vielleicht,wasweissichdenn