Der Lockdown ging wieder in eine Verlängerung und nicht jeder Autofahrer ist sich sicher, ob es hier nicht auch neue Regelungen gibt, die nun zu beachten sind. In diesem kurzen Ratgeber fassen wir einmal die wichtigsten Punkte zusammen, die man als Autofahrer beim zur Zeit bis 14.02.2021 gültigen Lockdown beachten sollte.
Wichtig ist, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen auch für Fahrer eines privaten Pkw gültig sind. Somit dürfen nur Personen aus dem eigenen Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt zusammenfahren. In diesem Fall müssen auch keine Abstandsregeln eingehalten oder eine Maske getragen werden, selbst wenn erwünscht ist, aber auch wenn man die Abstandsregeln in einem entsprechend großen Fahrzeug einhalten kann, darf nicht mehr als eine zusätzliche Person mitfahren.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine passende Maske getragen werden und wer auf Nummer sicher gehen will, darf dies auch in seinem privaten Fahrzeug machen. Der Fahrer muss dabei aber sicher stellen, dass das Gesicht erkennbar bleibt, da sonst ein entsprechendes Bußgeld fällig werden kann. Für Fahrschulen ist es sogar Pflicht, einen Schutz zu tragen. Man sollte diesen aber nicht für schnelles Erreichen an den Rückspiegel hängen, da er dort Sicht und Konzentration des Fahrers stören kann.
Auch zu beachten ist, dass man auf nicht notwendige Fahrten verzichten sollte. Dazu werden auch Besuche bei Familie und Freunden an sich oder Einkaufsfahrten die eben nicht wirklich nötig sind gerechnet. Will man doch unbedingt ein beliebtes Ziel ansteuern, sollte man sich erkundigen, ob dies aktuell dann überhaupt möglich ist oder ob Sperrungen vorliegen. Man darf auch nicht vergessen, dass weiterhin eine Eingrenzung auf einen 15km Radius erfolgt, wenn die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Wohnorts über 200 steigt. Als Ausnahme gilt aktuell Sachsen, da hier laut ADAC die 15km-Regelung im Moment ständig gilt.
Waschanlagen, Tankstellen, TÜV Stellen, Werkstätten und auch KFZ Stellen zum An- und abmelden von Fahrzeugen sind als systemrelevant eingestuft und können daher besucht werden. Allerdings sind auch hier natürlich alle Hygienevorschriften zu beachten und man sollte bei Werkstätten, TÜV- und KFZ-Stellen prüfen, ob ein Termin notwendig ist. Wer seinen Wagen doch lieber einfach stehen lässt, weil er will oder weil er muss, sollte nur darauf achten, dass es keine temporären Halteverbote gibt. Abgesehen davon, kann man seinen Wagen eigentlich problemlos vor der Wohnung parken.
Kommentar des Autors: Spaß geht anders, aber man sollte die Regeln natürlich beachten!
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Wichtig ist, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen auch für Fahrer eines privaten Pkw gültig sind. Somit dürfen nur Personen aus dem eigenen Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt zusammenfahren. In diesem Fall müssen auch keine Abstandsregeln eingehalten oder eine Maske getragen werden, selbst wenn erwünscht ist, aber auch wenn man die Abstandsregeln in einem entsprechend großen Fahrzeug einhalten kann, darf nicht mehr als eine zusätzliche Person mitfahren.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine passende Maske getragen werden und wer auf Nummer sicher gehen will, darf dies auch in seinem privaten Fahrzeug machen. Der Fahrer muss dabei aber sicher stellen, dass das Gesicht erkennbar bleibt, da sonst ein entsprechendes Bußgeld fällig werden kann. Für Fahrschulen ist es sogar Pflicht, einen Schutz zu tragen. Man sollte diesen aber nicht für schnelles Erreichen an den Rückspiegel hängen, da er dort Sicht und Konzentration des Fahrers stören kann.
Auch zu beachten ist, dass man auf nicht notwendige Fahrten verzichten sollte. Dazu werden auch Besuche bei Familie und Freunden an sich oder Einkaufsfahrten die eben nicht wirklich nötig sind gerechnet. Will man doch unbedingt ein beliebtes Ziel ansteuern, sollte man sich erkundigen, ob dies aktuell dann überhaupt möglich ist oder ob Sperrungen vorliegen. Man darf auch nicht vergessen, dass weiterhin eine Eingrenzung auf einen 15km Radius erfolgt, wenn die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Wohnorts über 200 steigt. Als Ausnahme gilt aktuell Sachsen, da hier laut ADAC die 15km-Regelung im Moment ständig gilt.
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