Verkehrsregeln und Verkehrsrecht - das sind die neuen Regelungen 2017

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In wenigen Tagen werden wir das neue Jahr 2017 begrüßen dürfen, in welchem sich auch für die Verkehrsteilnehmer einige Verkehrsregeln sowie das Verkehrsrecht ändern beziehungsweise vereinfacht / vereinheitlicht wird. Was sich im kommenden Jahr alles ändern wird, könnt ihr in den nachfolgenden Zeilen lesen




Führerschein wird teurer

Alle, die im kommenden Jahr über die Anschaffung der Fahrerlaubnis nachdenken, sollten sich im Klaren sein, dass die Kosten für diesen im Vergleich zum Vorjahr steigen werden. So kostet die theoretische Prüfung künftig 11,90 Euro statt wie bisher 11,00 Euro. Auch für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden demnächst 10,60 Euro fällig. Während die praktische PKW-Prüfung auf 91,50 Euro ansteigt, verteuert sich die praktische Motorrad-Prüfung auf 121,90 Euro.


Bußgelder für Handy am Steuer steigen an

Dass Smartphones oder Tablets vom Fahrer nicht während der Fahrt genutzt werden dürfen, sollte mittlerweile in jeder Ecke Deutschlands angekommen sein. Allerdings erhöht sich die Strafe in Höhe der bisherigen 60 Euro auf 100 Euro, insofern man auf frischer Tat erwischt werden sollte. Neben Handiesm Smartphones und Tablets sind allerdings auch E-Book-Reader sowie die neuen VR-Brillen während der Fahrt verboten.


Kosten für Hauptuntersuchung steigen wieder

Die Kosten für die aller zwei Jahre erforderlichen Hauptuntersuchung steigen im kommenden Jahr von aktuell 35 Euro auf 54,86 Euro. Als Begründung werden die Emissionsmessungen angegeben, die bei allen Fahrzeugen künftig wieder am Endrohr vorgenommen werden müssen, da die On-Board-Diagnose über den Board-Computer zu vielen Unzuverlässigkeiten geführt habe.


Spritpreise steigen wieder

Eine Einigung der Ölstaaten auf eine Reduzierung der Fördermenge dürfte die Spritpreise im kommenden Jahr aller Voraussicht nach wieder ansteigen lassen. Der aktuelle Preisanstieg der Spritpreise hat nicht nur etwas mit den Weihnachtsferien zu tun, sondern ist der Vorbote der künstlichen Verknappung.


Rettungsgasse auf Autobahnen

Damit Rettungskräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Notarzt bei einem Autobahn-Stau überhaupt eine Chance haben, zum entsprechenden Einsatzort zu gelangen, gibt es eine Regelung für sogenannte Rettungsgassen. Da diese aber aufgrund keiner klaren Festlegung nur in den seltensten Fällen funktioniert hat, wird es im kommenden Jahr eine feste Vorschrift geben. Bei Stau oder auch bei besonders zähfließendem Verkehr muss zukünftig zwischen der äußerst linken und der unmittelbar rechts angrenzenden Spur eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese Regelung hat somit Bestand für 2,- 3,- oder mehrspurige Autobahnen.


Tempo 30-Zonen

Obwohl über eine generelle Tempo-30-Zone in deutschen Städten nachgedacht worden ist, bleibt es vorerst bei Tempo 50. Allerdings ist die Anordnungsmöglichkeit für Tempo-30-Zonen für Institutionen wie Schulen, Kindergärten und Altenheime deutlich erleichtert worden.


Ampel-Regelung auch für Radfahrer

Die bisherige Übergangsregelung in Form des §37 Absatz 2 Nr.6 Satz 3 StVO wird wegfallen, welche besagt, dass Radfahrer ohne entsprechende Lichtzeichen für den Radverkehr auch die Fußgänger-Ampeln neben den Radwegen mitbenutzen durften. Ab dem 01.01.2017 stehen Radfahrer in der Pflicht, auch die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten, insofern keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden sind. Für die Autofahrer bedeutet das aber ein erhöhtes Maß an Vorsicht, da nicht jeder Radfahrer von der neuen Regelung mitbekommen haben und wie so oft auch über rote Fußgängerampeln fahren könnte, was nach der neuen Regelung erlaubt ist, insofern die Autoampel auf "Grün" steht. Also Vorsicht beim Rechts- oder auch Linksabbiegen.


Bußgelder im Ausland können empfindlich teuer werden

Bei einem Besuch in einen unserer Nachbarländer wie die Niederlande oder auch Italien, werden bei Verkehrsverstößen empfindliche Strafen drohen. Die Handy-Benutzung in Italien ohne Freisprecheinrichtung soll ab 2017 bis zu zwei Monaten Führerscheinentzug Plus 650 Euro Strafe kosten, was in Italien einem Fahrverbot gleichkommt. In Paris dagegen sollen ab 2017 Bußgelder für alle diejenigen verhängt werden, die mit einem Auto innerhalb des Stadtautobahnrings verkehren, welches älter als Baujahr 1997 ist.


Quellen: mobil.org, adac.de


Meinung des Autors: Einige der neuen Regeln wirken durchdacht, andere dagegen wieder nicht. Bisher habe ich die Franzosen als sehr aufgeklärtes Volk gehalten, aber dass Fahrzeuge vor Baujahr 1997 nicht mehr innerhalb des Innenstadt-Rings "verkehren" dürfen, halte ich für übertrieben. Lieber ein paar olle Diesel-Schleudern von 1998 reinlassen als einen relativ sparsamen Benziner. Was ist hier mit Oldtimern? Werden die auch nicht mehr zugelassen? Somit wird´s wohl nichts mehr, dass ich Paris mit meinem Auto besuchen werde, da es Baujahr 1996 ist - tja, pech gehabt - für die Franzosen.
 
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