Verkehrsrecht - spezielle Regeln, die jeder Autofahrer kennen sollte

Diskutiere Verkehrsrecht - spezielle Regeln, die jeder Autofahrer kennen sollte im Aktuelles Forum im Bereich AutoExtrem; Bei vielen Autofahrern liegt die Fahrprüfung schon mehrere Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte zurück. Viele der Grundregeln sollte man im Schlaf...
Bei vielen Autofahrern liegt die Fahrprüfung schon mehrere Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte zurück. Viele der Grundregeln sollte man im Schlaf beherrschen, doch gibt es auch spezielle Verkehrsregeln, die oftmals die Autofahrer zum Zögern oder gar falschem Einschätzen der Verkehrslage bringen. Welche das sind, soll euch dieser Praxis-Tipp aufzeigen
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Wisst ihr, ob ihr zum Beispiel auf der Autobahn auch rechts überholen dürft, wie man sich beim grünen Abbiegepfeil richtig verhält oder auch Radfahrer den Zebrastreifen mit benutzen dürfen? Nein? Obwohl viele der einst in der Fahrschule gelernten Verkehrsregeln regelrecht in Fleisch und Blut übergegangen sind, steht man doch oftmals vor Situationen, bei denen man nicht genau weiß, wie man sich richtig, in diesem Fall rechtmäßig verhalten soll. Im folgenden listen wir die häufigsten Zweifelsfälle auf und geben Hinweise zum richtigen Verhalten:

Autobahn: wenn die rechte Spur frei ist, darf man dann auch auf der mittleren Spur fahren?
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Obwohl auf Autobahnen ein Rechtsfahrgebot existiert, ist das Fahren auf der mittleren Spur, wie auch das auf der linken Spur immer Situationsabhängig. Es ist nicht explizit verboten, die mittlere Fahrspur dauerhaft zu nutzen, auch wenn auf der rechten Fahrspur nur ab und an ein Auto zu sehen ist. Dennoch kann man als Faustformel setzen, dass wenn man für länger als 20 Sekunden den rechten Fahrstreifen nutzen könnte, diesen auch nutzen sollte. Übertreiben und unnötige Schlangenlinien fahren sollte man dennoch nicht.

Autobahn: ist es erlaubt, auch auf der rechten Fahrspur zu überholen?
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Obwohl die Straßenverkehrsordnung vorgibt, dass Überholvorgänge immer auf der linken Fahrspur zu tätigen sind, gibt es allerdings wie immer Ausnahmen. Bei Stau oder wirklich zähfließendem Verkehr darf auch auf der rechten Fahrspur überholt werden. Das Recht behält sich vor, dass wenn links nicht schneller als 60 km/h gefahren wird, auf der rechten Fahrspur mit maximal 80 km/h, also maximal einem Tempo von 20 km/h mehr vorbeigefahren / überholt werden darf. Überholmanöver auf der rechten Fahrspur mit mehr als 80 km/h - sagen wie mal mit 160 km/h stellen eine Straftat dar und können rechtlich verfolgt werden.

Autobahnkreuz mit Abbiegespuren: darf man auf der abbiegenden Spur schneller fahren und wenn ja, wann?
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Autobahnkreuze stellen auch immer wieder einen Zweifelsfall dar. Schon lange vor der eigentlichen Abzweigung wird man auf eine oder gar mehrere Abbiegespuren gelotst, was aber noch nicht das Recht gibt, dort zum Beispiel schneller als ein weiter geradeaus fahrender LKW zu fahren. Erst wenn die normalen Fahrbahnmarkierungsstreifen in breite Streifen übergehen, darf man rechts auch schneller als links fahren, da diese einen Fahrbahnwechsel nicht mehr gestatten.

Stadtfahrten: muss man auf mehrspurigen Strecken immer rechts fahren?
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Auch wenn es in größeren Städten mehrere Spuren in jede Richtung gibt, verpflichtet das niemanden, sich immer auf der rechten Spur aufzuhalten - vorausgesetzt das Fahrzeug hat ein Gewicht von unter 3,5 Tonnen. Ach darf in der Stadt auf den rechten Fahrstreifen schneller als auf dem linken Fahrstreifen gefahren werden, insofern es mal zu einer solchen Situation kommen sollte. Vorsicht bei Stadtautobahnen - hier gilt die übliche Regelung wie auf den Autobahnen auch.

Stopschild - wie wird "anhalten" eigentlich definiert?
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Bei dem Schild mit der internen Nummer 206 ist die Grundaussage "Halt! Vorfahrt gewähren". Hier ist es wirklich notwendig, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf Null km/h zu senken - sprich, wirklich zum Stehen kommen. Falls die gesetzlich vorgeschriebene Haltelinie zum Beispiel durch übermäßigen Bewuchs nicht der eigentlichen Sichtlinie entspricht, stellt sich oft die Frage, ob man dann zusätzlich an der Sichtlinie nochmal anhalten muss. Hier gibt es keine einheitliche Rechtsprechung, allerdings wird es den heutigen Fahrschülern so beigebracht, so dass ein erneutes Anhalten gar nicht so falsch sein kann. Achtung! Schaut bitte vor solchen Manövern auch in den Rückspiegel, nicht dass euch ein hinter euch fahrender Verkehrsteilnehmer hinten drauf fährt.

Der grüne Abbiegepfeil: Ist das Abbiegen auch bei roter Ampel erlaubt?
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Der grüne Pfeil, der aus den neuen Bundesländern stammt, besagt, dass man auch bei Rot abbiegen darf. Allerdings fungiert dieses Verkehrszeichen trotzdem wie das oben beschriebe Stopschild, da man an einer (gedachten) Haltelinie zum Stehen kommen muss, bevor man weiterfährt und rechts abbiegt. Zudem haben Radfahrer, Fußgänger und der Querende Verkehr, dessen Ampeln dann meistens auf Grün stehen, immer Vorfahrt!

Kreisverkehr: gilt hier die "rechts vor links" Regelung?
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Sollte es in eurer Nähe einen Kreisverkehr ohne zusätzliche Vorfahrt-Beachten-Schilder geben, gilt bei diesem die rechts-vor-links-Regelung. (was für ein Schwachsinn) Zum Glück sind die meisten Kreisverkehre mit Vorfahrt-Beachten-Schildern ausgestattet, so dass immer der im Kreisverkehr befindliche Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat.

Supermarkt-Parkplatz: gilt hier die "rechts vor links" Regelung?
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Supermarkt-Parkplätze können so groß sein, dass es mehrere Straßen geben kann. Allerdings ist auf dem Terrain eines Supermarktes durch die vielen ein- und ausparkenden Fahrzeuge meist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h vorgegeben. Somit kann man einen solchen Parkplatz wie eine Spielstraße sehen. Es gibt keine rechts-vor-links-Regelung. Bei einem Unfall tragen beide Beteiligten eine Teilschuld, wobei der meist schnellere einen größeren Anteil erhält. Auf einem Supermarkt-Parkplatz muss jeder auf jeden acht geben, wobei sich bislang eine Verständigung via Handzeichen immer bewährt hat. Selbst bei einem ausparkenden Fahrzeug hat das vorbeifahrende Fahrzeug nicht automatisch Vorfahrt.

Ampel: in der Gelb-Phase lieber "drüberrutschen" oder doch heftig auf die Eisen gehen?
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Obwohl es in Großstädten wie Berlin normal ist, dass man bei Gelb und selbst noch bei Rot über die Ampel fährt, ist dieses Verhalten falsch. Sobald die Gelbphase der Ampel eingeleitet wird, verhält man sich richtig, wenn man auf die Bremse geht, selbst wenn es zu einer Vollbremsung kommen sollte. Dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer müssen laut einer Entscheidung des Amtsgericht Hildesheim (Az. 47 C 119/08) immer so viel Abstand halten, dass selbst bei einer Vollbremsung des Vordermanns immer noch genügend Spielraum bleibt, diesem nicht hinten drauf zu fahren. In einem dadurch verursachten Unfall bekommt immer der "hinten drauf" fahrende Verkehrsteilnehmer die Hauptschuld, im Einzelfall sogar die alleinige Schuld.

Barfuß Auto fahren: erlaubt oder nicht?

Obwohl das Fahren mit hochhackigen Schuhen, mit Flipflops oder sogar barfuß gefährlich ist, da man schneller von den Pedalen abrutschen kann, ist es nicht explizit verboten also erlaubt. Sollte allerdings dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar durch einen Unfall geschädigt werden, kann bei nachweislichen Barfuß-Fahren ein Bußgeld verhängt werden. Selbst die eigene Versicherung wird eine Auskunft haben wollen, welches Schuhwerk man während des Unfalls an hatte. Demnach lasst es sein barfuß zu fahren, auch wenn es noch so schön sein mag.

Zebrastreifen: Steht man in der Pflicht, auch für querende Radfahrer anzuhalten?
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Ein Zebrastreifen (ohne Ampel) soll Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder auch Begleittieren wie Blindenhunden das Queren der Straße erleichtern. Radfahrer im Sattel zählen nicht dazu, so dass in diesem Fall die Vorfahrt beim Autofahrer liegt. Sollte der Radfahrer allerdings abgestiegen sein und sein Fahrrad schieben, so zählt er wieder zu den Fußgängern und hat seines Zeichens wieder Vorfahrt beziehungsweise "Vorgang". Allerdings sollten Autofahrer auch bei im Sattel befindlichen Radfahrern, welche die Straße queren, nicht immer auf ihr Recht der Vorfahrt pochen. Ihr habt das stärkere und robustere Verkehrsmittel, welches es nicht auf Biegen und Brechen auszunutzen gilt.

Parkrempler und der Halter des betroffenen Fahrzeugs ist nicht auffindbar: reicht ein Zettel oder sich am nächsten Tag zu melden?

Grundsätzlich gilt: Bei Parkremplern mit einem Schaden, und sei es auch nur ein Lackkratzer, die Polizei zu verständigen und bis zu ihrem Eintreffen am Unfallort zu warten - alles andere wird als Fahrerflucht mit wirklich hohen Bußgeldern geahndet (eigene Erfahrung). Sollte sich der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs nicht auffinden lassen, sollte der Fall dennoch der Polizei gemeldet werden und alles weitere mit dieser abgesprochen werden. Mit Genehmigung der anwesenden Polizei darf dann auch ein Zettel mit Versicherungsangaben am Scheibenwischer hinterlegt werden.
Seit einiger Zeit wurde auch das Prizip der "tätigen Reue" eingeführt, was soviel bedeutet dass wenn ein Bagatellschaden innerhalb von 24 Stunden gemeldet wird, dieser zu keiner Bestrafung (Geldstrafe, Punkte) führen kann. Diese Entscheidung muss allerdings erst der Richter fällen.

Fahrradstraße / Anlieger frei: haben hier Radfahrer immer Vorrang?
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Nein, auf einer Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" können Radfahrer zwar nebeneinander fahren, Autofahrer behindern oder gar schikanieren dagegen nicht. Sollte also ein hinter den Radfahrern befindliches Auto kommen, müssen es die Radfahrer auch entsprechend vorbei lassen.

Straßenbahn: hat eine Straßenbahn immer Vorfahrt?
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Zusammenstöße mit Straßenbahnen können richtig ins Geld gehen, da in vielen Fällen nicht nur das eigene Fahrzeug einen Totalschaden aufweist, sondern die Reparaturkosten der Straßenbahn-Waggons ebenfalls nicht billig ist. Allerdings hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Straßenbahnen grundsätzlich Vorfahrt haben. Dies ist zwar in vielen Fällen, aber eben nicht immer so. Eine Straßenbahn gilt als Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch, was soviel bedeutet, dass diese ebenfalls die Vorfahrt beachten muss, wenn kein "Vorfahrt-Beachten-Schild" mit einem Straßenbahn-Symbol dieser die Vorfahrt einräumt. Allerdings sind Straßenbahnen an Zebrastreifen nicht verpflichtet, anzuhalten, wie es jeder andere Verkehrsteilnehmer machen sollte. Dennoch sollte man sich nicht bewusst mit einer Straßenbahn anlegen, da diese in der Regel deutlich massiver als jedes Auto ausfallen.

Reißverschlussverfahren bei Baustellen und Fahrbahnverengungen
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Das leidige Thema des Reißverschlussverfahrens bei Baustellen oder Fahrbahnverengungen scheinen immer noch nicht alle verstanden zu haben. Hier hat nicht derjenige Vorfahrt, der am längsten gewartet hat oder sich auf der Hauptspur befindet, sondern immer das Einfädelungsprinzip des Reißverschlussverfahrens. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf beiden Spuren abwechselnd Vorfahrt haben, das allerdings nicht schon hunderte Meter vor der Fahrbahnverengung, sondern erst direkt davor.

Wann gilt die Rechts-vor Links-Regelung innerorts?
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Die "rechts-vor-links"-Regelung gilt nicht, wo diese durch ein Vorfahrt-Beachten-Schild aufgehoben wird oder auch auf Straßen mit abgesenkten Bordstein. Auch Ausfahrten aus einem Grundstück, beim Herausfahren aus einer Fußgängerzone oder aus einem Feld- oder Waldweg gilt keine rechts-vor-links-Regelung, insofern diese nicht explizit durch ein zusätzliches Schild gewährt wird.

Gilt auf Spielstraßen die Rechts-vor-Links-Regelung?
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Wie schon bei den Supermarkt-Parplätzen gilt auch auf Spielstraßen keine rechts-vor-links-Regelung. Hier kommt der Paragraph 10 der StVO zur Geltung, welcher besagt, dass ein vorsichtiges Ein- und Anfahren Pflicht ist.

Meinung des Autors: Viele der speziellen Verkehrsregel kannte ich schon. Allerdings stört mich die Kreisverkehrsregelung ohne zusätzliche Schilder (wie unlogisch). Auch bin ich immer noch davon ausgegangen, dass Straßenbahnen grundsätzlich Vorfahrt haben...was vielleicht auch gut so ist, da ich noch nie das "Vergnügen" hatte, eine Straßenbahn zu "küssen". Welche der Regeln sind für euch wissenswert gewesen? Habt ihr etwas dazulernen können?
 
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