Für so manchen war die Nachricht ein Schock, andere wunderte es nicht, aber der Vergleich den man mit der Musterfeststellungsklage gegen VW angestrebt hatte gilt als gescheitert. In diesem Ratgeber fassen wir einmal zusammen, wie man nun als Betroffene doch noch zu seinem Geld kommen kann.
Laut dem ADAC ist das Scheitern der Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal rund um VW nicht wirklich klar gelaufen. Von VW soll es die Aussage geben, man wäre dort bereit gewesen circa 830 Millionen Euro zu zahlen, der Abschluss wäre aber dann aber an Honorforderungen in Höhe von 50 Millionen Euro gescheitert, die Prozessanwälte des vzbv gefordert hätten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen dementiert dies und stellt fest, dass man nur durch Nachrichten selbst vom Abbruch des Ganzen erfahren habe.
Laut VW können alle betroffenen Teilnehmer dieser Musterverstellungsklage, die auch die nötigen Kriterien erfüllen, die Entschädigung bald über eine Online-Plattform in Anspruch nehmen. Aktuell gibt es diese Seite noch nicht, aber sie soll bis Ende März bereit stehen. Laut Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, wäre das Angebot durchaus akzeptabel. Optional kann man auch weiterhin den juristischen Weg begehen, aber das Ziel ist dann ungewiss.
Kommentar des Autors: Habt Ihr an der Musterfeststellungsklage teilgenommen? Wenn ja, was haltet Ihr vom Ergebnis und vom Angebot von VW?
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Laut dem ADAC ist das Scheitern der Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal rund um VW nicht wirklich klar gelaufen. Von VW soll es die Aussage geben, man wäre dort bereit gewesen circa 830 Millionen Euro zu zahlen, der Abschluss wäre aber dann aber an Honorforderungen in Höhe von 50 Millionen Euro gescheitert, die Prozessanwälte des vzbv gefordert hätten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen dementiert dies und stellt fest, dass man nur durch Nachrichten selbst vom Abbruch des Ganzen erfahren habe.
Laut VW können alle betroffenen Teilnehmer dieser Musterverstellungsklage, die auch die nötigen Kriterien erfüllen, die Entschädigung bald über eine Online-Plattform in Anspruch nehmen. Aktuell gibt es diese Seite noch nicht, aber sie soll bis Ende März bereit stehen. Laut Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, wäre das Angebot durchaus akzeptabel. Optional kann man auch weiterhin den juristischen Weg begehen, aber das Ziel ist dann ungewiss.
Kommentar des Autors: Habt Ihr an der Musterfeststellungsklage teilgenommen? Wenn ja, was haltet Ihr vom Ergebnis und vom Angebot von VW?
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