Unterbodenbeleuchtung !?

Diskutiere Unterbodenbeleuchtung !? im Optisches-Tuning (aussen) Forum im Bereich Optisches-Tuning; Ich hab schon gelesen, dass es in Deutschland erlaubt is, ne Unterbodenbeleuchtung ins Auto einzubauen, wenn die irgendwie so geschaltet is, dass...
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  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #1
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Janus

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Ich hab schon gelesen, dass es in Deutschland erlaubt is, ne Unterbodenbeleuchtung ins Auto einzubauen, wenn die irgendwie so geschaltet is, dass die während dem Fahren immer aus is und nur im Stand angeht.
Dazu mal paar Fragen:
1.) Geht das mit jeder?
2.) Wie mach ich sowas (is mir klar, dass ihr das hier nicht breit erklären wollt, aber vielleicht kennt ihr ne gute URL dazu)?
3.) Was kostet der Spass?
4.) Brauch ich ne 2. Batterie, damit mein Auto nicht mal vor'm Club stehen bleibt weil die Beleuchtung an war?
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #2
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jaegi

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Unterbeleuchtung aus (Glas) Neonröhren etc. sind verboten. Du musst Leuchtspots in die Karosserie einlassen. Die Unterbodenbeleuchtung darf dann wie gesagt nur angehen, wenn du die Tür aufmachst. Es darf keinenn extra Schalter geben, mit dem du während der Fahrt das Licht oder beim stehen anmachen kannst. Nur mit der Tür.

Man müsste mal fragen, ob es mit dem Zündschlüssel auch möglich wäre, da man ja nicht immer die Tür auflassen möchte. Müsste man dann so einstellen, das beim reinstecken und ersten drehen das Licht angeht und es beim zünden des Motors wieder ausgeht. Am besten mal den Tüv oder eine Werkstatt fragen.

Neonröhrensets (zwei kleine für vorne und hinten und zwei lange für rechts und links) kosten zwischen 45-100 EUR. Sind aber verboten. Da musst du dann Spots nehmen. Die kosten dann so, 99 Cent - 2,00 EUR das Stück. Kann also teuer werden.

Ob du eine Batterie extra brauchst, solltest du einmal ausrechnen. Wie viel watt blabla braucht die "Anlage".


Tipp 1: Bau einen Schaltkasten (20 EUR) zwischen der Türbeleuchtung und der Unterbodenbeleuchtung. Den kannst du dann so einstellen, das das Licht nach deiner gewünschten Zeit wieder ausgeht. Also Zeit genug den Wagen abzuschließen, zur Haustür zu gehen, noch einmal umdrehen, bewundern, sagen das es einfach geil ist und dann reingehen.

Tipp 2:Hast du eine Zentralverriegelung? Alle neuen blinken ja beim auf- und zumachen auf. Schließ die Unterbodenbeleuchtung da mit an, sieht bestimmt geil aus, wenn der Wagen einmal komplett aufflackert! ;D

Tipp 3: Bei Mercedes ist das so, wenn du den Wagen mit der Zentralverriegelung aufmachst, dann schalten sich die Nebelscheinwerfer und das Standlicht ein und bleiben so lange an, bis du die Tür aufmachst. Beim abschließen gehen diese Lichter wieder nach einer bestimmten Zeit aus. Schließ die Lampen mit an deinen Kreislauf. Sieht auch geil aus ;D

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.


PS: Ich fahr nen Opel :PPPP
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #4
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Morpheus762

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Unterbodenbeleuchtung

also ihc wollte es gerade sagen..wir hatten schon mehrere diskusionen darüber:-)
Und ich glaube, wenn mich net alles täuscht.. ist rausgekommen, das Unterbodenbeleuchtung GENERELl verboten ist.
Soweit ich weiß, seit 1.7. sogar die montage..
Najo.. bis dann mal,
Sascha
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #5
Jockel1011

Jockel1011

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nein die montage ist nciht verboten du darfst si bloß nicht anhaben wärend dem fahren weil du damit andere fahrer ablenks u.s.w.!!!! :))
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #6
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Schimboone

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Original von Jockel1011
nein die montage ist nciht verboten du darfst si bloß nicht anhaben wärend dem fahren weil du damit andere fahrer ablenks u.s.w.!!!! :))
Das ist falsch...auch die Montage ist schon verboten ! In der Praxis wirdds aber kaum einer merken !
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #7
Jockel1011

Jockel1011

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das ist auch schon verboten??? was wollen die denn noch alles verbieten schöne anlgane also mit gutem sound oder ne tieferlegung???

naja kann man halt nix machen!!!!!! :(
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #8
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BlackStar*

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Also mein Wissendstand ist folgender:

Unterbodenbeleuchtung ist als Aus- und Einstiegsbeleuchtung zugelassen. (laut Auto Motor Sport oder wars Auto Bild....hm).
Also wie schon oben muss an die Türkontakte angeschlossen sein und darf keinen extra Schalter haben.


Generell ist das so, dass man aber all solche Leuchteffekt Dinger wie z.B. den Knight Rider Leuchtstreifen, Unterbodenb., LED's etc installiert aber nicht betriebsbereit im Auto haben darf. Also kann man beim TÜV geltend machen, das dieses Auto nur für Showzwecke bei z.B. Tuningtreffen oder Veranstaltungen wie Messen so beleuchtet ist. Und um die Teile nicht immer ein und ausbauen zu müssen lässt der TÜV diese Teile installiert durchgehen, ABER nicht betriebsbereit, das heisst zum beispiel, dass die Kabel entfernt werden müssen (nein, es reicht nicht sie nur von der Batterie abzuklemmen :D)
Persönlich habe ich da mit keinem TÜV erfahrungen, aber in diversen Tuner Zeitschriften und anderen Foren gibt es Leute die es dem TÜV schon verklickert haben.
Ich meine ich glaube aber auch, dass der TÜV schon Showfahrzeuge von Hobbytunern unterscheiden kann und es dort mehr oder weniger auf die Toleranz ankommt.
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #9
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BlackStar*

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Ich habe in einerm Forum folgenden Beitrag von einem User namens "zpeedy" gefunden:

" also es gibt keine vorschrift wie stark eine ein und austiegsbeleuchtun leuchten darf, es ist auch nicht festegahlten in welcher farbe. das sind alles mutmaßungen von tüv prüfern. den tipp es als arbeitsbeleuchtung zu titulieren habe ich von einem anderen tüv prüfer, da dies aber nur ärger bei polizeikontrollen gibt habe ich es nicht als solche deklariert.

ich hatte einen mängelschein wegen der beleuchtung bekommen. danach habe ich das vom tüv abnehmen lassen. den mängelschein habe ich bei der örtlichen polizeidienstelle abstempeln lassen und die haben sich das sogar angeschaut und darüber gelächelt.

ich habe von maitec zwei neonröhren mit e prüfnummer in der anleitung steht das man diese als austiegsbeleuchtung verwenden darf und wie man es montieren muss. wieviel watt die teile habe keine ahung, aber leuchten in blau und sind in den seitenschwellern angebracht.

schaut euch mal den sl von brabus an der hat auch so ne beleuchtung im schweller, mit zulassung!

also meine geht nur wenn die türen offen sind und wird über den türkontakt geschaltet. abgenommen in einer tüv prüfstelle beim tüv süd. "

Tja ich sag ja is alles eine Auslegungssache! Man muss den das schönreden bzw. legalreden! :D
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #10
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deornoth

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Das ein Brabus solche Einstiegsleuchten serienmäßig montiert hat bedeutet noch lange nicht, dass man sie nachträglich montieren darf! Da erzählt auch jeder Prüfer etwas anderes. fakt ist: Wenn es dem Polizeibeamten nicht gefällt, gibt's einen Mängelschein, oder er legt den Wagen gleich still!
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #11
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BlackStar*

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Jo das stimmt.......aber wenn die Dinger erstmal eingetragen sind kann da kein Polizist dran rütteln......oder doch??

Aber das mit dem Brabus stimmt schon......die kaufen sich meist für verdammt viel Geld sondergenehmigungen ausserdem ist das bei dem weisses Licht. Zudem hab ich auch noch gelesen, dass es nicht über den Fahrzeugrand hinausleuchten darf........ aber da gibt es sehr sehr viele Aussagen und Argumente die dafür und gegen eine Eintragungsmöglichkeit stimmen...... also ich denke schon, dass es auf die Toleranz der jeweiligen TÜV- Heinis ankommt. Ist ja auch mit manch anderen Dingen so, also wenn mir der TÜV irgendetwas nicht eintragen will, dann versuch ich das auf jeden Fall nochmal bei der DEKRA oder bei einem andren TÜV, denn manche sind extrem pingelig und andere eher lockerer. Was ich aber festgestellt habe ist, dass wenn das Fahrzeug einen gepflegten und sauberen Gesamteindruck macht drücken die schonmal eher ein Auge zu.
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #12
Norbert Parthe

Norbert Parthe

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ja natürlich kommt es immer auf den ersten eindruck an!!!!
wenn du natürlich mit ner total versifften karre da hinkommst wirst eher probleme mit ner eintragung bekommen wie mit nem top gepflegtem auto!!!!
aber die unterbodenbeleuchtung wird net eingetragen zumindest in nächster zeit net momentan sind da ja einige verhandlungen drüber!!!!
ob des net teilweise legalisiert werden soll!!!!
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #13
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peb04

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Also ich sage da nur eins zu! Ich habe mir eine Unterbodenbeleuchtung montiert! Diese hat ein E-Prüfzeichen, weil alle neu angeschlossenen Geräte eins brauchen!
Die Röhren stecken nochmal in einer plexiglashülle, die stoßfest ist!
Mit dem Anschuß an den Türkontaktschalter sind diese definitiv LEGAL!!!
Der TÜV hat sich das angeschaut und es war alles in Ordnung! Keine Eintragung nötig, kein garnix!

Was die aber nicht wussten, dass sie auch mit einem Schalter anzuschalten gehen, der den Kontaktschaltern der Türüberbrückt...
Die Bullen haben mich sogar schon damit angehalten, da hab ich den Schalter umgelegt und denen erklärt, dass wohl die Tür nicht richtig zu gewesen sein muss! Somit konnten sie mir nix anhaben, weil nach einer Demonstration beim Tür schließen und somit dem erlöschen des Lichtes haben die mir das abgenommen!!!

Fertig und Sense!

Und wer kein sich nicht traut, lässt es. Aber bescheißen kann man den deutschen Staat überall, auch bei Unterbodenbeleuchtung.
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #14
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Morpheus762

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Ich hatte es auch drunter, aber unter der front..hmhmhm mir fehlen noch die seitenschweller... mal schuan wan ich mir die leisten kann.. wen jm. außer ebay und schrottplatz nen günstigen hersteller kennt für Golf..speziell Golf III der sage mir bitte per PN bescheid:-)
Immo hab ich es abgebaut, weil ich probleme mit dem anbringen hatte. die war nichht ganz fest.....

In einem Thread hatten sind wir aber zum schluss gekommen, das man seit dem 1.7. die nichtmehr anbringen darf, fals das geändert wurde, würde ich mir das gerne mal anschaun.....

war noch was.. ich glaube nciht, nur da sich mir jetzt sehr unsicher bin, ob das nun "legal" ist das so einzubauen.. doer nicht..also abhalten wird es mich nicht, es wieder anzubringen..aber najo...
Bis dann mal, Sascha
 
  • Unterbodenbeleuchtung !? Beitrag #15
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deornoth

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Der Tüv legalisiert keine Anbauteile! Wenn die Polizei der meinung ist, dass dieser Anbau nicht rechtens ist, dann ist die Eintragung wertlos!

Das KBA hat immer recht! ;)
 
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