Unfallflucht bald keine Straftat mehr, nur Ordnungswidrigkeit - Was soll sich bei Unfallflucht ändern?

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Aktuell ist für viele Thema, dass man die Handhabe bei Unfallflucht ändern will. Diese soll dann unter bestimmten Umständen nicht mehr wie eine Straftat verfolgt werden und man will es nur noch wie eine Ordnungswidrigkeit behandeln. Was genau man bisher zu diesem Thema weiß oder sagt, fassen wir hier einmal kurz für Euch zusammen.
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Unfallflucht begeht nach zurzeit gültigen Vorgaben jeder, der einen Unfall verursacht und sich dann ohne angemessene Wartezeit und ohne die Polizei zu informieren vom Unfallort entfernt. Aktuell kann eine Unfallflucht als Strafe sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren mit sich bringen, aber laut ADAC sieht Bundesjustizminister Buschmann dies als eine zu starke generelle Kriminalisierung für Autofahrer*innen, bei denen es dann vielleicht doch nur kleinere Vergehen waren.

Er schlägt daher vor, Unfallflucht nicht mehr als Straftat zu werten, wenn kein Personenschaden durch den jeweiligen Unfall entstanden ist. Sobald Personen zu Schaden kommen, soll diese vielleicht neu zum Einsatz kommende Regelung nicht mehr greifen. Es könnte dann ausreichen, einen Hinweis über eine Notiz per Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen und es könnten auch Meldestellen online eingerichtet werden, bei denen sich die Unfallfahrer*innen selbsttätig eintragen könnten, um so den Unfall zu dokumentieren.

Kritisch sehen hier Gegner*innen der Idee vor allem, dass Fahren unter Alkoholeinfluss, der ja ebenfalls eine Straftat darstellt, dann schwerer verfolgt werden kann. Verursacht eine Person betrunken einen Unfall, könnte sie sich entfernen und erst melden, wenn der Alkohol nicht mehr nachweisbar ist. Hier sieht man die Gefahr der Verschleierung und auch das Risiko, dass Menschen eher unter Einfluss von Alkohol fahren könnten.
Bildquelle: Pixabay

Kommentar des Autors: Was haltet Ihr von dieser Idee zur Handhabung der Unfallflucht?
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Unfallflucht bald keine Straftat mehr, nur Ordnungswidrigkeit - Was soll sich bei Unfallflucht ändern?

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