So ziemlich jeder kennt die Regel, dass bei einem Auffahrunfall der Teilnehmer die Schuld trägt, der dem anderen hinten auf den Wagen fährt, aber ist das wirklich immer so? In diesem Kurztipp klären wir einmal die Frage, wer schuld an einem Auffahrunfall hat, wenn der Vordermann scheinbar ohne ersichtlichen Grund plötzlich bremst.
Laut dem ADAC wurde nämlich genau dieser Fall vor dem Landesgericht Saarbrücken verhandelt. Ein Autofahrer verlangte nach einem Auffahrunfall, bei dem er selbst einem anderen Wagen in das Heck rauschte, die Übernahme von 50% des Schadens an seinem Fahrzeug. Er begründete dies damit, dass der Teilnehmer vor ihm erst von 70 km/h auf 50 km/h abbremste, dann aber plötzlich unerwartet auf freier Strecke eine Vollbremsung machte. Nachdem sowohl der andere Fahrer als auch dessen KFZ-Versicherung dies ablehnte, ging er vor Gericht.
Hier bekam dann der Verkehrsteilnehmer, der auf das andere Fahrzeug aufgefahren war, tatsächlich Recht, denn der Richter war auch der Ansicht, dass der Vordermann grundlos auf einer freien Strecke gebremst habe und somit die Hälfte des entstandenen Schadens am aufgefahrenen Fahrzeug muss. Allerdings geht aus dem Urteil nicht klar hervor, vorauf die Entscheidung des Richters beruht, so dass man vor einer ähnlichen Klage vielleicht eventuelle Zeugen mit ins Boot holen sollte, vor allem da der Richter trotz allem einräumte, dass der hintere Fahrer vielleicht den Sicherheitsabstand nicht korrekt eingehalten haben könnte.
Kommentar des Autors: Nicht immer hat man 100% Schuld wenn man beim Auffahrunfall der hinterste Wagen ist…
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Laut dem ADAC wurde nämlich genau dieser Fall vor dem Landesgericht Saarbrücken verhandelt. Ein Autofahrer verlangte nach einem Auffahrunfall, bei dem er selbst einem anderen Wagen in das Heck rauschte, die Übernahme von 50% des Schadens an seinem Fahrzeug. Er begründete dies damit, dass der Teilnehmer vor ihm erst von 70 km/h auf 50 km/h abbremste, dann aber plötzlich unerwartet auf freier Strecke eine Vollbremsung machte. Nachdem sowohl der andere Fahrer als auch dessen KFZ-Versicherung dies ablehnte, ging er vor Gericht.
Hier bekam dann der Verkehrsteilnehmer, der auf das andere Fahrzeug aufgefahren war, tatsächlich Recht, denn der Richter war auch der Ansicht, dass der Vordermann grundlos auf einer freien Strecke gebremst habe und somit die Hälfte des entstandenen Schadens am aufgefahrenen Fahrzeug muss. Allerdings geht aus dem Urteil nicht klar hervor, vorauf die Entscheidung des Richters beruht, so dass man vor einer ähnlichen Klage vielleicht eventuelle Zeugen mit ins Boot holen sollte, vor allem da der Richter trotz allem einräumte, dass der hintere Fahrer vielleicht den Sicherheitsabstand nicht korrekt eingehalten haben könnte.
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