zpeedy
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Bei den Kosten beim TÜV/Dekra usw. kann man keine festen Gebühren nennen, da diese je nach Organisation und Bundesland unterschiedlich sind, sich jedoch in den Margen der GebOSt bewegen.
Zu beachten ist auch, dass Die Gebühren bei Durchführung der HU in Werkstätten manchmal höher sind, da diese berechtigt sind, sogenannte Gestellungskosten zu berechnen( quasi Unkostenbeitrag fürs Bereitstellen von Prüfmitteln wie Bremsenprüfstand, Hebebühne,etc.).
Die Gebühren sind jeweils immer auf den Untersuchungsberichten ausgewiesen.
Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung: ca. 95€ (modeedit)
(modeedit): "Eine durchgeführte Abgasuntersuchung hat eine Gültigkeit von 2 Monaten.
Für weitere sachdienlichen Erörterungen dieser Problematik lass ich dieses Thema vorerst offen: bitte keine Diskussionen (dafür könnt ihr ein neues Thema einstellen) SPAM oder ähnliches ist eh nicht erwünscht - also nur Fakten; Alles andere wird umgehend gelöscht!
Eintragung nach §19 (3) StVZO: ab ca. 50€
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca. ab mindestens dreistellig.
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.
weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de
Zu beachten ist auch, dass Die Gebühren bei Durchführung der HU in Werkstätten manchmal höher sind, da diese berechtigt sind, sogenannte Gestellungskosten zu berechnen( quasi Unkostenbeitrag fürs Bereitstellen von Prüfmitteln wie Bremsenprüfstand, Hebebühne,etc.).
Die Gebühren sind jeweils immer auf den Untersuchungsberichten ausgewiesen.
Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung: ca. 95€ (modeedit)
(modeedit): "Eine durchgeführte Abgasuntersuchung hat eine Gültigkeit von 2 Monaten.
Für weitere sachdienlichen Erörterungen dieser Problematik lass ich dieses Thema vorerst offen: bitte keine Diskussionen (dafür könnt ihr ein neues Thema einstellen) SPAM oder ähnliches ist eh nicht erwünscht - also nur Fakten; Alles andere wird umgehend gelöscht!
Eintragung nach §19 (3) StVZO: ab ca. 50€
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca. ab mindestens dreistellig.
Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.
Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.
weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de
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