Gerade in den aktuellen Zeiten ist das Auto wieder wichtiger geworden damit man, wenn man schon raus muss, die öffentlichen Verkehrsmittel vermeiden kann. Was man aber aktuell noch machen darf und was nicht haben wir in diesem Kurzratgeber einmal zusammengefasst.
Fahrschule bzw. Führerscheinprüfung
Hier herrscht vorerst ein Stop bis einschließlich 19. April 2020. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn man die Fahrerlaubnis zum Sicherstellen der öffentlichen Ordnung erwirbt, also zum Beispiel für Polizei, Feuerwehr oder Rotes Kreuz.
TÜV (Hauptuntersuchung / HU) abnehmen lassen
Auch wenn es laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU eine Verlängerung der Frist um ca. zwei bis 4 Monate gibt wenn man eine entsprechende Stelle nicht erreichen kann, kann man aber doch die HU durchführen lassen. Der TÜV ist laut ADAC eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Allerdings sollte man natürlich die Abstandsregelung und auch alle anderen bekannten Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Wagen zulassen
Will man einen Wagen zulassen, kann dies schwierig werden. In manchen Bereichen sind die Stellen noch offen, vergeben aber nur Termine auf Anfrage, an anderen Orten sind diese Bereiche vielleicht auch schon komplett geschlossen. Eine Alternative wäre die Internetbasierte Fahrzeugzulassung, die Anforderungen kann aber vielleicht nicht jeder erfüllen.
Waschanlage nutzen
Die Waschanlagen sind in der Regel zwar geöffnet, aber wenn man den Wagen eben einmal reinigen will ist dies kein Grund, die Wohnung zu verlassen. Erlaubt ist es für alle, die den Wagen aus einem beruflichen Grund reinigen lassen.
Werkstatt besuchen
Auch hier kommt es auf den Grund an. Eine wirklich wichtige Reparatur ist auch ein wichtiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Wer nur eine Beule ausbessern lassen will, kann dies auch verschieben.
Kommentar des Autors: Sind bei Euch Stellen zur Anmeldung eines Wagens noch geöffnet?
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Fahrschule bzw. Führerscheinprüfung
Hier herrscht vorerst ein Stop bis einschließlich 19. April 2020. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, wenn man die Fahrerlaubnis zum Sicherstellen der öffentlichen Ordnung erwirbt, also zum Beispiel für Polizei, Feuerwehr oder Rotes Kreuz.
TÜV (Hauptuntersuchung / HU) abnehmen lassen
Auch wenn es laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU eine Verlängerung der Frist um ca. zwei bis 4 Monate gibt wenn man eine entsprechende Stelle nicht erreichen kann, kann man aber doch die HU durchführen lassen. Der TÜV ist laut ADAC eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Allerdings sollte man natürlich die Abstandsregelung und auch alle anderen bekannten Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Wagen zulassen
Will man einen Wagen zulassen, kann dies schwierig werden. In manchen Bereichen sind die Stellen noch offen, vergeben aber nur Termine auf Anfrage, an anderen Orten sind diese Bereiche vielleicht auch schon komplett geschlossen. Eine Alternative wäre die Internetbasierte Fahrzeugzulassung, die Anforderungen kann aber vielleicht nicht jeder erfüllen.
Waschanlage nutzen
Die Waschanlagen sind in der Regel zwar geöffnet, aber wenn man den Wagen eben einmal reinigen will ist dies kein Grund, die Wohnung zu verlassen. Erlaubt ist es für alle, die den Wagen aus einem beruflichen Grund reinigen lassen.
Werkstatt besuchen
Auch hier kommt es auf den Grund an. Eine wirklich wichtige Reparatur ist auch ein wichtiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Wer nur eine Beule ausbessern lassen will, kann dies auch verschieben.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Sind bei Euch Stellen zur Anmeldung eines Wagens noch geöffnet?
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