Manche Gebotsregelungen, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Verbot zum Überholen, gelten für eine bestimmte Wegstrecke. Da es keine zusätzlichen Schilder gibt, die die Beendigung der Einschränkungen anzeigen, ist mancher Autofahrer unsicher, wann die Begrenzung aufgehoben wird. Wir erklären nachfolgend, woran man das Ende der Zone erkennen kann
Vor zahlreichen Schulen und Kindergärten gibt es Tempolimits, die durch ein Zusatzschild mit zwei Pfeilen links und rechts neben einer Entfernungsangabe ausgewiesen sind (Bild oben). Auch bei Überholverboten und anderen Gelegenheiten wird eine zusätzliche Angabe zur Länge der Einschränkungen gemacht. Um das Ende dieser Beschränkung zu ermitteln gibt es zwei Möglichkeiten:
Für die Einhaltung der vorgegeben Strecke sind Autofahrer selber verantwortlich. Wer von der Polizei oder durch eine Radarfalle erwischt wird, kann sich demnach nicht mit Begründung "aber ich wusste doch nicht, wann die Beschränkung aufgehoben wurde" herausreden.
Meinung des Autors: Ein beliebtes Mittel, um den Schilderwald zu lichten, sind Tempolimits und Überholverbote für gewisse Entfernungen. Der Vorteil ist nämlich, dass an deren Ende keine weiteren Schilder aufgestellt werden müssen. Viele Autofahrer scheinen sich aber unsicher zu sein, wann sie wieder freie Fahrt haben - dabei ist das eigentlich ganz einfach. Und manchmal muss man nicht einmal gut im Kopfrechnen sein.
Vor zahlreichen Schulen und Kindergärten gibt es Tempolimits, die durch ein Zusatzschild mit zwei Pfeilen links und rechts neben einer Entfernungsangabe ausgewiesen sind (Bild oben). Auch bei Überholverboten und anderen Gelegenheiten wird eine zusätzliche Angabe zur Länge der Einschränkungen gemacht. Um das Ende dieser Beschränkung zu ermitteln gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Tageskilometerzähler: Dieser verfügt über eine Nachkommastelle, die alle hundert Meter um eine Ziffer weiterspringt. Das kann auch zum Abmessen der Wegstrecke der Einschränkung genutzt werden. Dabei sollte der Zähler einmal öfter umspringen, als auf der Beschränkung angezeigt wird. Als Beispiel: beim Kilometerstand 123,4 km fährt man in eine Geschwindigkeitsbegrenzung für 300 m ein. Sobald der Tageskilometer das nächste mal umspringt - in diesem Fall auf 123,5 km - fängt man mit dem Zählen an. Bei angezeigten 123,8 km kann man also wieder guten Gewissens Gas geben.
- Beschränkungen in der anderen Fahrtrichtung: Die genannten Einschränkungen gelten oftmals für beide Fahrtrichtungen. Wenn man also den Beginn der Beschränkung aus dem Seitenfenster oder im Rückspiegel sieht, weiß man, dass die für die eigene Fahrtrichtung angezeigte Wegstrecke erreicht wurde und beispielsweise Überholen wieder erlaubt ist.
Für die Einhaltung der vorgegeben Strecke sind Autofahrer selber verantwortlich. Wer von der Polizei oder durch eine Radarfalle erwischt wird, kann sich demnach nicht mit Begründung "aber ich wusste doch nicht, wann die Beschränkung aufgehoben wurde" herausreden.
Meinung des Autors: Ein beliebtes Mittel, um den Schilderwald zu lichten, sind Tempolimits und Überholverbote für gewisse Entfernungen. Der Vorteil ist nämlich, dass an deren Ende keine weiteren Schilder aufgestellt werden müssen. Viele Autofahrer scheinen sich aber unsicher zu sein, wann sie wieder freie Fahrt haben - dabei ist das eigentlich ganz einfach. Und manchmal muss man nicht einmal gut im Kopfrechnen sein.