Da man mit derartigen Teilen eine Person verletzen kann (Augetränen ist nunmal auch eine Verletzung) müssen diese Dinge von einer Behörde zugelassen werden.
Für Autoteile ist das KBA (Kraftfahrtbundesamt) zuständig, für Waffen ist es es das BKA (Bundeskriminalamt).
Diese Reizgasgeschichten müssen eine Zulassung vom BKA haben und haben auch eine Zulassung, allerdings betrifft diese Zulassung ausschließlich die Nutzung zur Personenabwehr im Bereich des Selbstschutzes.
Und genau hier wird wiedermal ein "Kunde" für doof hingestellt, denn das Ding hat eine Zulassung, somit darf es benutzt werden und es werden sie lustigsten Sachen damit gebaut.
Das dieses Teil eine Zulassung ausschließlich für den Bereich "Selbstschutz" hat und es bei einem Einsatz im einem Fahrzeug nicht um Selbstschutz sondern um Selbsjustitz handelt, muss man ja nicht unbedingt erzählen.
Das Ding darf rumgetragen werden und im Falle eines Angriffs gegen eine Person auch straffrei benutzt werden, allerdings eben nur bei einem Angriff gegen eine Person, nicht gegen einen "Angriff" gegen eine Sache.
Küchenmesser sind zulassungsfrei, bau die mal in eine Vorrichtung, die mit Messern wirft, wenn ein Einbruch vorhanden ist, nicht ganz zulassungsfrei und auch nicht ganz ohne "Nebenwirkungen" für den Erbauer oder Betreiber.
Mal ganz von der Sinnhaftigkeit einer derartigen Anlage abgesehen:
Das Ding löst aus und der ganze Innenraum wird mit irgendwas geflutet, nungut der Einbrecher ist erstmal weg. Allerdings handelt es sich bei diesem Gas beim Ausströmen noch um feinste Tröpchen, die sich auf allen Gegenständen im Fahrzeug niederschlägt und auch von den Polstern aufgesaugt wird.
Schon mal überlegt, wie lange da dann auch der Fahrer vom Fahrzeug wegbleiben muss und wie man das Zeug auch wieder aus dem Wagen herausbekommt und eventuell schon gehört, dass es sich um eine Säure handelt (daher auch die heftige Reaktion auf Augen und Atemwege) und was zB. die Radioelektronik zu einem Fluten mit gasförmiger Säure so sagt.
Wird das Radio geklaut, dann zahlt es die Versicherung, ist es nach etwa 4 Wochen unbrauchbar, weil Leiternahnen zersetzt sind, dann zahlst Du es selber. Abgesehen von den Reinigungskosten.
Auch nicht ganz unerheblich: Wenn etwas gestohlen wurde, dann zahlt die Teilkaskoversicherung alle Schäden die beim Einbruch entstanden sind, zB. die zerschlagene Seitenscheibe. Wird nach dem Zerschlagen der Scheibe der Verbrecher verjagt, zB, durch Gaseinsatz, dann handelt es sicht nicht mehr um Diebstahl, sondern "nur" um Vandalismus, Vandalismus zahlt aber die Teilkasko nicht, sondern nur die Vollkasko und Du steigst mit den Prämien.
Immer etwas weiter überlegen, was denn wirklich passiert, wenn die Anlage funktioniert.