Wer nun in der Urlaubszeit und darüber hinaus nach Italien fahren möchte, sollte hier seine Routen im Auge behalten, denn wichtige Stau-Ausweichrouten auf dieser Strecke können an den Wochenenden gesperrt sein. Welche Teilstücke das sein, haben wir einmal in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Laut dem ADAC lassen die Behörden des österreichischen Bundeslandes Tirol folgende Stecken bzw. Streckabschnitte zur Entlastung der Anwohner an den Wochenenden vom Samstag, dem 9. Juli bis Sonntag, den 11. September, jeweils vom Samstag ab 7 Uhr bis zum Sonntag um 19 Uhr sperren:
Im Bezirk Reutte (Fernpass-Route)
Allerdings gilt dieses Verbot, grob gesagt, nur für Personen, die die genannten Strecken auf dem Weg zum eigentlichen Ziel durchfahren. Wer sich auf den Strecken bewegt, weil er sich eben dort in der Gegend aufhält, auch als Urlauber, kann die gesperrten Bereiche weiterhin nutzen. Allerdings muss er glaubhaft belegen können, dass dies auch der Fall ist. Anwohner haben es leichter, als Urlaube kann man ja zum Beispiel eine Buchungsbestätigung des angrenzenden Hotels oder ähnlichem vorzeigen.
Kommentar des Autors: Seid Ihr von diesen Sperren betroffen?
Laut dem ADAC lassen die Behörden des österreichischen Bundeslandes Tirol folgende Stecken bzw. Streckabschnitte zur Entlastung der Anwohner an den Wochenenden vom Samstag, dem 9. Juli bis Sonntag, den 11. September, jeweils vom Samstag ab 7 Uhr bis zum Sonntag um 19 Uhr sperren:
Im Bezirk Reutte (Fernpass-Route)
- L288 Pinswanger Straße
- L69 Reuttener Straße
- L288-0-A1 Abfahrtsrampe Fernpassstraße nach Wiesbichl
- L211 Unterinntal Straße
- L295 Buchberger Straße
- Gemeindestraße Endach/Kufstein
- B171a Tiroler Straße (Hall - Tulfes)
- L11 Völser Straße
- L13 Sellraintal Straße
- L38 Ellbögener Straße
- L226 Natterer Straße
- L394 Axamer Straße
- Gemeindestraße Nösslach (bei Gries am Brenner)
- L9 Igler Straße
- L283 Bleichenweg
Allerdings gilt dieses Verbot, grob gesagt, nur für Personen, die die genannten Strecken auf dem Weg zum eigentlichen Ziel durchfahren. Wer sich auf den Strecken bewegt, weil er sich eben dort in der Gegend aufhält, auch als Urlauber, kann die gesperrten Bereiche weiterhin nutzen. Allerdings muss er glaubhaft belegen können, dass dies auch der Fall ist. Anwohner haben es leichter, als Urlaube kann man ja zum Beispiel eine Buchungsbestätigung des angrenzenden Hotels oder ähnlichem vorzeigen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Seid Ihr von diesen Sperren betroffen?