
PhoneDrome
Threadstarter
Hätte nicht gedacht, dass man mit einem so allgemein gehaltenen Gutachten seine Felgen eingetragen bekommt: LINK
Seh ich das richtig, dass es mit diesem Gutachten allein im Ermessen des Prüfers liegt, die Eintragung vorzunehmen oder nicht? Normalerweise muß doch heutzutage eindeutig z.B. das Freistellen der Radhäuser angegeben sein (bördeln, ausstellen)? Oder hat sich das inzwischen schon wieder geändert?
Ich beziehe mich dabei auf die Punkte a3-a9 und A13. Fahrzeug: XE1.
Seh ich das richtig, dass es mit diesem Gutachten allein im Ermessen des Prüfers liegt, die Eintragung vorzunehmen oder nicht? Normalerweise muß doch heutzutage eindeutig z.B. das Freistellen der Radhäuser angegeben sein (bördeln, ausstellen)? Oder hat sich das inzwischen schon wieder geändert?
Ich beziehe mich dabei auf die Punkte a3-a9 und A13. Fahrzeug: XE1.