ich glaub die front scheibe und die vorderen seitens scheiben dürfen nur 10% oder so getönt sein.Original von Mike
Ich wollte mir wenn ich mal ein Auto hab die scheiben verdunkeln lassen, ist das erlaubt oder ist das illegal? ?) Ein Kollege von mir hat mal gesagt dass ich alle Scheiben schwarz machen darf, solange es nicht die Frontscheibe ist, kann das sein?
Sicher? Ich habe meinen hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe komplett schwarz. Man kann zwar von innen nach aussen gucken, von aussen sind sie fast absolut undurchsichtig.Schimboone schrieb:heckscheibe ist auch auf einen gewissen prozentsatz limitiert !
Giftzwerg schrieb:ja die könnten schärfer werden, weil das jeder hat und man damit Geld machen kann.
Solltest du nicht 2 Aussenspiegel haben, musst du ein Gutachten mitführen! Solltest du 2 Aussenspiegel haben, dann brauchst du das theoretisch nicht! Weil mit 2 Aussenspiegeln ist laut Gesetz eine ausreichende Sicht nach hinten gewährleistet. Wenn das verboten wäre, dürften z.B. einige Chrysler (hab die genaue Modellbezeichnung jetzt nicht im Kopf) bei uns serienmässig gar nicht fahren.
Die vorderen Scheiben: Wenn du die vorderen Seitenscheiben tönst kannst du die mit viel Glück per teurer Einzelabnahme eingetragen bekommen. Windschutzscheibe is verboten.
Aber ich habe von einer Technik gehört, wo die Scheiben bedampft werden (komplett rundum) und man dann per Schalter im Auto die Scheiben tönen kann. Und da das keine dauerhafte Tönung ist, hat diese Art der Tönung sogar TÜV. Aber da will ich mich eh nochmal genau informieren, weil das würde ich machen lassen. Wär ein geiler Effekt auf Treffen, wenn man per Knopfdruck die Scheiben rundum tönt![]()
Dr.TÜV schrieb:Grundsätzlich sind Transmissinonen von 30% der vordern Seitenscheiben
" 25% der Frontscheibe
" 100% der hinteren Scheiben zuläßig
Nachgewiesen durch eine sogenannte Transmissionsmessung Mittels geeichten und akkretierten Meßgerät.
Material und Arbeitsverfahren zur Tauchbeschichtung muß der DIN ECE R43 entsprechen und geprüft sein.
Euer Dr. TÜV