Den Spruch "Alkohol am Steuer - das wird teuer" dürften viele Autofahrer kennen und auch beherzigen. Doch wie sieht es mit dem Restalkohol am Morgen nach einer Feier aus? Trotz ausreichend Schlaf unterschätzen doch viele diese Menge an Alkohol, die der Körper noch nicht abbauen konnte
Das Silvesterfest zur Begrüßung des neuen Jahres wird weltweit gleichermaßen begrüßt und nicht selten fließen dabei Unmengen an Alkohol - zumindest das obligatorische Gläschen Sekt. Je na Statur, Geschlecht und auch Alter verträgt ein Mensch mehr oder eben weniger Alkohol, doch leider wissen die wenigsten, wo ihre Grenzen liegen. Wer so vernünftig ist und sein Auto erst in den Morgenstunden des 1. Januar wieder bewegt, kann selbst nach ausreichend Schlaf immer noch genügend Alkohol im Blut haben, erklärt Verkehrspsychologe Don DeVol vom TÜV Thüringen.
Das Problem liegt darin, dass der Abbau des Alkoholpegels in der Regel länger als der Aufbau selbigen dauert. "Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert. [...] Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promille-Grenze liegen kann" warnt DeVol.
Die Rechtssprechung sieht mittlerweile bei 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und eine Geldstrafe vor, insofern man eine auffällige Fahrweise vorweisen oder gar an einem Unfall beteiligt gewesen ist.
Offiziell liegt die Grenze in Deutschland allerdings bei 0,5 Promille im Blut oder aber 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft, bei welcher für Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat, eine Geldstrafe von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig sind. Ein Wiederholungstäter muss beim zweiten wieder mit zwei Punkten aber mit 3 Monaten Fahrverbot sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro rechnen. Ein Wiederholungstäter, der auch beim dritten Mal mit Alkohol im Blut erwischt wird, drohen wieder 2 Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro.
Wer es mit dem Alkoholkonsum übertreibt und sich ab 1,09 Promille noch ans Steuer setzt, stellt eine Straßenverkehrsgefährdung dar, die 3 Punkte in Flensburg, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie 3.000 Euro Bußgeld wert ist, wobei das Bußgeld dann auch gegen Freiheitsentzug abgesessen werden darf.
Fahranfänger in der Probezeit sollten gar keinen Alkohol angefasst haben, wenn sie ein Fahrzeug steuern wollen, da hier 0,0 Promille festgelegt sind. Bei der kleinsten Feststellung von Alkohol - selbst unterhalb von 0,3 Promille - kostet das laut den neuen Bußgeldbestimmungen einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 250 Euro.
Meinung des Autors: Ich persönlich bin ja für die 0,0-Promille-Grenze, auch wenn ich dafür bestimmt von einigen gesteinigt werde. Aber Alkohol hat auf Menschen die unterschiedlichsten Auswirkungen, die keiner vorhersehen kann. Dazu verträgt jeder Mensch andere Mengen Alkohol, so dass die aktuelle Promille-Regelung irgendwo sinnfrei ist. 0,0 Promille, das ist fair für alle.
Das Silvesterfest zur Begrüßung des neuen Jahres wird weltweit gleichermaßen begrüßt und nicht selten fließen dabei Unmengen an Alkohol - zumindest das obligatorische Gläschen Sekt. Je na Statur, Geschlecht und auch Alter verträgt ein Mensch mehr oder eben weniger Alkohol, doch leider wissen die wenigsten, wo ihre Grenzen liegen. Wer so vernünftig ist und sein Auto erst in den Morgenstunden des 1. Januar wieder bewegt, kann selbst nach ausreichend Schlaf immer noch genügend Alkohol im Blut haben, erklärt Verkehrspsychologe Don DeVol vom TÜV Thüringen.
Das Problem liegt darin, dass der Abbau des Alkoholpegels in der Regel länger als der Aufbau selbigen dauert. "Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert. [...] Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promille-Grenze liegen kann" warnt DeVol.
Die Rechtssprechung sieht mittlerweile bei 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und eine Geldstrafe vor, insofern man eine auffällige Fahrweise vorweisen oder gar an einem Unfall beteiligt gewesen ist.
Offiziell liegt die Grenze in Deutschland allerdings bei 0,5 Promille im Blut oder aber 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft, bei welcher für Ersttäter ein Fahrverbot von einem Monat, eine Geldstrafe von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig sind. Ein Wiederholungstäter muss beim zweiten wieder mit zwei Punkten aber mit 3 Monaten Fahrverbot sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro rechnen. Ein Wiederholungstäter, der auch beim dritten Mal mit Alkohol im Blut erwischt wird, drohen wieder 2 Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro.
Wer es mit dem Alkoholkonsum übertreibt und sich ab 1,09 Promille noch ans Steuer setzt, stellt eine Straßenverkehrsgefährdung dar, die 3 Punkte in Flensburg, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie 3.000 Euro Bußgeld wert ist, wobei das Bußgeld dann auch gegen Freiheitsentzug abgesessen werden darf.
Fahranfänger in der Probezeit sollten gar keinen Alkohol angefasst haben, wenn sie ein Fahrzeug steuern wollen, da hier 0,0 Promille festgelegt sind. Bei der kleinsten Feststellung von Alkohol - selbst unterhalb von 0,3 Promille - kostet das laut den neuen Bußgeldbestimmungen einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 250 Euro.
via Bußgeldkatalog
Meinung des Autors: Ich persönlich bin ja für die 0,0-Promille-Grenze, auch wenn ich dafür bestimmt von einigen gesteinigt werde. Aber Alkohol hat auf Menschen die unterschiedlichsten Auswirkungen, die keiner vorhersehen kann. Dazu verträgt jeder Mensch andere Mengen Alkohol, so dass die aktuelle Promille-Regelung irgendwo sinnfrei ist. 0,0 Promille, das ist fair für alle.