Es kann durch verschiedene Bedingungen immer wieder einmal dazu kommen, dass man plötzlich gar nichts mehr oder nur noch sehr wenig sehen kann und somit das Weiterfahren zur Gefahr für andere und auch sich selbst wird. Was man bei plötzlichem Sichtverlust im Straßenverkehr machen kann und auch sollte klärt dieser kurze Ratgeber.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht in § 3 Geschwindigkeit, dass man nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug auch ständig beherrscht werden kann. Fällt die Sichtweite durch Wetter oder andere Widrigkeiten weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden, beziehungsweise ohnehin weniger wenn andere Vorgaben gültig sind. Ansonsten sind auch hier aber keine genaueren Vorgaben zu finden. Wer hier weiterfährt riskiert bei eine Unfall dann oft zumindest eine Teilschuld, auch wenn die Geschwindigkeit reduziert wurde. Wenn man weiterfahren möchte sollte man aber Abblendlicht, Nebelschlussleuchte und gegebenenfalls Nebelscheinwerfer einschalten. Bei sehr langsamer Fahrt sollten auch die Warnblinker zum Einsatz kommen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lenkt seinen Wagen auf einen Parkplatz oder ähnliches, damit er dort sicher stehenbleiben kann. Laut ADAC wäre es aber auch zulässig, den Wagen am Straßenrand abzustellen, wenn man sich wirklich nicht traut weiterzufahren. Natürlich sollte man den Wagen hier dann, ähnlich wie bei einem Unfall, gut erkennbar machen und mit Warndreieck sichern. Selbst sollte man auch die Warnweste anlegen und das Fahrzeug verlassen. Man sollte beachten, dass man in der Regel an Autobahnen und Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am Rand der Fahrbahn halten darf. Liegt durch extrem schlechte Sicht ein sogenannter gerechtfertigter Notstand vor gilt dieses Verbot aber nicht und man darf auch dort so weit rechts wie möglich oder auf dem Seitenstreifen stehen.
Kommentar des Autors: Wer sich unsicher fühlt, sollte auch nicht zwingend weiterfahren.
Was tun bei schlechter Sicht Was tun wenn keine Sicht mehr vorhanden ist Schlechte Sicht was tun so gut wie keine Sicht was tun Was kann man bei schlechter Sicht machen Was kann man bei nicht vorhandener Sicht machen
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht in § 3 Geschwindigkeit, dass man nur so schnell fahren darf, dass das Fahrzeug auch ständig beherrscht werden kann. Fällt die Sichtweite durch Wetter oder andere Widrigkeiten weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden, beziehungsweise ohnehin weniger wenn andere Vorgaben gültig sind. Ansonsten sind auch hier aber keine genaueren Vorgaben zu finden. Wer hier weiterfährt riskiert bei eine Unfall dann oft zumindest eine Teilschuld, auch wenn die Geschwindigkeit reduziert wurde. Wenn man weiterfahren möchte sollte man aber Abblendlicht, Nebelschlussleuchte und gegebenenfalls Nebelscheinwerfer einschalten. Bei sehr langsamer Fahrt sollten auch die Warnblinker zum Einsatz kommen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, lenkt seinen Wagen auf einen Parkplatz oder ähnliches, damit er dort sicher stehenbleiben kann. Laut ADAC wäre es aber auch zulässig, den Wagen am Straßenrand abzustellen, wenn man sich wirklich nicht traut weiterzufahren. Natürlich sollte man den Wagen hier dann, ähnlich wie bei einem Unfall, gut erkennbar machen und mit Warndreieck sichern. Selbst sollte man auch die Warnweste anlegen und das Fahrzeug verlassen. Man sollte beachten, dass man in der Regel an Autobahnen und Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am Rand der Fahrbahn halten darf. Liegt durch extrem schlechte Sicht ein sogenannter gerechtfertigter Notstand vor gilt dieses Verbot aber nicht und man darf auch dort so weit rechts wie möglich oder auf dem Seitenstreifen stehen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Wer sich unsicher fühlt, sollte auch nicht zwingend weiterfahren.
Was tun bei schlechter Sicht Was tun wenn keine Sicht mehr vorhanden ist Schlechte Sicht was tun so gut wie keine Sicht was tun Was kann man bei schlechter Sicht machen Was kann man bei nicht vorhandener Sicht machen