Wer ist nicht schon einmal Nachts gefahren und hat sich beim Gegenverkehr gedacht, dass dessen Scheinwerfer zu hell sein musste? Das kann am eigenen Empfinden liegen, aber es kann auch sein, dass Scheinwerfer in der Tat zu hell sind. Wie hell Scheinwerfer sein dürfen und welche Strafen hier drohen können klären wir einmal in diesem Kurztipp.
Man sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass Alles, was man im Handel kaufen kann, hier auch korrekt genutzt werden kann. Denn in §50 der Straßenverkehrsordnung (StVZO) wird aufgelistet, und kann über den Link komplett eingesehen werden, wie die korrekte Beleuchtung am Auto auszusehen hat. Das Problem ist hier leider oft, dass zwischen realer und gefühlter Blendung große Unterschiede bestehen können, was natürlich nicht automatisch bedeutet, dass das entgegenkommende Fahrzeug nicht vielleicht doch zu helle Beleuchtung nutzt.
Falsche Scheinwerfer, egal ob absichtlich oder unabsichtlich in Betrieb, können ein Bußgeld bedeuten und dies fällt aber relativ gering aus. So fällt für eine unzulässige Beleuchtung zunächst ein Bußgeld von 20€ an, wenn man damit andere Teilnehme in Gefahr bringt können es 25€ sein und wenn durch die Beleuchtung ein Unfall entsteht sind es 35€. Letzteres wirkt sich natürlich auch auf durch so einen Unfall eventuell entstehende weitere Strafen und Kosten aus. Wer nachträglich Xenon Scheinwerfer einbaut kann auch mit höheren Geldstrafen rechnen.
Kommentar des Autors: Heller ist nicht automatisch sicherer…
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Man sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass Alles, was man im Handel kaufen kann, hier auch korrekt genutzt werden kann. Denn in §50 der Straßenverkehrsordnung (StVZO) wird aufgelistet, und kann über den Link komplett eingesehen werden, wie die korrekte Beleuchtung am Auto auszusehen hat. Das Problem ist hier leider oft, dass zwischen realer und gefühlter Blendung große Unterschiede bestehen können, was natürlich nicht automatisch bedeutet, dass das entgegenkommende Fahrzeug nicht vielleicht doch zu helle Beleuchtung nutzt.
Falsche Scheinwerfer, egal ob absichtlich oder unabsichtlich in Betrieb, können ein Bußgeld bedeuten und dies fällt aber relativ gering aus. So fällt für eine unzulässige Beleuchtung zunächst ein Bußgeld von 20€ an, wenn man damit andere Teilnehme in Gefahr bringt können es 25€ sein und wenn durch die Beleuchtung ein Unfall entsteht sind es 35€. Letzteres wirkt sich natürlich auch auf durch so einen Unfall eventuell entstehende weitere Strafen und Kosten aus. Wer nachträglich Xenon Scheinwerfer einbaut kann auch mit höheren Geldstrafen rechnen.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Heller ist nicht automatisch sicherer…
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