Schneller als es manchmal gedacht wird kommt es zu einem Steinschlag und die Windschutzscheibe des Fahrzeugs hat eine Beschädigung. Wann man den Schaden reparieren lassen kann, wann man die Scheibe komplett wechseln sollte und wer für die Kosten aufkommt klären wir einmal in diesem Kurztipp.
In der Regel trägt eine Teilkasko-Versicherung die Kosten eines Schadens durch Steinschlag, da dieser eben oft durch hochgeschleuderte Steinchen entsteht, was sich auch durch eine ideale Fahrweise oft nicht verhindern lässt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug vor einem den Steinschlag durch eine zu schnelle Fahrweise provoziert oder gar etwas verloren hat, was den Schaden auslöst. Kann man in solchen Fällen dem Vordermann habhaft werden, muss dessen Versicherung für den so verursachten Schaden aufkommen. Ist der Fahrer des Wagens nicht mehr zu ermitteln, zahlt aber auch in der Regel wieder die eigene Teilkasko-Versicherung.
Dazu gibt es laut ADAC aber auch Regel die besagen, wann die Windschutzscheibe repariert werden darf und wann man diese komplett wechseln muss. Ist der Einschlag größer als 5 Millimeter, weniger als 10 Zentimeter vom Rand entfernt oder direkt im Sichtfeld des Fahrers, wobei man hier die Größe eines DIN A4 Blatts annimmt, darf der Schaden nicht mehr repariert werden und man sollte dann die Scheibe komplett wechseln. Das Ganze hat der ADAC auch sehr gut ersichtlich mit einer Grafik belegt.
Kommentar des Autors: Nicht immer kann oder soll man die Windschutzscheibe reparieren lassen.
Wer zahlt bei Steinschlag an der Windschutzscheibe Schaden durch Steinschlag an der Autoscheibe wer zahlt einen Schaden durch Steinschlag an der Scheibe Wann muss man die Windschutzscheibe wechseln wann darf man sie reparieren
In der Regel trägt eine Teilkasko-Versicherung die Kosten eines Schadens durch Steinschlag, da dieser eben oft durch hochgeschleuderte Steinchen entsteht, was sich auch durch eine ideale Fahrweise oft nicht verhindern lässt. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug vor einem den Steinschlag durch eine zu schnelle Fahrweise provoziert oder gar etwas verloren hat, was den Schaden auslöst. Kann man in solchen Fällen dem Vordermann habhaft werden, muss dessen Versicherung für den so verursachten Schaden aufkommen. Ist der Fahrer des Wagens nicht mehr zu ermitteln, zahlt aber auch in der Regel wieder die eigene Teilkasko-Versicherung.
Dazu gibt es laut ADAC aber auch Regel die besagen, wann die Windschutzscheibe repariert werden darf und wann man diese komplett wechseln muss. Ist der Einschlag größer als 5 Millimeter, weniger als 10 Zentimeter vom Rand entfernt oder direkt im Sichtfeld des Fahrers, wobei man hier die Größe eines DIN A4 Blatts annimmt, darf der Schaden nicht mehr repariert werden und man sollte dann die Scheibe komplett wechseln. Das Ganze hat der ADAC auch sehr gut ersichtlich mit einer Grafik belegt.
Bildquelle Header: Pixabay
Kommentar des Autors: Nicht immer kann oder soll man die Windschutzscheibe reparieren lassen.
Wer zahlt bei Steinschlag an der Windschutzscheibe Schaden durch Steinschlag an der Autoscheibe wer zahlt einen Schaden durch Steinschlag an der Scheibe Wann muss man die Windschutzscheibe wechseln wann darf man sie reparieren