Eine Frage die immer wieder aufkommt ist die, wie es bei einem Schaden durch Schlaglöcher aussieht und wer dann für den Schaden aufkommt. Oft hat der Geschädigte hier leider das Nachsehen und in diesem kleinen Ratgeber fassen wir einmal ein paar Tipps zum Thema Schlaglochschaden zusammen.
Generell ist es erst einmal egal, ob die Strecke, auf der der Schaden durch das Schlagloch entstanden ist, der Gemeinde, dem Kreis, dem Land, dem Bund oder einer privaten Person gehört. Laut ADAC ist der theoretische Besitzer die Straße regelmäßig auf Schäden prüfen. Handelt es sich dabei um öfters genutzte Strecken sollte die Kontrolle mehrmals in der Woche oder sogar täglich erfolgen, ansonsten reicht es einmal pro Woche oder sogar monatlich aus. Was aber, wenn man nun Schaden durch ein Schlagloch bekommt?
Hier weist der ADAC darauf hin, dass man als Fahrer nicht generell davon ausgehen darf und kann, dass die Strecke in Ordnung ist. Ist die Strecke eher weniger befahren sogar noch mehr als auf den Strecken, die oft genutzt werden. Man muss vorausschauend fahren und auch eventuelle Schäden der Fahrbahn im Auge haben. Ein solcher Schaden muss auch nicht umgehend beseitigt werden, es reicht hier aus, wenn er durch Warntafeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen kenntlich gemacht wird.
Kommt es trotzdem zu einem Schaden, ist mal als Fahrer in der Beweispflicht. Ein Smartphone hat heutzutage fast jeder und so sollte man Fotos der Straße, des Schlagloches und des eigenen Wagens machen. Wenn möglich auch größere Aufnahmen machen, mit denen man eventuell dokumentieren kann, dass es keine Hinweise oder Tempolimits gab. Sollte es Zeugen geben, sollte man sie ebenfalls um Daten für späteren Kontakt bitten. Wenn der Schaden direkt erheblich ist, sollte man auch direkt die Polizei und die Versicherung informieren, wobei bei letzterer eine Vollkaskoversicherung vorhanden sein muss, sonst wird der Schaden ohnehin nicht übernommen.
Kommentar des Autors: Leider bleibt man bei einem Schlaglochschaden nicht selten auf den Kosten sitzen.
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Hier weist der ADAC darauf hin, dass man als Fahrer nicht generell davon ausgehen darf und kann, dass die Strecke in Ordnung ist. Ist die Strecke eher weniger befahren sogar noch mehr als auf den Strecken, die oft genutzt werden. Man muss vorausschauend fahren und auch eventuelle Schäden der Fahrbahn im Auge haben. Ein solcher Schaden muss auch nicht umgehend beseitigt werden, es reicht hier aus, wenn er durch Warntafeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen kenntlich gemacht wird.
Kommt es trotzdem zu einem Schaden, ist mal als Fahrer in der Beweispflicht. Ein Smartphone hat heutzutage fast jeder und so sollte man Fotos der Straße, des Schlagloches und des eigenen Wagens machen. Wenn möglich auch größere Aufnahmen machen, mit denen man eventuell dokumentieren kann, dass es keine Hinweise oder Tempolimits gab. Sollte es Zeugen geben, sollte man sie ebenfalls um Daten für späteren Kontakt bitten. Wenn der Schaden direkt erheblich ist, sollte man auch direkt die Polizei und die Versicherung informieren, wobei bei letzterer eine Vollkaskoversicherung vorhanden sein muss, sonst wird der Schaden ohnehin nicht übernommen.
Bildquelle: Pixabay
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