Rückleuchten ohne E-Zeichen

Diskutiere Rückleuchten ohne E-Zeichen im Verkehrsrechtmagazin Forum im Bereich AutoExtrem; Hi! Ich wollt ma wissen wie das so ist mit der Stafe für nicht erlaubte Rückleuchten! Ich fahre einen Honda Civic EG4, dafür gibt es leider keine...
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #1
andy82bo

andy82bo

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Hi!
Ich wollt ma wissen wie das so ist mit der Stafe für nicht erlaubte Rückleuchten!
Ich fahre einen Honda Civic EG4, dafür gibt es leider keine Rückleuchten mit E Zeichen.
Habe aber allerdings schon ein paar damit fahren sehen!
Und ein Typ von der DEKRA hat gesagt das kein Polizist was dagegen sagen würde aber , sollte es mal zu einem Umfall kommen und ein Gutachter hinzugezogen werden könnte es Schwierigkeiten geben!
Hat da jemand Erfahrung damit?
Fährt vielleicht auch jemand mit Rückleuchten ohne E Zeichen rum??

Bitte Helft mir da weiter!

Danke Andy
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #2
20VAudi

20VAudi

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Ich hab auch schwarze Rückleuchten an meinem A4 mit E-Zeichen. Allerdings waren da so Reflektoren dabei die man noch ans Kleben muss. Hab die nicht draufgemacht weil sie einfach scheisse aussehen. Hatte noch nie Probleme damit und ich fahr jetzt schon ewig damit rum. Die meisten Bullen wissen das nicht, wenns einer merkt dann eher der TÜV. Kommt aber immer auf den TÜV'ler an.

Naja könnte vielleicht sein wenn Dir bei Dunkelheit einer hinten drauffährt und behauptet er hätte Dich nicht gesehen, daß Du dann vielleicht ne Teilschuld bekommst... Is zwar unwarscheinlich aber die drehen einem doch heutzutage aus Allem nen Strick...

Gruß Mike
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #3
R

redcrew

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Ohne E-Zeichen sind die Teile hat nicht (oder nur mit den bereits erwähnten Rückstrahlern, die ein "E" haben) erlaubt und wenns ganz dumm kommt, wird davon ausgegangen, dass deine Betriebserlaubnis erloschen ist ...
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #4
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octane

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redcrew schrieb:
Ohne E-Zeichen sind die Teile hat nicht (oder nur mit den bereits erwähnten Rückstrahlern, die ein "E" haben) erlaubt und wenns ganz dumm kommt, wird davon ausgegangen, dass deine Betriebserlaubnis erloschen ist ...

Genau! Die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt und du fährst ohne rum. Im Falle eines Unfalls könnten die gesamten Kosten auf dich fallen, weil du eben für das gesamte Auto keine BE mehr hast.
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #5
V

vauxhall

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Nunja, es kann sein das der Trachtenverein Grün-Silber stillegt, dann bekommst noch nen Gutachter etc pp dann biste bei 500 Euro für den Spass.

Andererseits kommt es zu einem Unfall, kannst beide Schäden selber bezahlen, da was an deinem Wagen "illegal" war. Die Versicherung stellt sich Quer.


Bei meinem alten Kadett E *gg* War dies auch so, und warum ? Ich hatte eingefärbte Frontlichter, die laut aussage der Versicherung "andere Verkehrsteilnehmer" behindert haben soll und somit ich als Unfallverursacher in Frage komm... War reichlich teuer und zog noch Anzeigen hinter sich her.
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #6
greyman

greyman

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Hi,

lt. ADAC muss die Versicherung zahlen, solange sie nicht nachweisen kann, das deine Rückleuchten ohne E-zeichen Schuld sind und der Unfall mit einer Rückleuchte mit E-Zeichen nicht passiert wäre.

Gibt aber ein Bussgeld.


Alex
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #7
S

Stoni

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@ greymann

Das ist korrekt!!!

Wenn nachweislich festgestellt wurde das dieses Teil nicht am Unfall Schuld ist muss die Versicherung zahlen.

Das Urteil ist neu aber es macht Sinn. Wenn ich z.B. einen bösen Blick habe der nicht eingetragen ist, mir hinten aber einer raufknallt hätte ich vom Prinzip her ja dann Schuld, was total unlogisch ist.
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #8
A

astra-göre

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hmmmmmmmmmm...

Hi ihr lieben,

ihr schreibt, dass man bei schwarzen rückleuchten mit e-prüfzeichen keine probleme hat. also keine eintragung erforderlich ist und wenn ich solche komischen reflektoren dran machen, mir die bullen auch nicht deswegen in die geldbörse greifen können, bzw. ich bei nem unfall schiss wegen "beiden schäden bezahlen" oder anzeigen haben muss.

ist das nun wahr oder nicht?

liebe grüße

astra-göre
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #9
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astracar

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Tach!
Erst mal sind Bullen Gras fressende Weidetiere, denen ist das scheißegal, ob du ein E eingebrannt hast...

Zu den Rückleuchten: Fahren ohne Bauartgenehmigte Rückleuchten kann wegen Auslegung als Verkehrsgefährdung zum Erlöschen der BE i.S.d. § 19(2) StVZO führen.

Diese Rückstrahler: Ob die Scheiße aussehen oder nicht, alle Fahrzeuge müssen nicht umsonst damit ausgerüstet sein.
Schon mal ein (langsam) vorausfahrendes Auto gehabt, bei dem hinten alle Lichter tot waren? Wenn der noch keine Rückstrahler hat, siehst du den im letzten Moment erst, und dann kann es zu spät sein!
Oder Parken auf unbeleuchteter Straße? Noch schlimmer, weil das andere ja steht.

Rückstrahler sind nun mal vorgeschrieben, da gibts keine "Auslegung" des Sachverhaltes durch Rennleitung oder ÜO.

Die Versicherung muss in jedem Fall zahlen, kann aber in Regress nehmen, also Geld zurück fordern.

gby
jl
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #10
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Dickie

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astra-göre schrieb:
... schwarzen rückleuchten mit e-prüfzeichen keine probleme hat.
Wenn die "E"-Zulassung nach dem Einfärben der Leuchten erfolgt ist und das "E"-Zeichen für die eingefärbte Leuchte erteilt worden ist, dann ist das zulässig.

Ein nachträgliches Einfärben einer Leuchte ist unzulässig, das aufgeprägte "E"-Zeichen mag zwar noch mechanisch vorhanden sein, da es ja nicht beim lackieren (lasieren) "verdunstet", gilt aber nur für eine unveränderte Original-Leuchte, was sie aber nicht mehr ist.

Was bleibt, ist eine unzulässige Veränderung der lichttechnischen Fahrzeugerscheinung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Es gibt zulässige und getönte Heckleuchten, jedoch meistens ohne integrierte Reflektoren. Eine Leuchte muss auch keine Reflektoren integriert haben, somit wäre eine derartige Leuchte zulässig, nur das Fahrzeug muss hinten Reflektoren haben, sind nach dem Umbau auf derartige Leuchten keine Reflektoren mehr vorhanden, haben wir wieder das gleiche wie oben, eine unzulässige lichttechn...., Erlöschen der BE.
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #11
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XR2i Driver nbg

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@ dickie

Eine Leuchte muss auch keine Reflektoren integriert haben, somit wäre eine derartige Leuchte zulässig, nur das Fahrzeug muss hinten Reflektoren haben.

das heißt, wenn ich schwarz getönte, lackierte, lasierte rückleuchten hab, und am heck, zB. unter den leuchten oder oben an der stoßstange reflektoren hätte, dann wäre dies zulässig?
 
  • Rückleuchten ohne E-Zeichen Beitrag #12
C

ChevChelios

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des haste falsch verstande...lasierte Rückleuchten sind immer auch trotz gefakter Bestätigung/ABE illegal!!! (gell.astracar, da war doch noch was mit meinen alten Leuchten ;) )
 
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