Wer bei Rot eine Ampel überfährt hat natürlich etwas falsch gemacht, aber es gibt Unterschiede die dann auch unterschiedlich geahndet werden. In diesem kurzen Ratgeber klären wir einmal, wann das Überfahren einer roten Ampel nur eine Verwarnung nachzieht und wann man von einem einfachen oder qualifizierter Rotlichtverstoß spricht.
Verwarnung beim Überfahren einer roten Ampel
Wird an einer roten Ampel zwar die Haltlinie überfahren aber dann so zum Stehen gebracht, dass der sichere Bereich noch nicht komplett überfahren wurde, spricht man laut ADAC von dem sogenannten Haltlinienverstoß, der dann nur eine Verwarnung und 10 Euro Verwarngeld bringt.
Einfacher Rotlichtverstoß
Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die rote Ampel überfahren wird und die Rotlichtphase in diesem Moment noch unter einer Sekunde lag. Minimal muss man hier mit 90 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen, bei Gefährdung anderer Teilnehmer können es auch zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und bis zu 200 Euro Strafe werden.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird es dann, wenn die Rotlichtphase schon länger als eine Sekunde aktiv war. Hier liegt dann das Mindestmaß bei zwei Punkten in Flensburg, 200 Euro Geldstrafe und es kommt auch ein Punkt in Flensburg dazu. Bringt man andere in Gefahr, kann die Geldstrafe hier dann auch deutlich höher ausfallen.
Eine Ausnahme stellt es hier aber dar, wenn man für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht die Straße frei räumen muss. Wenn es keine andere Möglichkeiten zum Freigeben der Fahrbahn gibt, darf man hier dann auch bei Rot, natürlich unter großer Vorsicht um nicht andere zu gefährden, zum Beispiel auch in eine Kreuzung einfahren.
Kommentar des Autors: Diese Strafen kann es bei Missachtung einer roten Ampel geben.
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Verwarnung beim Überfahren einer roten Ampel
Wird an einer roten Ampel zwar die Haltlinie überfahren aber dann so zum Stehen gebracht, dass der sichere Bereich noch nicht komplett überfahren wurde, spricht man laut ADAC von dem sogenannten Haltlinienverstoß, der dann nur eine Verwarnung und 10 Euro Verwarngeld bringt.
Einfacher Rotlichtverstoß
Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die rote Ampel überfahren wird und die Rotlichtphase in diesem Moment noch unter einer Sekunde lag. Minimal muss man hier mit 90 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen, bei Gefährdung anderer Teilnehmer können es auch zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und bis zu 200 Euro Strafe werden.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird es dann, wenn die Rotlichtphase schon länger als eine Sekunde aktiv war. Hier liegt dann das Mindestmaß bei zwei Punkten in Flensburg, 200 Euro Geldstrafe und es kommt auch ein Punkt in Flensburg dazu. Bringt man andere in Gefahr, kann die Geldstrafe hier dann auch deutlich höher ausfallen.
Eine Ausnahme stellt es hier aber dar, wenn man für ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht die Straße frei räumen muss. Wenn es keine andere Möglichkeiten zum Freigeben der Fahrbahn gibt, darf man hier dann auch bei Rot, natürlich unter großer Vorsicht um nicht andere zu gefährden, zum Beispiel auch in eine Kreuzung einfahren.
Bildquelle: Pixabay
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