Heute gibt es einen kurzen Ratgeber der vielleicht banal klingt, aber bei dem es um ein Thema geht, bei dem so mancher doch Fragen hat, wie zum Beispiel zum Blinken beim ein- oder ausfahren. Aus was man beim Befahren eines Kreisverkehrs achten sollte klärt darum einmal dieser Kurztipp.
Der reguläre Kreisverkehr wird laut ADAC durch die Schilder für Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren eingeleitet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge die sich bereits im Kreisverkehr befinden auch Vorfahrt haben. Geblinkt wird hier nur, wenn man den Kreisel verlässt. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist blinken nicht nötig, aber auch nicht strafbar. Für alle Kreisverkehre gilt, dass man nach rechts einfährt, halten verboten ist solange der Verkehr nicht stockt und dass man die Insel nicht überfahren darf, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Letzteres gilt nicht für Fahrzeuge mit Überlänge, die sonst nicht durch den Kreisverkehr kommen würden.
Handelt es sich um einen doppelspurigen Kreisverkehr sollte man sich in der rechten äußeren Spur nur einordnen, wenn man auch schnell wieder aus dem Kreisverkehr heraus fahren will. Wer genau weiß, dass er erst später ausfahren wird, ordnet sich direkt links auf der inneren Spur ein. Wer auf der inneren Spur fährt muss natürlich beim Ausfahren auf Fahrzeuge auf der rechten Spur achten. Kann man nicht sicher von der linken Spur aus den Kreisverkehr verlassen, muss man noch eine Runde ziehen.
Achtung beim sogenannten unechten Kreisverkehr, den man in Wohngebieten finden kann. Hier ist es eigentlich nur eine Kreuzung mit einer Verkehrsinsel und es gibt auch keine Schilder wie bei einem echten Kreisverkehr. Hier gilt rechts vor links und der Blinker muss auch beim Einfahren genutzt werden, beim Ausfahren sowieso.
Kommentar des Autors: So sollte man sich in einem Kreisverkehr verhalten, es sein denn man gehört zur Familie Griswold und bewundert Big Ben und das Parlament...Richtiges Verhalten im Kreisverkehr,Wie verhält man sich im Kreisverkehr,Wie soll man sich in einem Kreisverkehr verhalten,Blinken im Kreisverkehr,Wann blinkt man im Kreisverkehr,Muss man in einem Kreisverkehr blinken
Der reguläre Kreisverkehr wird laut ADAC durch die Schilder für Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren eingeleitet. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge die sich bereits im Kreisverkehr befinden auch Vorfahrt haben. Geblinkt wird hier nur, wenn man den Kreisel verlässt. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist blinken nicht nötig, aber auch nicht strafbar. Für alle Kreisverkehre gilt, dass man nach rechts einfährt, halten verboten ist solange der Verkehr nicht stockt und dass man die Insel nicht überfahren darf, auch wenn sie nur aufgemalt ist. Letzteres gilt nicht für Fahrzeuge mit Überlänge, die sonst nicht durch den Kreisverkehr kommen würden.
Handelt es sich um einen doppelspurigen Kreisverkehr sollte man sich in der rechten äußeren Spur nur einordnen, wenn man auch schnell wieder aus dem Kreisverkehr heraus fahren will. Wer genau weiß, dass er erst später ausfahren wird, ordnet sich direkt links auf der inneren Spur ein. Wer auf der inneren Spur fährt muss natürlich beim Ausfahren auf Fahrzeuge auf der rechten Spur achten. Kann man nicht sicher von der linken Spur aus den Kreisverkehr verlassen, muss man noch eine Runde ziehen.
Achtung beim sogenannten unechten Kreisverkehr, den man in Wohngebieten finden kann. Hier ist es eigentlich nur eine Kreuzung mit einer Verkehrsinsel und es gibt auch keine Schilder wie bei einem echten Kreisverkehr. Hier gilt rechts vor links und der Blinker muss auch beim Einfahren genutzt werden, beim Ausfahren sowieso.
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Kommentar des Autors: So sollte man sich in einem Kreisverkehr verhalten, es sein denn man gehört zur Familie Griswold und bewundert Big Ben und das Parlament...Richtiges Verhalten im Kreisverkehr,Wie verhält man sich im Kreisverkehr,Wie soll man sich in einem Kreisverkehr verhalten,Blinken im Kreisverkehr,Wann blinkt man im Kreisverkehr,Muss man in einem Kreisverkehr blinken