Bei stockendem Verkehr und Stau ist die Bildung der sogenannten Rettungsgasse Vorschrift. Auf vierspurigen Autobahnen soll nun eine Anpassung der entsprechenden Gesetze bestehende Verfahrensweisen in geltendes Recht umwandeln. Doch wie wird denn nun die so wichtige Gasse bei mehr als drei Spuren gebildet?
Laut aktuellem Recht ist es in Deutschland so, dass die Rettungsgasse auf vierspurigen Autobahnen in der Mitte gebildet werden soll. In der Praxis setzt sich aber eine Umsetzung durch, die auch in anderen Ländern wie Österreich (siehe Grafik oben) angewandt wird. Thomas Buchheit vom Landespolizeipräsidium im niedersächsischen Innenministerium beschreibt dies so: "Links fährt links, und alles andere fährt rechts". Der Standstreifen sollte dabei nach Möglichkeit nicht mitgenutzt werden, wie wir in einem gesonderten Ratgeber erklärt haben.
Aktuell befindet sich ein Gesetzesentwurf auf dem abschließenden Weg durch den Bundesrat, mit dem die obige Regelung verbindlich wird. Vorbehaltlich der Zustimmung könnte die Änderung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Höhere Strafen für die Missachtung der Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind in dem neuen Gesetzesentwurf jedoch nicht enthalten.
Meinung des Autors: Das Thema "Rettungsgasse" wird in Deutschland leider sträflich vernachlässigt, wie sich tagtäglich in Dutzenden Staus beobachten lässt. Jetzt die Regelung auf vierspurigen Autobahnen an europäischen Standard angepasst werden, doch vielleicht wäre eine Anpassung des Bußgeldkatalogs die hilfreichere Maßnahme.
Laut aktuellem Recht ist es in Deutschland so, dass die Rettungsgasse auf vierspurigen Autobahnen in der Mitte gebildet werden soll. In der Praxis setzt sich aber eine Umsetzung durch, die auch in anderen Ländern wie Österreich (siehe Grafik oben) angewandt wird. Thomas Buchheit vom Landespolizeipräsidium im niedersächsischen Innenministerium beschreibt dies so: "Links fährt links, und alles andere fährt rechts". Der Standstreifen sollte dabei nach Möglichkeit nicht mitgenutzt werden, wie wir in einem gesonderten Ratgeber erklärt haben.
Aktuell befindet sich ein Gesetzesentwurf auf dem abschließenden Weg durch den Bundesrat, mit dem die obige Regelung verbindlich wird. Vorbehaltlich der Zustimmung könnte die Änderung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Höhere Strafen für die Missachtung der Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind in dem neuen Gesetzesentwurf jedoch nicht enthalten.
Meinung des Autors: Das Thema "Rettungsgasse" wird in Deutschland leider sträflich vernachlässigt, wie sich tagtäglich in Dutzenden Staus beobachten lässt. Jetzt die Regelung auf vierspurigen Autobahnen an europäischen Standard angepasst werden, doch vielleicht wäre eine Anpassung des Bußgeldkatalogs die hilfreichere Maßnahme.