Italien hat schon seit Ende 2018 eine Regelung für Autos, die im Ausland angemeldet sind und damit können auch Deutsche, die sich lange in Italien aufhalten, betroffen sein. Auf was man achten muss wenn man seinen Wagen in Italien nutzt, und wie teuer es werden kann wenn man eben nicht darauf achtet, klärt dieser kurze Ratgeber.
Wie der ADAC hier berichtet, müssen alle Personen die in Italien wohnen, nach den Regelungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) den Wagen innerhalb von zwei Monaten mit einem italienischen Kennzeichen versehen, wenn dieser aktuell mit einem anderen Kennzeichen unterwegs ist. Dies gilt nicht nur für Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, sondern auch für alle, die in Italien den Hauptwohnsitz führen. Wird dies nicht gemacht können Geldstrafen von 712€ bis 2848€ verhängt werden oder der Wagen wird sogar beschlagnahmt. Wurde auch nach 180 Tagen keine Ummeldung gemacht kann es sogar zur Zwangsversteigerung kommen!
Als Deutscher ist man von diesen Vorgaben nicht nur betroffen, wenn man in Italien wohnt, sondern auch, wenn man mehrere Wohnsitze hat und sich mehr als 185 Tage im Jahr in Italien befindet. In der Regel muss sich eine Person, die weniger als 185 Tage in Italien wohnt, keine Sorgen machen, aber es gibt Ausnahmen! Entscheidend ist nämlich hier nicht der Halter, sondern der Nutzer. Ist man selber meist in Deutschland, lässt den Wagen aber von einer Person nutzen die mehr als 185 Tage in Italien lebt, muss der Wagen trotzdem mit einem italienischen Nummernschild versehen werden.
Ausnahmen gibt es hier für die Nutzer von geleasten oder gemieteten Fahrzeugen und für Fahrer von Firmenwagen, sofern die Firma von der der Wagen stammt keine Filiale in Italien hat. Das Fahrzeug kann hier dann mit dem deutschen Nummernschild genutzt werden, aber nur von der Person, die im entsprechenden Vertrag benannt ist. Wird der Wagen weitergegeben verfällt diese Ausnahme!
Kommentar des Autors: Wer sehr oft in Italien unterwegs ist sollte diese Regelung zur Sicherheit kennen.
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Wie der ADAC hier berichtet, müssen alle Personen die in Italien wohnen, nach den Regelungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) den Wagen innerhalb von zwei Monaten mit einem italienischen Kennzeichen versehen, wenn dieser aktuell mit einem anderen Kennzeichen unterwegs ist. Dies gilt nicht nur für Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, sondern auch für alle, die in Italien den Hauptwohnsitz führen. Wird dies nicht gemacht können Geldstrafen von 712€ bis 2848€ verhängt werden oder der Wagen wird sogar beschlagnahmt. Wurde auch nach 180 Tagen keine Ummeldung gemacht kann es sogar zur Zwangsversteigerung kommen!
Als Deutscher ist man von diesen Vorgaben nicht nur betroffen, wenn man in Italien wohnt, sondern auch, wenn man mehrere Wohnsitze hat und sich mehr als 185 Tage im Jahr in Italien befindet. In der Regel muss sich eine Person, die weniger als 185 Tage in Italien wohnt, keine Sorgen machen, aber es gibt Ausnahmen! Entscheidend ist nämlich hier nicht der Halter, sondern der Nutzer. Ist man selber meist in Deutschland, lässt den Wagen aber von einer Person nutzen die mehr als 185 Tage in Italien lebt, muss der Wagen trotzdem mit einem italienischen Nummernschild versehen werden.
Ausnahmen gibt es hier für die Nutzer von geleasten oder gemieteten Fahrzeugen und für Fahrer von Firmenwagen, sofern die Firma von der der Wagen stammt keine Filiale in Italien hat. Das Fahrzeug kann hier dann mit dem deutschen Nummernschild genutzt werden, aber nur von der Person, die im entsprechenden Vertrag benannt ist. Wird der Wagen weitergegeben verfällt diese Ausnahme!
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Kommentar des Autors: Wer sehr oft in Italien unterwegs ist sollte diese Regelung zur Sicherheit kennen.

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