Damit der Kauf eines Elektroautos attraktiver und das Laden einfach wird, hat man als Mieter in einem Wohnhaus zunächst einmal einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation. Da es aber auch hier dann ein paar wichtige Punkte zu beachten gibt, bei denen der Vermieter in der Tat die Installation einer Wallbox verbieten darf, fassen wir hier einmal kurz zusammen, welche das sind.
Ganz wichtig ist zum Beispiel, dass man auch einen Parkplatz am Objekt besitzt, der im Mietvertrag für die jeweils mietende Person fest zugewiesen ist. Hat man keinen Parkplatz, muss seitens der vermietenden Person auch das Aufstellen der Wallbox nicht genehmigen. Gibt es im Objekt mehrere Mieter*innen, die eine Wallbox möchten, kann es auch möglich sein, dass die Vermietung nur eine Wallbox genehmigen muss, wenn zum Beispiel technische Umstände den Betrieb mehrerer Wallboxen ausschließen, so dass hier die Mieter*innen zusammen zu einer Lösung kommen müssen.
Sind die Leitungen am Objekt nachweislich gar nicht für eine Wallbox geeignet, auch wenn dieser Fall wohl eher selten auftreten würde, können Vermieter*innen ebenfalls die Installation verweigern und wären auch nicht verpflichtet, neue Verkabelungen zu installieren. Steht das für die Installation einer Wallbox in Frage kommende Objekt unter Denkmalschutz, so kann auch in diesem Fall der Aufbau der Wallbox untersagt werden. Es sein erwähnt, dass man auch bei gültigem Rechtsanspruch aber kein Recht auf Übernahme der Kosten hat und diese in der Regel selbst tragen muss.
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Kommentar des Autors: Es gibt auch Ausnahmen von der Regel, oder in diesem Fall, vom Recht…
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