
Spunkmeyer
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Hi erstmal,
also das Anquatschen an der Tür mit der Belehrung in der Hand nennt sich Gefährderansprache. Kann die Polizei durchaus machen um bereits im Vorfeld irgendwelche illegalen Straßenrennen zu unterbinden bzw. den Leuten die Konsequenzen aufzuzeigen. Und das mit der doppelten Strafe passt auch. Die im Bußgeldkatalog aufgeführen Strafen sind nur bei fahrlässiger Anwendung gültig. Bei Vorsatzdelikten wird die Strafe in der Regel verdoppelt.
Und keiner wird rein zufällig in einen Straßenrennen verwickelt ohne es vorsätzlich zu wollen.
NUR unterschreiben musst Du den Wisch net. Kann dich keiner dazu zwingen. Nur wenn die bei Dir waren und du wirst bei nem illegalen Rennen erwischt, wirds richtig teuer, denn dann warste darüber aufgeklärt und kannst dich net auf Fahrlässigkeit berufen.
Zu den anderen Punkten hat Onkel Howdy ja schon alles geschrieben.
also das Anquatschen an der Tür mit der Belehrung in der Hand nennt sich Gefährderansprache. Kann die Polizei durchaus machen um bereits im Vorfeld irgendwelche illegalen Straßenrennen zu unterbinden bzw. den Leuten die Konsequenzen aufzuzeigen. Und das mit der doppelten Strafe passt auch. Die im Bußgeldkatalog aufgeführen Strafen sind nur bei fahrlässiger Anwendung gültig. Bei Vorsatzdelikten wird die Strafe in der Regel verdoppelt.
Und keiner wird rein zufällig in einen Straßenrennen verwickelt ohne es vorsätzlich zu wollen.
NUR unterschreiben musst Du den Wisch net. Kann dich keiner dazu zwingen. Nur wenn die bei Dir waren und du wirst bei nem illegalen Rennen erwischt, wirds richtig teuer, denn dann warste darüber aufgeklärt und kannst dich net auf Fahrlässigkeit berufen.
Zu den anderen Punkten hat Onkel Howdy ja schon alles geschrieben.