Rechte der Polizei Allgemein ?!?

Diskutiere Rechte der Polizei Allgemein ?!? im Verkehrsrechtmagazin Forum im Bereich AutoExtrem; Hi erstmal, also das Anquatschen an der Tür mit der Belehrung in der Hand nennt sich Gefährderansprache. Kann die Polizei durchaus machen um...
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #21
Spunkmeyer

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Hi erstmal,

also das Anquatschen an der Tür mit der Belehrung in der Hand nennt sich Gefährderansprache. Kann die Polizei durchaus machen um bereits im Vorfeld irgendwelche illegalen Straßenrennen zu unterbinden bzw. den Leuten die Konsequenzen aufzuzeigen. Und das mit der doppelten Strafe passt auch. Die im Bußgeldkatalog aufgeführen Strafen sind nur bei fahrlässiger Anwendung gültig. Bei Vorsatzdelikten wird die Strafe in der Regel verdoppelt.
Und keiner wird rein zufällig in einen Straßenrennen verwickelt ohne es vorsätzlich zu wollen.

NUR unterschreiben musst Du den Wisch net. Kann dich keiner dazu zwingen. Nur wenn die bei Dir waren und du wirst bei nem illegalen Rennen erwischt, wirds richtig teuer, denn dann warste darüber aufgeklärt und kannst dich net auf Fahrlässigkeit berufen.

Zu den anderen Punkten hat Onkel Howdy ja schon alles geschrieben.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #22
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94erEscortCabrio

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NUR unterschreiben musst Du den Wisch net. Kann dich keiner dazu zwingen. Nur wenn die bei Dir waren und du wirst bei nem illegalen Rennen erwischt, wirds richtig teuer, denn dann warste darüber aufgeklärt und kannst dich net auf Fahrlässigkeit berufen.

du meinst: wenn dir bei jemanden waren, UND diese Person unterschrieben hat. oder können die auch bei jemanden sein, UND die person unterschreibt NICHT; ABER die vermerken sich, dass sie da waren.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #23
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PiBerg

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Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob

- der potentielle Täter selbst unterschreibt oder
- zwei Polizeibeamte als Zeugen der Belehrung unterschreiben.

Von daher lieber keine illegalen Rennen und Tuninggeschichten ;)
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #24
Kai70

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Ich denke, dass es keinen Unterschied macht, ob

- der potentielle Täter selbst unterschreibt oder
- zwei Polizeibeamte als Zeugen der Belehrung unterschreiben.

Doch, sogar einen gewaltigen Unterschied.
Ohne Unterschrift auf der Belehrung welche aussagt, dass diese Belehrung vernommen und verstanden wurde, ist diese zu nichts zu gebrauchen, da kann das ganze Polizeirevier unterschreiben.
Solange da nicht von dem "potenziellen Täter" eine Unterschrift geleistet wird, können die sich damit den Allerwertesten abwischen :D

Von daher lieber keine illegalen Rennen
Nicht von daher, sondern überhaupt ist von illegalen Rennen abzuraten.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #25
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streets

Servicereiniger
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Sicher, steht im Grundgesetz, wenn du nix gemacht hast, kannst du auch für nix belehrt werden, geschweige denn eine Belehrung zu unterschreiben. Auf welcher Rechtsgrundlage solle diese Belehrung denn Stand haben ?

Wenn einer vor der Tür steht, lass dir Dienstnummer geben, und klär dies mal mit seinem Vorgesetzten oder der nächsten Instanz ;)
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, wird sich dein Anwalt bestimmt auch darüber erfreuen.

So ein Schmarn es gibt keine Dienstnummern. Zuviel Hollywood filme geschaut wie? Name und Dienststelle sagen lassen was anderes gibts da nicht.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #26
Spunkmeyer

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@Kai70

Klar ist eine Unterschrift immer beweiskräftiger und glaubwürdiger, aber auch ohne Unterschrift (natürlich mit Vermerk der Beamten, dass diese Belehrung durchgeführt und verstanden wurde) ist die Belehrung zu gebrauchen.

Als kleiner Hinweis: Vor Gericht werden alle Leute belehrt, also Angeklagte, Zeugen über Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht. Aber da Unterschreibt keiner die Belehrung.

Und um vorwegzunehmen:

Es behauptet einer z. B. dass er die Belehrung nicht verstanden hat, dann muss ich mich fragen, ob der überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Also soviel Verstand muss wohl jeder haben, dass er die Belehrung (ich fass es mal kurz zusammen: keine illegalen Rennen ---> sonst dick fett auf die Finger und zahlen) versteht.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #27
Kai70

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aber auch ohne Unterschrift (natürlich mit Vermerk der Beamten, dass diese Belehrung durchgeführt und verstanden wurde) ist die Belehrung zu gebrauchen.
Wozu soll ein Blatt Papier deiner Meinung nach nützlich sein, auf dem nur Unterschriften von Polizisten vorhanden sind ? Kannst du mir erklären, was die Polizei, Statsanwalt, Richter mit einer nicht unterschriebenen Belehrung anfangen kann ?

Als kleiner Hinweis: Vor Gericht werden alle Leute belehrt, also Angeklagte, Zeugen über Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht. Aber da Unterschreibt keiner die Belehrung
Wozu auch, dass ist eine Belehrung unmittelbar vor einer Aussage etc. wenn nötig wird diese Belehrung mit Dolmetscher etc. durchgeführt, und dafür gesorgt, dass der Belehrte dieses verstanden hat, und Personalien sind soweit auch dann zweifelsfrei geklärt.

Es behauptet einer z. B. dass er die Belehrung nicht verstanden hat, dann muss ich mich fragen, ob der überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Geht ja nicht nur um das verstehen der Belehrung vor Ort, wenn ich grad mit Kopfhörer etc. jemanden aufmache, mein Bruder Schwester die Tür öffnet, oder mit Gedanken ganz woanders bin, oder eine ander Sprache spreche, oder der Polisist unverständlich redet etc. etc. sind das alles Einflüsse warum eine Belehrung evt. nicht verstanden wurde.

Also soviel Verstand muss wohl jeder haben, dass er die Belehrung (ich fass es mal kurz zusammen: keine illegalen Rennen ---> sonst dick fett auf die Finger und zahlen) versteht
Soviel Verstand sollte jeder schon vor einer Belehrung haben, dass illegale Rennen = dick und fett auf die Finger gibt.
 
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  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #28
Kai70

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So ein Schmarn es gibt keine Dienstnummern. Zuviel Hollywood filme geschaut wie? Name und Dienststelle sagen lassen was anderes gibts da nicht.
Nein nicht Hollywood, musste aber schon mal in Österreich darauf zurückgreifen, da reicht diese Nummer auf dem Ausweis aus.

Steht die Nr. auf dem Deutschen Dienstausweis nicht drauf ? Ich bin davon ausgegangen, dass die eine haben.
Wenn du sagst das es in Deutschland keine Dienstnummern auf Ausweisen gibt, mit denen etwas anzufangen ist, dann wird es wohl stimmen.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #29
Spunkmeyer

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Kai70
Geht ja nicht nur um das verstehen der Belehrung vor Ort, wenn ich grad mit Kopfhörer etc. jemanden aufmache, mein Bruder Schwester die Tür öffnet, oder mit Gedanken ganz woanders bin, oder eine ander Sprache spreche, oder der Polisist unverständlich redet etc. etc. sind das alles Einflüsse warum eine Belehrung evt. nicht verstanden wurde.

Also ich weiß ja nicht ob du bei einem Gespräch mit jemanden den Köpfhörer auflässt oder abnimmst. Aber auf alle Fälle wird dich ein Beamter daraufhinweisen doch bitte den Kopfhörer abzunehmen und dich Fragen ob du der Kai70 bist oder nicht und sich ggfs. den Ausweis zeigen lassen. Bezüglich der Sprache muss ich ja wohl nicht viel dazu sagen. Wenn einer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird das wohl jeder sofort merken und ggfs. einen Dolmetscher anfordern.

Wozu soll ein Blatt Papier deiner Meinung nach nützlich sein, auf dem nur Unterschriften von Polizisten vorhanden sind ? Kannst du mir erklären, was die Polizei, Statsanwalt, Richter mit einer nicht unterschriebenen Belehrung anfangen kann ?

Je nach Auslegung des Staatsanwalts und des Richters genausoviel wie ein unterschriebenes, sonst wäre dies ja ein Freifahrtschein für denejenigen, der eine Abneigung gegen Unterschriften hat. Der könnte sich ja immer damit rausreden, dass er nichts unterschrieben hat und deswegen auch nichts wusste. Doch wenn er nichts unterschreibt aber zum Anwalt geht, woher hat er dann gewusst, dass er einen Anwalt einschalten kann, er weiß ja von nichts bzw. hat nichts verstanden??
Ist ein ziemlich zweischneidiges Schwert, der Schuss kann nämlich ziemlich nach hinten losgehen.

Steht die Nr. auf dem Deutschen Dienstausweis nicht drauf ? Ich bin davon ausgegangen, dass die eine haben.
Wenn du sagst das es in Deutschland keine Dienstnummern auf Ausweisen gibt, mit denen etwas anzufangen ist, dann wird es wohl stimmen.

Da steht schon ne Nummer drauf, nur ist das keine individuell einem Beamten zugeteilte Nummer, sondern eine unter Umständen fortlaufende Nummer einer Dienststelle. Drum nach dem Namen Fragen, sonst bekommste unter Umständen 08/15 als Dienstnummer serviert.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #30
Kai70

Kai70

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Je nach Auslegung des Staatsanwalts und des Richters genausoviel wie ein unterschriebenes
Zitat Landtag Brandenbur Oktober 2004 (aus der weiter oben von mir geposteten *.pdf Datei:
Das fragliche polizeiliche Tätigwerden in Gestalt von Belehrungen unterschreitet als
bloßes informelles Handeln die Eingriffsschwelle, so dass es einer zu Grund−
rechtseingriffen ermächtigenden Befugnisnorm nicht bedarf.
Soweit eine solche Belehrung in schriftlicher Form ergeht und mit einer Unterschrift des Betroffenen versehen wurde, liegen für die damit verbundene Datenerhebung die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BbgPolG vor.


§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BbgPolG schrieb:
§ 30
Datenerhebung
(1) Die Polizei kann personenbezogene Daten über die in den §§ 5, 6 und 7 genannten Personen und über andere Personen erheben, wenn dies erforderlich ist

  1. zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 1 Abs. 1),​
Daraus geht für mich hervor, dass der Wisch nur Gültigkeit hat mit Unterschrift des Betroffenen.

Quelle von § 30 Datenerhebung hier :
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14184.de#30
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #31
onkel-howdy

onkel-howdy

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73230 kirchheim
ich frag immer nach "name, einheit, dienstgrad" ;)
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #32
J

jack1982

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bei Leipzig
Personenbezogene Daten sind:

- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Perso-Nummer
- ......

Und vllt. noch anderes, und das schreiben die sich auf, du musst nix drunterschreiben, oder unterschreiben.
 
  • Rechte der Polizei Allgemein ?!? Beitrag #33
Spunkmeyer

Spunkmeyer

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Zitat Landtag Brandenbur Oktober 2004 (aus der weiter oben von mir geposteten *.pdf Datei:
Das fragliche polizeiliche Tätigwerden in Gestalt von Belehrungen unterschreitet als
bloßes informelles Handeln die Eingriffsschwelle, so dass es einer zu Grund−
rechtseingriffen ermächtigenden Befugnisnorm nicht bedarf.
Soweit eine solche Belehrung in schriftlicher Form ergeht und mit einer Unterschrift des Betroffenen versehen wurde, liegen für die damit verbundene Datenerhebung die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BbgPolG vor.


Zitat:
Zitat von § 30 Abs. 1 Nr. 1 BbgPolG

§ 30
Datenerhebung
(1) Die Polizei kann personenbezogene Daten über die in den §§ 5, 6 und 7 genannten Personen und über andere Personen erheben, wenn dies erforderlich ist

1.
zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 1 Abs. 1),

Daraus geht für mich hervor, dass der Wisch nur Gültigkeit hat mit Unterschrift des Betroffenen.

Damit liegst Du leider falsch Kai70.

Der § 30 bezieht sich nur darauf, unter welchen Voraussetzungen die Polizei deine Daten, also wie von Jack1982 aufgelistet, erheben darf. Das hat überhaupt nichts mit der Unterschrift auf einer Belehrung zu tun.

Der von dir zitierte Absatz vom Brandenburgischen Landtag bezieht sich darauf, dass eine schriftliche Belehrung und eine dazugehörige Unterschrift eine gesetzliche Grundlage benötigen, die im § 30 des Polizeigesetz von Brandenburg niedergeschrieben ist.

Über die Recbtsgütligkeit einer Belehrung ohne Unterschrift sollen sich aber besser verfassungsrechtler und Richter streiten. Die bekommen richtig Geld dafür und haben diese Thematik studiert.

Wir können nur Vermutungen anstellen.


Greetz
 
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