Wer schon einmal seine Reifen in der Werkstatt hat wechseln lassen, der kennt sicher den Aufkleber mit dem Hinweis, nach einer bestimmten Kilometerzahl die Radmuttern nachziehen zu lassen. Dieser kleine Ratgeber fasst zusammen, ob man diesen Hinweis beachten muss und wer haftet, wenn es tatsächlich zu Problemen mit den Radmuttern kommt.
Generell bringen die Werkstätten nach dem Wechsel der Reifen einen sehr gut sichtbaren Hinweis an und weisen eben darauf hin, dass man auf das Nachziehen der Radmuttern achten sollte. Laut eines Experten des ADAC ist dieser Hinweis eigentlich, zumindest aus technischer Sicht, nicht nötig, da der Reifen halten sollte, wenn dieser korrekt befestigt wurde und somit das Nachziehen nicht wirklich nötig sein sollte. Sollte etwas passieren, sieht es rechtlich aber anders aus.
Sollte der Fahrer des Wagens den Hinweis ignorieren und wider Erwartet tatsächlich Probleme durch einen sich lösenden Reifen bekommen, so entbindet der Hinweis auf das Nachziehen die Werkstatt nicht von der Haftung für den Fehler. Allerdings kann es für den Fahrer des Wagens eine Mithaftung geben, wenn diese Probleme bemerkt hat und trotzdem die Radmuttern nicht hat prüfen lassen. Ein Beweis an sich ist in diesem Fall natürlich schwer zu erbringen.
Laut einem Urteil des Landgerichts München II, das genau einen solchen Fall behandelte, bei dem der Fahrer eines Wagens nach ca. 100 Kilometern das linke Hinterrad verlor und dadurch einen Unfall mit hohem Sachschaden hatte, musste die Werkstatt hier zu 70% haften, der Kunde der Werkstatt somit nur mit 30%, da ein Kunde trotz Sicherheitshinweis erwarten könne, dass die Reifen halten. Aktuell ist dieses Urteil (LG München II, Urteil vom 9.4.2020, Az.: 10 O 3894/1) aber noch nicht rechtskräftig, da die Werkstatt wohl in Berufung ging.
Kommentar des Autors: Das Nachziehen der Radmuttern sollte man nicht unterschätzen.
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Generell bringen die Werkstätten nach dem Wechsel der Reifen einen sehr gut sichtbaren Hinweis an und weisen eben darauf hin, dass man auf das Nachziehen der Radmuttern achten sollte. Laut eines Experten des ADAC ist dieser Hinweis eigentlich, zumindest aus technischer Sicht, nicht nötig, da der Reifen halten sollte, wenn dieser korrekt befestigt wurde und somit das Nachziehen nicht wirklich nötig sein sollte. Sollte etwas passieren, sieht es rechtlich aber anders aus.
Sollte der Fahrer des Wagens den Hinweis ignorieren und wider Erwartet tatsächlich Probleme durch einen sich lösenden Reifen bekommen, so entbindet der Hinweis auf das Nachziehen die Werkstatt nicht von der Haftung für den Fehler. Allerdings kann es für den Fahrer des Wagens eine Mithaftung geben, wenn diese Probleme bemerkt hat und trotzdem die Radmuttern nicht hat prüfen lassen. Ein Beweis an sich ist in diesem Fall natürlich schwer zu erbringen.
Laut einem Urteil des Landgerichts München II, das genau einen solchen Fall behandelte, bei dem der Fahrer eines Wagens nach ca. 100 Kilometern das linke Hinterrad verlor und dadurch einen Unfall mit hohem Sachschaden hatte, musste die Werkstatt hier zu 70% haften, der Kunde der Werkstatt somit nur mit 30%, da ein Kunde trotz Sicherheitshinweis erwarten könne, dass die Reifen halten. Aktuell ist dieses Urteil (LG München II, Urteil vom 9.4.2020, Az.: 10 O 3894/1) aber noch nicht rechtskräftig, da die Werkstatt wohl in Berufung ging.
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