Viele moderne Autos, vor allem SUVs und große Kombis, haben einen langen Überhang, der Reifen ist also weit vom vorderen und vor allem hinteren Ende entfernt. Beim Querparken an einem Bürgersteig kann das durchaus problematisch sein, denn wenn die Räder bis an die Bordsteinkante gefahren werden, ragt das Auto weit in den Fußweg. Ist das überhaupt erlaubt?
Viele Fahrzeuge sind deutlich länger als der Radstand, was vor allem beim Rückwärtsparken an einem Bürgersteig zu Problemen führen kann. Vor allem der hintere Bereich des Wagens kann dann den Platz bis zur nächsten Hauswand so verringern, dass beispielsweise Kinderwagen oder Rollstühle nur erschwert oder sogar gar nicht passieren können. Doch da in Deutschland das meiste klar geregelt ist, gibt es auch für diesen Fall (mehr oder weniger) eindeutige Vorgaben.
Am Gehweg:
Der Gesetzgeber gestattet zwischen Bordsteinkante und dem in den Gehweg hineinragenden Fahrzeugende einen Abstand von maximal 70 cm, wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt. Weiter darf ein Auto also nicht überstehen, auch wenn die Breite des Bürgersteigs die locker zulassen würde. Im Umkehrschluss ist diese Regelung aber kein Freifahrtschein, den zugestandenen Überhang auch in allen Situationen auszunutzen. Zum einen genießen Fußgänger, insbesondere Kinder und Behinderte, einen besonderen Schutz. Zum anderen steht über allem natürlich der §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem es heißt:
An der Fahrbahn:
Daher ist natürlich trotz der oben genannten Regelung immer so viel Platz zwischen Fahrzeug und dem nächsten Hindernis (etwa eine Hauswand) zu lassen, dass auch für den Gehweg geeignete Fahrzeuge wie ein Rollator ungehindert vorbei kommen können. Das empfiehlt sich letztlich aber schon aus eigenem Interesse, denn je mehr Platz bleibt, desto geringer ist das Risiko von Kratzern und sonstigen Schäden. Allerdings gibt es dabei oftmals Schwierigkeiten, denn viele Parklücken sind eigentlich zu kurz für längere Fahrzeuge. Nach vorne auszuweichen ist daher nicht ganz einfach, denn dort darf das Fahrzeug nur soweit in die Fahrbahn ragen, dass der Verkehrsfluss ohne Einschränkungen und für alle Fahrzeuge - also auch LKW oder Busse - erhalten bleibt.
Meinung des Autors: Platz ist in vielen Städten ein rares Gut. Das gilt gleichermaßen für Gehwege wie für Parklücken. Beim querparken ist es daher oftmals fast schon unvermeidlich, dass sich Fußgänger und Autos in die Quere kommen. Jetzt helfen Logik und Rücksicht und gegebenenfalls auch gesetzliche Regelungen.
Viele Fahrzeuge sind deutlich länger als der Radstand, was vor allem beim Rückwärtsparken an einem Bürgersteig zu Problemen führen kann. Vor allem der hintere Bereich des Wagens kann dann den Platz bis zur nächsten Hauswand so verringern, dass beispielsweise Kinderwagen oder Rollstühle nur erschwert oder sogar gar nicht passieren können. Doch da in Deutschland das meiste klar geregelt ist, gibt es auch für diesen Fall (mehr oder weniger) eindeutige Vorgaben.
Am Gehweg:
Der Gesetzgeber gestattet zwischen Bordsteinkante und dem in den Gehweg hineinragenden Fahrzeugende einen Abstand von maximal 70 cm, wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt. Weiter darf ein Auto also nicht überstehen, auch wenn die Breite des Bürgersteigs die locker zulassen würde. Im Umkehrschluss ist diese Regelung aber kein Freifahrtschein, den zugestandenen Überhang auch in allen Situationen auszunutzen. Zum einen genießen Fußgänger, insbesondere Kinder und Behinderte, einen besonderen Schutz. Zum anderen steht über allem natürlich der §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem es heißt:
- (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
An der Fahrbahn:
Daher ist natürlich trotz der oben genannten Regelung immer so viel Platz zwischen Fahrzeug und dem nächsten Hindernis (etwa eine Hauswand) zu lassen, dass auch für den Gehweg geeignete Fahrzeuge wie ein Rollator ungehindert vorbei kommen können. Das empfiehlt sich letztlich aber schon aus eigenem Interesse, denn je mehr Platz bleibt, desto geringer ist das Risiko von Kratzern und sonstigen Schäden. Allerdings gibt es dabei oftmals Schwierigkeiten, denn viele Parklücken sind eigentlich zu kurz für längere Fahrzeuge. Nach vorne auszuweichen ist daher nicht ganz einfach, denn dort darf das Fahrzeug nur soweit in die Fahrbahn ragen, dass der Verkehrsfluss ohne Einschränkungen und für alle Fahrzeuge - also auch LKW oder Busse - erhalten bleibt.
(Bildquelle: ACE/Angelika Emmerling)
Meinung des Autors: Platz ist in vielen Städten ein rares Gut. Das gilt gleichermaßen für Gehwege wie für Parklücken. Beim querparken ist es daher oftmals fast schon unvermeidlich, dass sich Fußgänger und Autos in die Quere kommen. Jetzt helfen Logik und Rücksicht und gegebenenfalls auch gesetzliche Regelungen.