Privatstraßen gehören nicht zum öffentlichen Verkehrsraum und dürften darum eben auch nicht von allen genutzt werden. In diesem kurzen Ratgeber klären wir einmal, ob es Strafen für das Durchfahren einer Privatstraße gibt und wer für Schäden haftet, die bei der unerlaubten Nutzung einer Privatstraße entstanden sind.
Eine private Straße gehört in der Tat eben einer bestimmten Person, egal ob es sich hier dann um eine natürliche oder juristische Person handelt, und in der Regel sind diese Verkehrswege dann auch durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Eine Missachtung dieser Schilder wird zwar nicht unbedingt direkt betraft, es kann aber durch zusätzliche Schilder zu Strafen kommen, denn auch auf einer solchen Privatstraße darf man Parkverbote und anderes aussprechen. Verstößt man gegen diese Vorgaben bei unerlaubter Nutzung, muss man natürlich dafür gerade stehen und ein Fahrzeug kann also auch von einer Privatstraße abgeschleppt werden.
Außerdem gibt es auf einer Privatstraße keine Haftung durch den Eigentümer, wobei man hier dann aber eine Privatstraße nicht mit halböffentlichen Wegen verwechseln darf, bei denen Besitzer*innen zum Beispiel eine Versicherungspflicht oder im Winter eine Räumpflicht haben. Auf einer Privatstraße gibt es diese Pflichten nicht, da die Person, die die Straße besitzt, sozusagen damit machen kann, was sie möchte und muss diese nicht zwingend räumen, reinigen oder in Stand halten. Hat man dann also, warum auch immer, einen Schaden am Fahrzeug oder an sich selbst, nachdem man eine Privatstraße unerlaubt genutzt hat, ist man selbst für den Schade verantwortlich. Ausnahme wäre, wenn man der Person, der diese Straße gehört, bösen Willen nachweisen könnte, was aber zum einen sicher selten und zum anderen selbst wenn auch sehr schwer wird.
Kommentar des Autors: Privatstraßen sind eben genau das, nämlich privater Besitz.
Strafe Privatstraße durchfahren benutzen darf man eine Privatstraße durchfahren darf ich eine private Straße benutzen Strafe bei Nutzung einer Privatstraße Geldbuße Privatstraße Strafe Privatstrafe Haftung
Eine private Straße gehört in der Tat eben einer bestimmten Person, egal ob es sich hier dann um eine natürliche oder juristische Person handelt, und in der Regel sind diese Verkehrswege dann auch durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Eine Missachtung dieser Schilder wird zwar nicht unbedingt direkt betraft, es kann aber durch zusätzliche Schilder zu Strafen kommen, denn auch auf einer solchen Privatstraße darf man Parkverbote und anderes aussprechen. Verstößt man gegen diese Vorgaben bei unerlaubter Nutzung, muss man natürlich dafür gerade stehen und ein Fahrzeug kann also auch von einer Privatstraße abgeschleppt werden.
Außerdem gibt es auf einer Privatstraße keine Haftung durch den Eigentümer, wobei man hier dann aber eine Privatstraße nicht mit halböffentlichen Wegen verwechseln darf, bei denen Besitzer*innen zum Beispiel eine Versicherungspflicht oder im Winter eine Räumpflicht haben. Auf einer Privatstraße gibt es diese Pflichten nicht, da die Person, die die Straße besitzt, sozusagen damit machen kann, was sie möchte und muss diese nicht zwingend räumen, reinigen oder in Stand halten. Hat man dann also, warum auch immer, einen Schaden am Fahrzeug oder an sich selbst, nachdem man eine Privatstraße unerlaubt genutzt hat, ist man selbst für den Schade verantwortlich. Ausnahme wäre, wenn man der Person, der diese Straße gehört, bösen Willen nachweisen könnte, was aber zum einen sicher selten und zum anderen selbst wenn auch sehr schwer wird.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Privatstraßen sind eben genau das, nämlich privater Besitz.
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