Schätzen kann jeder, allerdings muss ein Geschwindigkeitsvorwurf, der bestraft werden soll, auch bewiesen werden und ohne Beweis durch Messung außer in den Bereichen mit Schrittgeschwindigkeit nicht gerichtsverwertbar.
Man kann Dich schon anhalten und ermahnen, wenn es zumindest in der Siuation "zu schnell" war, eine Geldstrafe kann aber nicht kommen.
Was anderes ist aber ein hinterherfahren, das kann auch mit nicht geeichten Instrumenten, also dem normalen Tacho im Polizeiwagen teuer werden. Dies ist ein Messgerät, dementsprechend kann man dessen Daten auch nutzen. Es ist aber festgelegt, dass aufgrund von fehlender Eichung und Ableseproblemen (Winkel) von Tachowert 20% abgezogen werden müssen, das ist dann aber auch der vor Gericht anerkannte Messwert.