Die Pendlerpauschale soll alle, die davon Gebrauch machen können, bei der beruflichen Nutzung des eigenen Wagens entschädigen. In den kommenden Jahren rechnet man durch die steigenden Kosten für CO2 auch mit steigenden Kraftstoffpreisen und darum soll in den kommenden Jahren auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale stattfinden.
Jeder Berufstätige, egal ob angestellt oder selbstständig, kann diese Pendlerpauschale in Anspruch nehmen und muss dabei nicht einmal einen eigenen Wagen nutzen. Auch mit einem Motorrad, mit dem Fahrrad, einem E-Bike oder sogar zu Fuß kann man laut ADAC die Pendlerpauschale nutzen. In allen Fällen, in denen öffentliche Verkehrsmittel oder die Füße genutzt werden, gilt für die Pauschale aber eine Höchstsumme von 4.500€. Nutzt man einen Wagen gibt es keine Begrenzung.
Für die Berechnung zählt die einfache Strecke und aktuell bekommt man 30 Cent pro Kilometer. Für die Rechnung werden auch nur die tatsächlichen Arbeitstage gewertet, so dass man, wenn man zum Beispiel nur drei Tage in der Woche arbeitet nicht einfach mit mehr rechnen darf. Wer vielleicht auch Tage im Home Office hat, darf dies natürlich auch nicht mit einberechnen. Da die Kosten steigen, soll dann auch die Pendlerpauschale in zwei Schritten erhöht werden.
Ab nächstes Jahr, also 2021 soll es dann 35 Cent pro Kilometer sein und ab 2024 sogar 38 Cent. Aber nicht alle profitieren von der Erhöhung, denn mit den erhöhten Beträge darf erst gerechnet werden, wenn man mehr als 20 Kilometer Strecke hat. Wer also weniger als 21 Kilometer Weg hat wird keine Erhöhung genießen können. Bleibt man so oder so unter 4.500€ sind in der Regel keine Nachweise erforderlich, wer die Summe überschreitet muss dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen oder selbst ein Fahrtenbuch führen.
Kommentar des Autors: Nutzt Ihr die Pendlerpauschale und könnt Ihr von den kommenden Erhöhungen profitieren?
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Ab nächstes Jahr, also 2021 soll es dann 35 Cent pro Kilometer sein und ab 2024 sogar 38 Cent. Aber nicht alle profitieren von der Erhöhung, denn mit den erhöhten Beträge darf erst gerechnet werden, wenn man mehr als 20 Kilometer Strecke hat. Wer also weniger als 21 Kilometer Weg hat wird keine Erhöhung genießen können. Bleibt man so oder so unter 4.500€ sind in der Regel keine Nachweise erforderlich, wer die Summe überschreitet muss dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen oder selbst ein Fahrtenbuch führen.
Bildquelle: Pixabay
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