Das Nummernschild muss natürlich auf jeden Fall am Fahrzeug angebracht sein, aber es gab bisher nur bedingt Vorgaben, wie genau diese Befestigung zu erfolgen hat. Hier gibt es nun eine Änderung, die bei Missachtung zu einem Bußgeld führen kann und darum klären wir in diesem Kurztipp, welche aktuelle Änderung man für sein Nummernschild kennen sollte.
Laut §10, Absatz 5 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr muss das Kennzeichen fest angebracht sein, wobei auch für Wechselkennzeichen darauf hingewiesen wird, dass sowohl die Halterung am Fahrzeug als auch das Kennzeichen selbst trotz allem fest montiert werden. Bisher wurde gerne auch mit starken Klettbändern oder magnetischen Lösungen gearbeitet, aber dies soll nun nicht mehr erlaubt sein und kann, wenn sich die wechselbare Lösung ohne hohen Aufwand von Kraft lösen lässt, ein Bußgeld von 10€ mit sich bringen.
Wird man ohne Kennzeichen erwischt, egal ob man es vielleicht verloren hat oder weil es vielleicht sogar durch die leichte Entfernbarkeit entwendet wurde, muss beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 60€ rechnen. In Ausnahmefällen soll es möglich sein, leicht zu wechselnde Nummernschilder per Betriebserlaubnis genehmigen zu lassen, wobei bisher nicht definiert scheint, wie diese Ausnahmen aussehen könnten.
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Kommentar des Autors: Ein festes Nummernschild als Pflicht sollte doch kein Problem sein, oder?
Nummernschild am Auto befestigen Nummernschild mit Klett befestigen Nummernschild mit Magnet befestigen Bußgeld wechselbares Nummernschild kostet 10€ Bußgeld wenn das Nummernschild nicht befestigt ist