Schwere Zeiten für Falschparker, denn diverse Vergehen werden teurer. Die einen beschweren sich über die neuen Bußgelder, die anderen sehen das Ganze dann doch locker, denn wer die Vorschriften einhält bekommen eben auch keine Strafe. In diesem kurzen Ratgeber haben wir für Euch einmal die neuen Bußgelder für falsches Parken zusammengefasst.
Laut ADAC ist parken in zweiter Reihe nach wie vor verboten, wobei es hier aber Ausnahmen gibt. So darf ein Taxi für den Betrieb in zweiter Reihe parken, aber auch nur wenn der Verkehr es erlaubt, und Passagiere samt Gepäck ein- und aussteigen lassen. Ansonsten muss man mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Eine Parkscheibe darf man auf die nächste halbe oder volle Stunde nach der Ankunftszeit einstellen. Es ist also in der Tat zulässig, die Parkscheibe um 10:07 Uhr dann auf 10:30 Uhr zu drehen. Wer dann aber die sogenannte Höchstparkdauer überschreitet muss mit folgenden Strafen rechnen:
Das Parken auf Gehwegen ist verboten sofern dies nicht ausdrücklich durch Markierungen erlaubt ist, wobei es übrigens egal ist ob das Kraftfahrzeug zwei oder 4 Räder hat. Auf in sehr engen Straßen mit eventuell recht breiten Gehwegen ist das Parken auf diesen, entgegen der Meinung vieler, ebenfalls nicht erlaubt. Beachtet man dies nicht, können folgenden Strafen und Punkte in Flensburg anfallen:
Das Parken im durch Straßenschilder explizit ausgewiesenen Bereich für Fußgänger schlägt übrigens mit 55€ Verwarnungsgeld zu Buche. Eine Auflistung vieler weiterer kleinerer und größerer Vergehen, die aber vielleicht seltener auftreten, findet man hier direkt auf der Webseite des ADAC.
Kommentar des Autors: Wenn man sich an die Regeln hält, kann es ja egal sein wie hoch die Strafen sind, oder wie seht Ihr das?
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Eine Parkscheibe darf man auf die nächste halbe oder volle Stunde nach der Ankunftszeit einstellen. Es ist also in der Tat zulässig, die Parkscheibe um 10:07 Uhr dann auf 10:30 Uhr zu drehen. Wer dann aber die sogenannte Höchstparkdauer überschreitet muss mit folgenden Strafen rechnen:
Das Parken auf Gehwegen ist verboten sofern dies nicht ausdrücklich durch Markierungen erlaubt ist, wobei es übrigens egal ist ob das Kraftfahrzeug zwei oder 4 Räder hat. Auf in sehr engen Straßen mit eventuell recht breiten Gehwegen ist das Parken auf diesen, entgegen der Meinung vieler, ebenfalls nicht erlaubt. Beachtet man dies nicht, können folgenden Strafen und Punkte in Flensburg anfallen:
Das Parken im durch Straßenschilder explizit ausgewiesenen Bereich für Fußgänger schlägt übrigens mit 55€ Verwarnungsgeld zu Buche. Eine Auflistung vieler weiterer kleinerer und größerer Vergehen, die aber vielleicht seltener auftreten, findet man hier direkt auf der Webseite des ADAC.
Kommentar des Autors: Wenn man sich an die Regeln hält, kann es ja egal sein wie hoch die Strafen sind, oder wie seht Ihr das?

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