Hallo.
@ XtcDeathMan:
Das sagt die StVZO zum Thema "Blendung" und Anbringung
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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Somit darf es nicht sein, daß Nebelscheinwerfer blenden, sondern nur bei Falscher anbringung oder Einstellung.
@ all:
Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B. durch starken Regen, starken Schneefall und natürlich Sichtbehinderung durch Nebel (Sichtweite unter ca100 m) bei angepasster Geschwindigkeit eingeschaltet werden. (Die NSL darf erst ab einer Sichtweite von 50m eingeschaltet werden und es darf dann aber auch nur mit einer Geschwindigkeit von max. 50 Km/h gefahren werden).
Falls die Nebelscheinwerfer also auch unter "normalen" Bedingungen eingeschaltet sind, stellt das eine Ordnungswiedrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld von 10 €uro geahndet.
Meiner Meinung nach erkennt man an den eingeschalteten Neblern nahezu immer die "coolen Newbie´s", da fast kein "erwachsener" mehr auf den coolen Effekt der Nebler mit angewiesen ist. Die "großen Jungs" haben Xenon und die Nebler nicht mehr (ausser unter genehmigten Bedingungen, d.h. im Bedarfsfall) nötig.
Bevor das aber wieder eine unnötige Diskussion auslöst: Das ist nur
meine Meinung!!!
Ciao.
Dominik.
Quelle: www.stvzo.de