Es gibt manche Regeln im Straßenverkehr, die zwar viele kennen, aber davon werden sie dann nicht automatisch richtig, weil es einfach falsche Informationen sind, die sich schon lange halten. In diesem kurzen Ratgeber haben wir darum einmal ein paar Regeln und Vorschriften zusammengestellt, die gar keine sind.
Es gilt immer rechts vor links auf einem Parkplatz
Das ist nur dann richtig, wenn der Parkplatz sozusagen auch Wege hat, die wie Straßen aussehen. Die Straßenverkehrsordnung an sich gilt dann auch, wenn dies nicht der Fall ist, aber rechts vor links kann nicht wirklich angewendet werden, wenn der Parkplatz z.B. nur aus Parkbuchten mit einfachen Wegen besteht.
Radfahrer dürfen falsch herum durch Einbahnstraßen fahren
Dies ist ebenfalls nicht generell korrekt, sondern nur erlaubt, wenn sich ein Schild mit dem Hinweis „Radfahrer frei“ beim Schild für die Einbahnstraße befindet.
Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn
Eine Autobahn darf zwar nur von Fahrzeugen verwendet werden, die schneller als 60km/h fahren, aber es gibt keine Vorschrift, dass diese Geschwindigkeit auch gefahren werden muss. Durch Wetter oder andere Gründe kann langsameres fahren ja notwendig sein.
Nebelschlussleuchte bei schlechter Sicht immer an
Auch das ist nicht korrekt, denn die Nebelschlussleuchte darf nur genutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt. Vorher ist mit 20€ Geldbuße zu rechnen, weil man eventuell andere Personen im Straßenverkehr blendet.
Busse mit Warnblinker dürfen nicht überholt werden
Das ist nur gültig, wenn der Bus fährt. Einen an der Haltestelle stehenden Bus mit eingeschaltetem Blinker darf man überholen.
Seitenstreifen im Stau nutzen, um Ausfahrt zu erreichen
Man kommt so sicher schneller voran oder macht den Stau minimal kleiner, aber generell erlaubt ist es nicht. Der Seitenstreifen ist immer für Notfälle freizuhalten, es sein denn, es wird explizit darauf hingewiesen, dass man diesen nutzen darf. Hält man sich nicht daran, kann es bis zu 75€ und sogar einen Punkt in Flensburg kosten.
Parkuhr defekt, unbegrenzt parken
Ist die Parkuhr nicht nutzbar, kann man zwar nicht bezahlen, darf aber trotzdem nicht stehen bleiben, solange man will. In der Regel gibt es Hinweisschilder auf eine Höchstparkdauer, so dass man sich an diese halten muss und auch seine Ankunftszeit mit einer Parkscheibe nachweisen muss.
Kommentar des Autors: Kennt ihr noch mehr Regeln, die eigentlich gar keine sind?
Falsche Regeln für den Straßenverkehr Welche Regeln und Vorschriften gibt es gar nicht
Es gilt immer rechts vor links auf einem Parkplatz
Das ist nur dann richtig, wenn der Parkplatz sozusagen auch Wege hat, die wie Straßen aussehen. Die Straßenverkehrsordnung an sich gilt dann auch, wenn dies nicht der Fall ist, aber rechts vor links kann nicht wirklich angewendet werden, wenn der Parkplatz z.B. nur aus Parkbuchten mit einfachen Wegen besteht.
Radfahrer dürfen falsch herum durch Einbahnstraßen fahren
Dies ist ebenfalls nicht generell korrekt, sondern nur erlaubt, wenn sich ein Schild mit dem Hinweis „Radfahrer frei“ beim Schild für die Einbahnstraße befindet.
Es gibt eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn
Eine Autobahn darf zwar nur von Fahrzeugen verwendet werden, die schneller als 60km/h fahren, aber es gibt keine Vorschrift, dass diese Geschwindigkeit auch gefahren werden muss. Durch Wetter oder andere Gründe kann langsameres fahren ja notwendig sein.
Nebelschlussleuchte bei schlechter Sicht immer an
Auch das ist nicht korrekt, denn die Nebelschlussleuchte darf nur genutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt. Vorher ist mit 20€ Geldbuße zu rechnen, weil man eventuell andere Personen im Straßenverkehr blendet.
Busse mit Warnblinker dürfen nicht überholt werden
Das ist nur gültig, wenn der Bus fährt. Einen an der Haltestelle stehenden Bus mit eingeschaltetem Blinker darf man überholen.
Seitenstreifen im Stau nutzen, um Ausfahrt zu erreichen
Man kommt so sicher schneller voran oder macht den Stau minimal kleiner, aber generell erlaubt ist es nicht. Der Seitenstreifen ist immer für Notfälle freizuhalten, es sein denn, es wird explizit darauf hingewiesen, dass man diesen nutzen darf. Hält man sich nicht daran, kann es bis zu 75€ und sogar einen Punkt in Flensburg kosten.
Parkuhr defekt, unbegrenzt parken
Ist die Parkuhr nicht nutzbar, kann man zwar nicht bezahlen, darf aber trotzdem nicht stehen bleiben, solange man will. In der Regel gibt es Hinweisschilder auf eine Höchstparkdauer, so dass man sich an diese halten muss und auch seine Ankunftszeit mit einer Parkscheibe nachweisen muss.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Kennt ihr noch mehr Regeln, die eigentlich gar keine sind?

Falsche Regeln für den Straßenverkehr Welche Regeln und Vorschriften gibt es gar nicht