Jetzt wo die Temperaturen doch eher sinken beginnt wieder die Zeit, in der so mancher dann seinen Motor morgens warm laufen lässt. Ob man das aber überhaupt darf, welche Strafen drohen können falls es verboten ist und welche Alternativen man hat zeigen wir in diesem kleinen Ratgeber.
Für den einen oder anderen Autofahrer ist es selbstverständlich, dass man den Wagen dann im Stand warm laufen lässt, aber laut ADAC hilft es nicht wirklich. Der ADAC hat in seinen Tests ermittelt, dass ein Wagen bei -10 Grad nach ca. 4 Minuten warm laufen lassen gerade einmal auf -7 Grad erwärmte. Dafür wurde dann in den Tests bereits aber 0,1 Liter Benzin aufgewendet. Außerdem wäre das Ganze auch schädlich für den Motor, da das Laufen im Stillstand auch den Verschleiß erhöht.
Laut §30 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) ist es per Definition zudem auch verboten, denn (Zitat) "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“ (Zitat Ende). Laut Juristen ist das Laufen lassen des Motors um Scheiben zu befreien oder den Wagen nur zu erwärmen vermeidbar, da der Motor primär dazu gedacht ist das Auto zu bewegen.
Hält man sich nicht an diese Regelung, muss man mit einem Verwarngeld von 10€ rechnen. Es gibt hier allerdings Ausnahmen, wie zum Beispiel für viele Lkw, da hier aus technischen Gründen oft das Warmlaufen nötig und unvermeidbar ist. Auch für Taxifahrer kann es eine Ausnahme geben, da der Wagen für Fahrgäste nicht auskühlen sollte. Wer nicht unter diese Ausnahmen fällt muss, sofern es möglich ist, auf Alternativen ausweichen.
Viele neuere Wagen verfügen über eine Standheizung die sich auch einfach so starten lassen kann, wenn man Glück hat sogar per Fernbedienung oder Timer. So kann man den Wagen wärmen bevor man losfahren muss. Wenn es „nur“ um freie Scheiben geht muss man z.B. mit Frostschutzfolien, Stoffgaragen oder eben Trockentüchern arbeiten. Damit die Scheiben bei Kälte dann auch nicht so schnell beschlagen, sollte man Feuchtigkeit im Wagen reduzieren, zum Beispiel indem man seine Fußmatten regelmäßig ausklopft und von Schnee befreit oder Schuhe vor dem Einsteigen säubert.
Kommentar des Autors: Den Motor warmlaufen lassen sollte man dann doch eigentlich vermeiden…
Motor warmlaufen lassen,Motor warm laufen lassen,Motor warm werden lassen,Warmlaufen,Warmlaufender Motor,verboten,erlaubt,nicht erlaubt,Strafe,Geldstrafe,Bußgeld,Urteil
Für den einen oder anderen Autofahrer ist es selbstverständlich, dass man den Wagen dann im Stand warm laufen lässt, aber laut ADAC hilft es nicht wirklich. Der ADAC hat in seinen Tests ermittelt, dass ein Wagen bei -10 Grad nach ca. 4 Minuten warm laufen lassen gerade einmal auf -7 Grad erwärmte. Dafür wurde dann in den Tests bereits aber 0,1 Liter Benzin aufgewendet. Außerdem wäre das Ganze auch schädlich für den Motor, da das Laufen im Stillstand auch den Verschleiß erhöht.
Laut §30 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) ist es per Definition zudem auch verboten, denn (Zitat) "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“ (Zitat Ende). Laut Juristen ist das Laufen lassen des Motors um Scheiben zu befreien oder den Wagen nur zu erwärmen vermeidbar, da der Motor primär dazu gedacht ist das Auto zu bewegen.
Hält man sich nicht an diese Regelung, muss man mit einem Verwarngeld von 10€ rechnen. Es gibt hier allerdings Ausnahmen, wie zum Beispiel für viele Lkw, da hier aus technischen Gründen oft das Warmlaufen nötig und unvermeidbar ist. Auch für Taxifahrer kann es eine Ausnahme geben, da der Wagen für Fahrgäste nicht auskühlen sollte. Wer nicht unter diese Ausnahmen fällt muss, sofern es möglich ist, auf Alternativen ausweichen.
Viele neuere Wagen verfügen über eine Standheizung die sich auch einfach so starten lassen kann, wenn man Glück hat sogar per Fernbedienung oder Timer. So kann man den Wagen wärmen bevor man losfahren muss. Wenn es „nur“ um freie Scheiben geht muss man z.B. mit Frostschutzfolien, Stoffgaragen oder eben Trockentüchern arbeiten. Damit die Scheiben bei Kälte dann auch nicht so schnell beschlagen, sollte man Feuchtigkeit im Wagen reduzieren, zum Beispiel indem man seine Fußmatten regelmäßig ausklopft und von Schnee befreit oder Schuhe vor dem Einsteigen säubert.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Den Motor warmlaufen lassen sollte man dann doch eigentlich vermeiden…
Motor warmlaufen lassen,Motor warm laufen lassen,Motor warm werden lassen,Warmlaufen,Warmlaufender Motor,verboten,erlaubt,nicht erlaubt,Strafe,Geldstrafe,Bußgeld,Urteil