Mittelspurschleicher und das Rechtsfahrgebot - Ist langsameres Fahren auf der Mittelspur erlaubt?

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Viele sind sich sicher, dass langsame Autofahrer auf die rechte Spur gehören, denn wer nicht rechts fährt, fährt schnell. Stimmt das aber auch? Ist jeder sogenannte Mittelspurschleicher automatisch auch im Unrecht? Ob man durch das Rechtsfahrgebot auch immer rechts fahren muss wenn man es nicht so schnell mag klärt dieser kurze Ratgeber.

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Folgendes steht dazu in § 2, Absatz (2) der Straßenverkehrsordnung StVO:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, stellt dazu fest, dass es durchaus erlaubt ist nicht ganz rechts zu fahren wenn man sich außerhalb einer Ortschaft befindet UND es mehr als zwei Fahrspuren gibt. Ist die linke Spur neben der rechten Spur auch die Einzige, so ist diese frei zu halten. Bei drei oder mehr Spuren muss aber nicht zwingend nur auf der Spur ganz rechts gefahren werden.

Damit soll zum Beispiel vermieden werden, dass man ständig die Spur wechseln muss und eben nicht ständig für das Überholen die Bahnen wechselt, selbst wenn zwischen den Fahrzeugen eine größere Entfernung liegt. Allerdings sollte man aus Rücksicht auch hier vorrauschauend fahren und die Spur nicht verstopfen wenn es nicht sein muss. Egal wie toll man die Mittelspur findet, für freiere Fahrt für alle Teilnehmer sollte man eben doch auch mal rechts fahren.

Kommentar des Autors: Generell verboten ist das Fahren auf der Mittelspur nicht, aber es ist sozusagen generell ein netter Zug gegenüber den anderen Teilnehmern wenn man es eben nicht zwingend macht… ;)
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