Mit dem 01.01.2021 endeten Anfang dieses neuen Jahres auch die Übergangsregelungen, die wegen des Brexit zwischen Großbritannien und der Europäischen Union getroffen wurden. Da diese Regeln nun wegfallen ist Großbritannien kein Mitglied der EU mehr und darum fassen wir in diesem kleinen Ratgeber einmal zusammen auf was man achten muss, wenn man nach dem Brexit mit dem eigenen Wagen nach Großbritannien fährt.
Wichtig ist vor allem natürlich mit welchem Führerschein man in Großbritannien nun fahren darf und hier werden viele aufatmen, denn es ist kein internationaler Führerschein nötig. Urlauber können in Großbritannien mit dem deutschen Führerschein fahren und umgekehrt werden auch Führerscheine aus Großbritannien in Deutschland anerkannt.
Grenzkontrollen wird es weiterhin geben, denn solche Kontrollen gab es ja in der Regel schon vorher, da Großbritannien sich nicht am Schengen-Abkommen beteiligt. Allerdings sollte man nun dann auch zusätzlich mit Zollkontrollen rechnen. Es wird auch Reisefreimengen geben, aber wie hoch diese nun ausfallen und welche Kosten darüber hinaus anfallen können, kann man vor einer Einreise in diesem Dokument auf der Webseite des deutschen Zolls einsehen.
Bei der Einreise wird langfristig der Personalausweis allein nicht mehr ausreichen. Laut ADAC wird ab Oktober 2021 auch ein gültiger Reisepass nötig sein, der dabei noch mindestens 6 Monate gültig sein muss und auch nicht älter als 10 Jahre sein darf. Sonderregelungen gibt es dann, wenn Minderjährige einreisen und dazu sollte man immer auf das aktuelle Informationsblatt (in englischer Sprache) über diesem Link achten. Ein Visum steht aktuell für kurze Einreisen wie Geschäftsreisen oder auch Urlaub nicht zur Sprache, kann sich aber eventuell noch ändern.
Kommentar des Autors: Darauf sollte man nun bei der Einreise mit dem eigenen Wagen nach Großbritannien achten.
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Wichtig ist vor allem natürlich mit welchem Führerschein man in Großbritannien nun fahren darf und hier werden viele aufatmen, denn es ist kein internationaler Führerschein nötig. Urlauber können in Großbritannien mit dem deutschen Führerschein fahren und umgekehrt werden auch Führerscheine aus Großbritannien in Deutschland anerkannt.
Grenzkontrollen wird es weiterhin geben, denn solche Kontrollen gab es ja in der Regel schon vorher, da Großbritannien sich nicht am Schengen-Abkommen beteiligt. Allerdings sollte man nun dann auch zusätzlich mit Zollkontrollen rechnen. Es wird auch Reisefreimengen geben, aber wie hoch diese nun ausfallen und welche Kosten darüber hinaus anfallen können, kann man vor einer Einreise in diesem Dokument auf der Webseite des deutschen Zolls einsehen.
Bei der Einreise wird langfristig der Personalausweis allein nicht mehr ausreichen. Laut ADAC wird ab Oktober 2021 auch ein gültiger Reisepass nötig sein, der dabei noch mindestens 6 Monate gültig sein muss und auch nicht älter als 10 Jahre sein darf. Sonderregelungen gibt es dann, wenn Minderjährige einreisen und dazu sollte man immer auf das aktuelle Informationsblatt (in englischer Sprache) über diesem Link achten. Ein Visum steht aktuell für kurze Einreisen wie Geschäftsreisen oder auch Urlaub nicht zur Sprache, kann sich aber eventuell noch ändern.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Darauf sollte man nun bei der Einreise mit dem eigenen Wagen nach Großbritannien achten.
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